[imc-presse] PM des RAV_Freiheit für die iranische Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Oct 2 17:57:59 CEST 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend die Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen-
und Anwältevereins e.V. (RAV) anlässlich der Ankündigung der Verleihung
des "Alternativen Nobelpreis" (Right Livelihood Awards) an die iranische
Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh und andere.

Die PM lässt sich auch auf unserer Webseite
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/freiheit-fuer-die-iranische-rechtsanwaeltin-nasrin-sotoudeh-haende-weg-von-unseren-kolleg-innen-fuer-die-verteidigung-der-menschenrechte/f346fcce7ae786b28457773c10f5ed8e/>öffnen.

Wir bitten um Beachtung und Verarbeitung in Ihren Medien.

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

***************

Pressemitteilung Nr. 13/20 vom 2. Oktober 2020
*Freiheit für die iranische Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh**
**Hände weg von unseren Kolleg*innen – Für die Verteidigung der
Menschenrechte*

PM anlässlich der Verleihung des Right Livelihood Awards

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) gratuliert
der Kollegin Nasrin Sotoudeh aus dem Iran mit größtem Respekt zur
Verleihung des Right Livelihood Awards („Alternativer Nobelpreis“), die
am gestrigen Donnerstag bekannt gegeben wurde,(1) und fordert die
Bundesregierung auf, sich endlich ernsthaft und nachdrücklich für ihre
Freilassung einzusetzen.

Nasrin Sotoudeh war bereits mehrmals wegen ihrer Arbeit als
Rechtsanwältin inhaftiert. Zuletzt wurde sie im März 2019 zu insgesamt
38 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben verurteilt. Im März 2020
trat sie in den Hungerstreik, um gegen die fortgesetzt willkürliche
Inhaftierung politischer Gefangener unter menschenunwürdigen Bedingungen
zu protestieren. Nach dessen Beendigung wurde sie nunmehr wieder ins
berüchtigte Männergefängnis Evin verbracht, trotz ihres kritischen
Gesundheitszustandes.

Nasrin Sotoudeh setzt sich als Rechtsanwältin seit Jahren für die
Einhaltung der Menschenrechte ein. Sie vertrat insbesondere
Aktivist*innen der Opposition, die im Zusammenhang mit den Protesten
gegen die manipulierten Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 inhaftiert
wurden. Sotoudeh vertrat auch die iranische Menschenrechtsaktivistin und
Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, kämpft für die Abschaffung der
Todesstrafe im Iran und verteidigt Frauen, die 2018 ohne Kopftuch die
Straße betraten.

Dazu erklärt Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Vorstandsmitglied des RAV:
»/Dass das iranische Regime auch den Ehemann und die Tochter von
Rechtsanwältin Sotoudeh vorübergehend inhaftierte, zeigt, mit welcher
Gewalt Frau Sotoudeh mundtot gemacht werden soll. Herrn Außenminister
Maas, der das Urteil im März 2019 kritisierte und ebenfalls ihre
Freilassung forderte, stünde es gut zu Gesicht, seinen Ankündigungen
auch Taten folgen zu lassen. Wir können nicht ewig warten./«

*Wir fordern die Bundesregierung auf, sich engagierter und nachhaltiger
als bislang für die Freilassung unserer Kollegin einzusetzen.* Ungefähr
30 Prozent der industriellen Infrastruktur im Iran stammen aus deutscher
Produktion.(2)  Insofern trifft auch die Bundesregierung eine
Verantwortung für die massiven Menschenrechtsverletzungen im Iran.

Rechtsanwalt Dr. Theune, Geschäftsführer, gratuliert im Namen des RAV
auch den anderen Preisträger*innen: »/Wir verneigen uns ebenfalls vor
der wichtigen Arbeit der Menschrechtsaktivist*innen und Kolleg*innen
Lottie Cunningham Wren aus Nicaragua, Bryan Stevenson aus den USA und
Ales Bjaljazki aus Belarus. Die Preise zeigen, dass der Kampf für
Menschenrechte und gegen Rassismus weltweit dringender denn je ist./«

Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin, RAV-Vorstandsmitglied: 030.247 240 90 |
boehlo at aufenthaltundsoziales.de

Dr. Lukas Theune, Rechtsanwalt, RAV-Geschäftsführer: 030.235 644 36 |
lukas.theune at rav.de

1
https://www.rightlivelihoodaward.org/media/human-rights-defenders-from-iran-and-belarus-among-2020-right-livelihood-laureates/
2
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/iran-node/bilaterale-beziehungen/202402

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