[imc-presse] PM_Hasskriminalität_Organisationen fordern sofortige Rückholung des nach Afghanistan abgeschobenen Jamil Amadi*

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Dec 18 10:46:31 CET 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und folgend die gemeinsame Pressemitteilung vom Berliner
Flüchtlingsrat, Pro Asyl, Reach Out, Yaar und dem Republikanischen
Anwälte- und Anwältinnenverein.

Die PM ist auch von unsere Webseite
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/strafverfahren-gegen-mutmasslich-rassistische-schlaeger-wird-im-januar-fortgesetztbr-organisationen-fordern-sofortige-rueckholung-des-nach-afghanistan-abgeschobenen-jamil-amadi/e3e97df0c1aaec40159aa10fd603ec50/>abrufbar.

Über Berichterstattung und Aufnahme der PM in Ihre Medien würden wir uns
freuen.

Kontaktmöglichkeiten für Pressegespräche:

PRO ASYL Tel. 069 / 24231430, E-Mail presse at proasyl.de
<mailto:presse at proasyl.de>
Flüchtlingsrat Berlin Tel. 030 / 224 76 311 (ggf. länger klingeln lassen
wg. Homeoffice); e-Mail buero at fluechtlingsrat-berlin.de
<mailto:buero at fluechtlingsrat-berlin.de>
Reach Out Tel. 030 / 695 68339, E-Mail helga_seyb at reachoutberlin.de
Yaar e.V. Tel. 030 / 23 40 72 17, E-Mail info at yaarberlin.de
<mailto:info at yaarberlin.de>
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) Tel. 030 /
417 235 55, E-Mail kontakt at rav.de <mailto:kontakt at rav.de>

 

/Hinweis: Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns
bitte eine E-Mail, wir rufen Sie gerne zurück./

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle/
/

**************

Gemeinsame Pressemitteilung von Flüchtlingsrat Berlin, PRO ASYL, Reach
Out, RepublikanischerAnwältinnen- und Anwälteverein RAV und Yaar vom 18.
Dezember 2020
*
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*
*Strafverfahren gegen mutmaßlich rassistische Schläger wird im Januar
fortgesetzt**
Organisationen fordern sofortige Rückholung des nach Afghanistan
abgeschobenen Jamil Amadi*

***

*Im April 2017 wurde der damals 26-jährige Jamil Amadi auf einem
Berliner S-Bahnhof *Opfer eines brutalen und vermutlich rassistisch
motivierten Überfalls
<https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.580895.php>*.**Einer
der Täter soll der Berliner Polizist Stefan K. gewesen sein, der in
seiner Freizeit unterwegs war. Noch bevor das Strafverfahren gegen
Stefan K. und die anderen Angeklagten abgeschlossen war, ließ das
Landesamt für Einwanderung Herrn Amadi im März 2020 nach Afghanistan
abschieben, obwohl die Staatsanwaltschaft der Ausländerbehörde deutlich
signalisiert hatte, dass er als Zeuge zur Durchführung der
Hauptverhandlung gegen Stefan K. zwingend benötigt wird. Nach fast
einjähriger Corona-bedingter Pause wird nun das Verfahren beim
Amtsgericht Berlin-Tiergarten neu aufgenommen. Verhandlungstermine sind
für den 20. Januar und 3. Februar 2021 anberaumt.*

*Nichtregierungsorganisationen fordern: Jamil Amadi muss sofort nach
Berlin zurückgeholt werden, um als Hauptzeuge und Nebenkläger im
Verfahren auszusagen und Schmerzensgeldforderungen geltend zu machen.
Herr Amadi muss überdies ein sicheres Aufenthaltsrecht als Opfer einer
rassistisch motivierten Gewalttat erhalten. Die Rechtsanwältin von Herrn
Amadi hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um eine
Wiedereinreise zu ermöglichen. *

Wie die ZEIT am 18.11.2020
<https://www.zeit.de/2020/48/berliner-polizist-asylbewerber-rechtsextremismus-ermittlung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F>
berichtete wurde Herr Amadi durch den Überfall schwer traumatisiert und
aus der Bahn geworfen. Er wurde obdachlos, nahm Drogen und landete in
Haft. Weil ihm eine Reihe von Straftaten zur Last gelegt wurde, schob
das Landesamt für Einwanderung Herrn Amadi ab, obwohl es nie zu einer
Verurteilung kam und ein Gutachter ihn für schuldunfähig erklärt hatte.
Wenig später wurde bekannt, dass der Polizist Stefan K. Mitglied der
Ermittlungsgruppe „Rex“
<https://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/12-08-2020-opfer-rassistischer-hasskriminalitaet-nach-afghanistan-abgeschoben-taeter-in-neukoelln-komplex-verwickelter-polizist/>
war, die für die Aufklärung der rechtsterroristischen Anschlagsserie in
Berlin-Neukölln zuständig war.

Wegen der langen Corona-bedingten Unterbrechung des Strafprozesses gegen
Stefan K., müssen nun alle Zeug:innen noch einmal geladen werden.

/„Herr Amadi muss sofort nach Berlin zurückgeholt werden. Er ist
Hauptzeuge in dem Verfahren und es ist unabdingbar, dass auch er noch
einmal gehört wird. Zudem hat er als Nebenkläger das Recht, in dem
Verfahren Schadensersatzansprüche geltend zu machen und dafür vor
Gericht gehört zu werden“, /sagt Martina Mauer, Sprecherin des
Flüchtlingsrats Berlin.

/„Die Abschiebung war aus unserer Sicht unrechtmäßig, nicht nur wegen
des noch laufenden Strafverfahrens gegen den hauptverdächtigen
Polizisten und seine mutmaßlichen Mittäter. Herr Amadi ist seit dem
Überfall gesundheitlich stark beeinträchtigt, körperlich und psychisch.
Eine adäquate medizinische Behandlung gibt es in Afghanistan nicht. Als
Opfer einer vermutlich rassistisch motivierten schweren Gewalttat muss
Herr Amadi einen gesicherten Aufenthalt und eine Entschädigung bekommen.
Berlin steht hier in der Verantwortung, nicht zuletzt, weil an der
brutalen Tat ein Polizeibeamter des Landes Berlins beteiligt gewesen
sein soll“, /ergänzt Helga Seyb von der Opferberatungsstelle Reach Out.

Immer noch werden Menschen, die in Deutschland rassistisch motivierte
Gewalt erfahren haben, unzureichend geschützt. Die Berliner Regelung,
wonach Opfer von Hasskriminalität eine Duldung bzw. ein Bleiberecht
erhalten sollen, kommt in der Praxis nicht zur Anwendung
<https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23862.pdf>.
Auch in dem am 30. Oktober 2020 von der Bundesregierung beschlossenen
Maßnahmenpaket
<https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gegen-extremismus-und-hass-1686442>
gegen Rechtsextremismus//fehlt eine entsprechende Regelung.

Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL fordert: „/Rassistische
Gewalttaten müssen vor Gericht gebracht und ihre Opfer angehört werden.
Betroffene //dürfen nicht außer Landes geschaffen werden. Das ist mit
einem Rechtsstaat nicht vereinbar.“/

Viele Geflüchtete, die Opfer von Übergriffen geworden sind, zeigen aus
Angst vor Abschiebung die Täter:innen gar nicht erst an und sind
angesichts rassistischer Gewalt praktisch schutzlos gestellt.//PRO ASYL,
Reach Out, der RAV, der Flüchtlingsrat und Yaar fordern generell ein
Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt.//


* Jamil Ahmadi ist ein Aliasname.

-- 

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