[imc-presse] PM des RAV_Covid-19 erfordert höhere Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Apr 8 10:57:51 CEST 2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei und hier folgend senden wir Ihnen die heutige Pressemitteilung des
RAV unter dem Titel

"Sächsisches Landessozialgericht erkennt:**Covid-19 erfordert höhere
Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete".

Wir bitten um Beachtung, Weiterleitung und Veröffentlichung in Ihren Medien.

Die PM ist auch *HIER *
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/saechsisches-landessozialgericht-erkennt-covid-19-erfordert-hoehere-leistungen-fuer-alleinstehende-und-alleinerziehende-gefluechtete/17b75624ae11fbe901ca6005c8c28187/>von
unserer Webseite aufrufbar.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

....

Pressemitteilung Nr. 06/20 vom 8. April 2020

*Sächsisches Landessozialgericht erkennt: Covid-19 erfordert höhere
Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Geflüchtete*

*Seit dem 1. September 2019 gelten für Geflüchtete in Deutschland neue
Regeln im Existenzsicherungsrecht. Seitdem werden u.a.
Grundsicherungsleistungen für Alleinstehende und Alleinerziehende in
Sammelunterkünften nur zu 90 Prozent gewährt. Von ihnen könne erwartet
werden, dass sie gemeinsam wirtschaften wie Ehepaare, heißt es in der
empirisch nicht belegten Begründung zur Gesetzesänderung. Dagegen sind
in Deutschland Eil- und Hauptsacheverfahren anhängig. Wegen der
erheblichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen in
Sammelunterkünften werden zahlreiche weitere Eilanträge vor den
Sozialgerichten gestellt.*

Durch die Covid-19-Pandemie hat sich die Situation der Bewohner*innen
von Sammelunterkünften dramatisch verändert. Sozialarbeiter*innen sind
in vielen Sammelunterkünften aufgrund der Pandemie bereits abgezogen
worden und/oder machen nur noch Telefonbetreuung. Viele Menschen in den
Sammelunterkünften bleiben in ihren Zimmern. Ein gemeinsames Leben kann
und soll auch nicht stattfinden. Dennoch ist die Gefahr für eine
Ausbreitung der Pandemie in Sammelunterkünften weiterhin groß. Auch
deshalb fordert u.a. /pro asyl/ die Auflösung der Sammelunterkünfte und
dezentrale Unterbringung der Geflüchteten
(https://www.proasyl.de/news/covid-19-und-fluechtlingspolitik-was-deutschland-jetzt-machen-muss/).
*Diesen Forderungen schließt sich der RAV an und fordert zudem das Ende
jeglicher migrationspolitisch begründeter Sonderverfahren im
Sozialrecht. *RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo betont, »/es muss
endlich Schluss gemacht werden mit den Sonderverfahren im Sozialrecht.
Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar/«/./

»/Bis zur Auflösung der Lager können und dürfen nun erst recht nicht
angebliche Einspareffekte eine Kürzung der Regelleistung für
Alleinstehende und Alleinerziehende begründen/«, so der Göttinger
Rechtsanwalt Sven Adam, der einige der Antragstellenden rechtlich
vertritt. »/Ziel weiterer Verfahren ist die Gewährung voller
Regelleistungen. Es geht monatlich um bis zu 42 Euro bei den Ärmsten
unserer Gesellschaft/«, so RAV-Mitglied Adam weiter.

»/Wenn die Sozialleistungsträger die Leistungen für Geflüchtete in
Sammelunterkünften nicht selbstständig kurzfristig anheben, müssen die
Sozialministerien der Länder dies vorgeben. Wenn auch dies nicht
erfolgt, ist die Sozialgerichtsbarkeit gefragt. Das Sächsische
Landessozialgericht hat insoweit mit Beschluss vom 23. März 2020
Handlungswillen gezeigt/« erläutert RAV-Mitglied Rechtsanwalt Raik
Höfler aus Leipzig, der den Beschluss des Sächsischen
Landessozialgerichts erstritten hat.

»/Die Folgen einer Pandemie dürfen sich nicht am Status von Menschen
ausrichten. Daher ist mindestens die Aufnahme der
Sozialschutz-Regelungen in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
notwendig. //Es verbietet sich, einzelne Regelungen zur
Existenzsicherung von den Sozialschutz-Regelungen auszunehmen/«, so der
Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff für die ›AG Sozialrecht‹ im DAV.

RAV-Vorstandsmitglied Berenice Böhlo ergänzt: »/Dass das
›Sozialschutz-Paket‹/ (BT-Drucksache 19/18107,
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/181/1918107.pdf) /vom März 2020
anlässlich der Corona-Krise keinerlei Verweis auf das
Asylbewerberleistungsgesetz enthält, ist ein menschenrechtlich fatales
Signal der Bundesregierung/«.

Der Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23.03.2020 zu dem
Az.: L 8 AY 4/20 B ER befindet sich in der *Anlage *zu dieser Mitteilung.

*Kontakt*über die RAV-Geschäftsstelle kontakt at rav.de
<mailto:kontakt at rav.de> und telefonisch ab ca. 13h unter 030.41 72 35 55

*Hintergrund:*
Am 21.08.2019 ist das sog. ›Geordnete-Rückkehr-Gesetz‹ und am 01.09.2019
das ›Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes‹ in
Kraft getreten. Beide Gesetze enthalten massive Leistungskürzungen
insbesondere für Alleinstehende und Alleinerziehende in den
Gemeinschaftsunterkünften.
Mit der Neuregelung im Asylbewerberleistungsgesetz wurden zwar endlich
die Bedarfssätze angepasst (nachdem die letzte Erhöhung 2016 erfolgt ist
und eine Fortschreibung durch die Behörden trotz gesetzlicher
Verpflichtung nicht durchgeführt wurde). Allerdings hat der Gesetzgeber
eine neue Bedarfsstufe für Alleinstehende eingeführt, die noch nicht in
einer eigenen Wohnung wohnen. Sie erhalten zukünftig genauso viel wie
Ehegatten und damit nur etwa 90 Prozent der vollen Leistungen.
Laut dem Gesetzeszweck soll »/der besonderen Bedarfslage von
Leistungsberechtigten in Sammelunterkünften/« Rechnung getragen werden.
Es sei davon auszugehen, so der Gesetzgeber, dass eine
Gemeinschaftsunterbringung für die Bewohnerinnen und Bewohner solcher
Unterkünfte Einspareffekte zur Folge hat, die denen in Paarhaushalten im
Ergebnis vergleichbar seien.

Der /Deutsche Anwaltverein/ (DAV) wird sich in den nächsten Tagen
ebenfalls zur Lage von Geflüchteten in Sammelunterkünften aus
migrations- und sozialrechtlicher Perspektive äußern. Wir bitten um
Beachtung.

*Diese Regelung wird von diversen deutschen Sozialgerichten in
Eilverfahren bereits ohne die Auswirkungen des Covid-19-Virus für
verfassungswidrig gehalten*(vgl.: SG Landshut, Beschlüsse v. 24.10.2019
– S 11 AY 64/19 ER und v. 28.01.2020 – S 11 AY 3/20 ER; SG Hannover,
Beschluss v. 20.12.2019 – S 53 AY 107/19 ER; SG Leipzig, Beschluss v.
08.01.2020 – S 10 AY 40/19; SG Darmstadt, Beschluss v. 14.01.2020 – S 17
SO 191/19 ER; SG Frankfurt/Main, Beschluss v. 14.01.2020 – S 30 AY 26/19
ER; SG Freiburg, Beschluss v. 20.01.2020 – S 7 AY 5235/19 ER; SG
Frankfurt/Main, Beschluss v. 14.01.2020 – S 30 AY 26/19 ER; SG Leipzig,
Beschluss v. 08.01.2020 – S 10 AY 40/19; SG Dresden, Beschluss v.
04.02.2020 – S 20 AY 86/19 ER; SG München, richterlicher Hinweis v.
31.01.2020 – S 42 AY 4/20 ER und Beschluss v. 10.02.2020 – S 42 AY 82/19
ER; LSG Sachsen, Beschluss v. 23.03.2020 – L 8 AY 4/20 B ER).

...
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
kontakt at rav.de | www.rav.de
Mo - Fr 10-13 h und 14-16 h

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Kontaktdaten gespeichert werden, teilen Sie dies bitte mit.
If you do not agree to your contact details being stored, please let us know.

-------------- next part --------------
An HTML attachment was scrubbed...
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20200408/4061aa46/attachment-0001.html>
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: PM_Covid-19 erfordert h?here Leistungen f?r alleinstehende und alleinerziehende Gefl?chtete.pdf
Type: application/pdf
Size: 115617 bytes
Desc: not available
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20200408/4061aa46/attachment-0002.pdf>
-------------- next part --------------
A non-text attachment was scrubbed...
Name: LSG Sachsen_Beschluss_ C L 8AY 4_20 B ER.pdf
Type: application/pdf
Size: 2174443 bytes
Desc: not available
URL: </pipermail/imc-presse/attachments/20200408/4061aa46/attachment-0003.pdf>


More information about the imc-presse mailing list