[imc-presse] PM des RAV: Mietendeckel ist nötig und möglich

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Mar 12 10:26:39 CET 2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei und hier folgend finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des RAV zum
Fachgespräch »Mietendeckel, geht das?« vom 6. März 2019. 

Die Mitteilung ist auch über die Webseite des RAV
<https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mietendeckel-ist-n
oetig-und-moeglich/cfdc9ec115bd1eca81b51941c109cdf8/>  abrufbar.

 

Der RAV erwartet vom Berliner Senat eine zügige Inangriffnahme der
mietenpolitischen Herausforderungen im Interesse der Mieterinnen und Mieter.


 

Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Verbreitung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

***

Mietendeckel ist nötig und möglich

 

RAV fordert die Berliner Regierungskoalition auf, zügig die
landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Mietendeckels zu
schaffen.

 

Am 6. März 2019 hatte der RAV in die Evangelischen Elisabeth Klinik zum
Fachgespräch »Mietendeckel, geht das?« eingeladen. In der dreistündigen
Debatte wurden die Möglichkeiten einer landesrechtlichen Regelung zur
Miethöhe kontrovers diskutiert und Modelle einer Umsetzung vorgestellt.
Neben Vertreter*innen der drei Berliner Regierungsparteien waren
Richter*innen vom Berliner Verwaltungsgericht und vom Landgericht
erschienen. Fachjurist*innen der Senatsverwaltungen Bauen und Wohnen sowie
der Justiz beteiligten sich ebenso wie Professoren für Zivil- und
Öffentliches Recht. Neben Parlamentarier*innen aus anderen Bundesländern
waren Anwält*innen und Interessenvertreter*innen von Mieter*innen sowie
mietenpolitisch Aktive dabei.

 

Mietpreisregulierungen schon historisch bedeutsam

 

Nach einem Referat zur historischen Entwicklung des Mietpreisrechts wurden
die Möglichkeiten des Nebeneinanders von öffentlichem und privatem Recht
dargestellt. Anschließend wurde die verfassungs- und kompetenzrechtliche
Zulässigkeit eines Mietendeckels erläutert. Im Zentrum stand dabei die
Frage, ob der Landesgesetzgeber eine solche Regelung erlassen darf oder ob
das Sache des für das Bürgerliche Recht zuständigen Bundesgesetzgebers ist.
In der sich anschließenden Debatte wurde einmal mehr klar, wie wichtig der
Blick in die Geschichte ist. Ab 1917 bis in die 1960er-Jahre war das
bürgerliche Mietrecht überlagert von einem öffentlichen Preisrecht, das der
Mietentwicklung nach oben klare Grenzen setzte. Im Ergebnis betrug die
Belastungsquote mit Wohnkosten lediglich ca. 10 Prozent des
Haushaltseinkommens. In Westberlin galten generelle öffentlich-rechtliche
Mietbegrenzungen gar bis 1988.

 

Mietbegrenzungen auch heute möglich

 

In der Debatte wurde auch deutlich, dass mit der Föderalismusreform 2006 die
Ermächtigung, jenseits des Zivilrechts ein öffentliches Mietpreisrecht zu
schaffen, auf die Länder überging. Ein Teilnehmer brachte dazu ein
anschauliches Beispiel: Bei der Automiete kann mit dem Vermieter eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vereinbart werden. Dennoch gelten beim
Betrieb des Fahrzeugs weiter die Geschwindigkeitsbegrenzungen der
Straßenverkehrsordnung. Das soziale Mietrecht des BGB und ein
öffentlich-rechtlicher Mietendeckel sind also zwei unterschiedliche
Regelungsmaterien, die sich zwar überschneiden können, aber in Zweckrichtung
und Wirkweise unterscheiden. Eine öffentliche Mietpreisbindung dient, anders
als das soziale Mietrecht, allein der Bewahrung bezahlbaren Wohnraums und
lässt Mietverträge in ihrem Bestand unberührt.

 

Aktueller Bedarf an Mietendeckel

 

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde eine Reihe von Modellen zu
Begrenzung der Bestands- und Neumieten vorgestellt: neben einem generellen
Mietenstopp über die Koppelung einer generellen Miethöhe an das
Medianeinkommen bis hin zur Orientierung an der ortsüblichen
Vergleichsmiete.

Am Ende der Veranstaltung wurde verabredet, die Diskussion in
Nachfolgeveranstaltungen fortzusetzen. Es müssen Mietendeckelmodelle
entwickeln werden, die effektiv und rechtlich wirksam für eine deutliche
Dämpfung der Mietpreise sorgen, um den staatlichen Auftrag der
Wohnungsversorgung für alle sicherzustellen.

 

»Gefragt ist jetzt der Mut des Landesgesetzgebers, im Kampf gegen die
aktuelle Mietenexplosion rechtliches Neuland zu betreten«, so Benjamin Raabe
vom AK Mietrecht im RAV.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an: Henrik Solf, 030.442 9386 oder
Benjamin Raabe, 030.7809 666 20

 

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