[imc-presse] [attac-d-presse] Lex Hambi: Rechtswidrige Freiheitsberaubung / Aktivist*innen entgegen Richterbeschluss weiter in Polizeigewahrsam

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Thu Feb 14 10:57:17 CET 2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die folgende Pressemitteilung des Bündnisses
"Polizeigesetz NRW stoppen!", dem auch Attac Deutschland angehört.

Rückfragen an Attac zu dem Thema beantwortet Ihnen gern Sabine Lassauer,
Bündnissprecherin und Mitglied im Attac-Koordinierungskreis. Sie
erreichen sie unter Tel. 0176 8165 1247.

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Distelrath

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Pressemitteilung
Bündnis "Polizeigesetz NRW stoppen!"
14. Februar 2019

 +++ Lex Hambi: Drei Aktivist*innen trotz genommener Fingerabdrücke
weiterhin in Polizeigewahrsam

 +++ Rechtswidrige Freiheitsberaubung durch Polizei- und Justizwillkür
entgegen richterlichem Beschluss

 +++ Polizeigesetz dient als Abschreckungsgesetz gegen soziale Bewegungen

Drei der am Samstag im Tagebau Garzweiler festgenommenen Aktivist*innen
befinden sich weiterhin in Polizeigewahrsam, was seit dem gestrigen
Nachmittag (13.02.) klar rechtswidrig ist: Zu diesem Zeitpunkt wurden
die Fingerabdrücke aller drei Gefangenen genommen, womit der
Gewahrsamsgrund, der im richterlichen Beschluss angeführt worden war,
entfallen ist. Dass die Umweltschützer*innen seitdem weiter auf der
Polizeiwache Mönchengladbach festgehalten werden, hält das Bündnis
"Polizeigesetz NRW stoppen!" für Freiheitsberaubung. Es fordert daher
ihre sofortige Freilassung und eine parlamentarische Aufarbeitung der
Geschehnisse.

"Die Ermächtigung der Polizei zur Willkür ist erschreckend schnell
Realität geworden. Dies zeigt: Das neue Polizeigesetz ist eine
autoritäre Spielwiese für die Polizei. Sie tun, was sie wollen, weil sie
genau das aus dem Innenministerium vermittelt bekommen haben. Dass die
Justiz hier aber kritiklos mitzieht und Menschen der Freiheit beraubt,
ist für uns unfassbar", so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses.

Sowohl die Kreispolizeibehörde Heinsberg als auch das Amtsgericht
Erkelenz hatten ihre Begründung der Freiheitsentziehung der
Aktivist*innen darauf gestützt, dass sie deren Identität zur
Gefahrenabwehr mithilfe von Fingerabdrücken feststellen müssten. Im
Beschluss des Amtsrichters Dr. Meuters zur Haftbeschwerde steht: "Die
Ingewahrsamnahme ist zur Gefahrenabwehr geeignet. Innerhalb der
angeordneten Frist ist mit einer Ablösung der Verklebung der
Fingerkuppen zu rechnen. Diese ermöglicht [...] entweder die
Identifikation des Beteiligten, jedenfalls aber dessen
Individualisierung, sodass ein personifiziertes Betretungsverbot gemäß
§34 Abs. 2 PolG ausgesprochen werden kann." Laut diesem Beschluss ist
der Gewahrsamsgrund mit Abnahme der Fingerabdrücke entfallen. Dennoch
habe der Eilrichter des Amtsgerichts Erkelenz am Mittwoch Abend laut "EK
Hambach" entschieden, dass die Gefangenen für "strafprozessuale
Maßnahmen" bis zum Folgetag festgehalten werden sollten.

Rechtsanwalt Christian Mertens sagt dazu: "Polizei und Justiz springen
seit Festnahme meiner Mandant*innen munter zwischen Polizeirecht und
Strafprozessordnung hin und her, um ihre jeweiligen Maßnahmen zu
rechtfertigen. So funktioniert Rechtsstaat aber nicht! Der lange
Freiheitsentzug wäre nach Strafprozessordnung nicht möglich gewesen,
also haben sie einen Antrag auf Basis der Gefahrenabwehr nach
verschärftem Polizeigesetz konstruiert. Jetzt, da die Begründung zu
Gefahrenabwehr wegfällt, soll plötzlich wieder Strafprozessordnung
gelten? Das ist ebenso skandalös wie durchschaubar und reine Schikane
für meine Mandant*innen."

Mit ihrem Vorgehen in dieser Woche haben sowohl die involvierten
Polizeibehörden als auch die Gerichte bewiesen, dass es sich bei der
Verschärfung des Gesetzes keineswegs um Maßnahmen zur Terrorabwehr
handelt, sondern um die Ermächtigung, auf autoritäre Weise mit
Protestierenden aus sozialen Bewegungen umzugehen. Das Innenministerum
NRW, das dies im Gesetzgebungsprozess noch von sich wies, bestätigte
dies nun in einer Stellungnahme gegenüber der WAZ: „Es sind genau diese
Fälle, für die wir die neue Befugnis für die Polizei eingeführt haben.",
erklärte ein Sprecher. Wer glaube, seine Identität verschleiern zu
können (...) werde jetzt eines Besseren belehrt. Sabine Lassauer
kommentiert: "Mit solchen überzogenen Maßnahmen sollen engagierte
Menschen eingeschüchtert und von der Ausübung ihrer Grundrechte
abgehalten werden. Die Polizei missbraucht die Verschärfungen mit
Rückendeckung des Innenministeriums zur Abschreckung."

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Pressemitteilung zur Ingewahrsamnahme:
https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/2019/02/11/pressemitteilung/erste-anwendungsfaelle-des-lex-hambi-aus-neuem-nrw-polizeigesetz/

Mehr Informationen: https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/

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Pressekontakte:
* Michèle Winkler (Komitee für Grundrechte und Demokratie):
0177 272 1984

* Christian Mertens (Rechtsanwalt Köln): 0163 6837653

* Sabine Lassauer (Attac Deutschland): 0176 816 512 47

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel. 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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