[imc-presse] UN-Resolution gegen sexualisierte Gewalt: Heiko Maas’ Eintreten gegen Straflosigkeit der Täter nur Lippenbekenntnis

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Wed Apr 24 10:51:21 CEST 2019


Sehr geehrte Pressevertreterinne und Pressevertreter,

der Bundesaußenminister Heiko Maas, die US-Schauspielerin Angelina Jolie
und die Jesidin Nadia Murad forderten den UN-Sicherheitsrat zum Handeln
gegen sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten und deren
Straflosigkeit auf und dieser beschloss am 23.04.2019 eine entsprechende
Resolution.

Der sogenannte Islamische Staat hat Tausende Menschen ermordet, Tausende
jesidischer Frauen vergewaltigt und versklavt, aber die Taten wurden
bislang nicht geahndet, die Täter gingen straflos aus. Daher ist die
Resolution lange überfällig und begrüßenswert.

In Gefängnissen der kurdischen Autonomieverwaltung von Nord- und
Ostsyrien sitzen über 1.300 ausländische IS-Mitglieder, denen schwerste
Verbrechen zur Last gelegt werden, sie kommen auch aus den USA,
Frankreich und die Bundesrepublik. Hinzukommen 11.000 IS-Frauen und
Kinder, die in Lagern versorgt werden müssen, in denen es an allem
mangelt, weil die internationale Gemeinschaft den Kurden in Syrien Hilfe
versagt. Seit langem appellieren die nordostsyrischen Behörden an die
Herkunftsstaaten, dass sie Verantwortung für ihre Staatsbürger
übernehmen, diese zurückholen und vor Gericht stellen. Den deutschen
Behörden wurde umfangreiches Belastungsmaterial zur Verfügung gestellt,
der Bundesnachrichtendienst war vor Ort und es gibt inzwischen 18
Haftbefehle gegen deutsche IS-Mitglieder.

Aber ausgerechnet Heiko Maas, der sich vor den UN öffenlichtkeitswirksam
gegen die Straflosigkeit dieser Täter ausspricht, tut nichts, um diese
einem ordentlichen Strafverfahren zuzuführen. Mit der fadenscheinigen
Begründung, dass es in Syrien keine konsularische Vertretung gebe,
ignoriert er eine Überstellung der Gefangenen und lässt die nordsyrische
Selbstverwaltung mit dem Problem der inhaftierten IS-Mitglieder und
ihrer Familien allein. Ibrahim Murad, Repräsentant der kurdischen
Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Berlin, berichtet von
mehrfachen Kooperationsangeboten an das Auswärtige Amt und konkreten
Vorschlägen, wie eine Überstellung organisiert werden könnte. Auf
Anfrage der WELT leugnet das Amt diese Angebote. Dr. Abdulkarim Omar,
Verantwortlicher für Außenbeziehungen der Autonomen Selbstverwaltung von
Nord- und Ostsyrien, zeigt ebenfalls zwei Möglichkeiten zur Verurteilung
der festgenommenen IS-Mitglieder auf, entweder vor Ort oder in den
Herkunftsländern.

Die Bundesrepublik leugnet Kontakte mit der nordsyrischen
Selbstverwaltung, obwohl sie als Teil der internationalen Koalition vor
Ort einen direkten, offizielen Kontakt mit den Verantwortlichen der
Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) pflegt. Doch die Sensibilität der
türkischen Regierung scheint wichtiger zu sein als die eigenen
Wertvorstellungen – entgegen der Verlautbarung von Heiko Maas vor der
UN. In Prozessen gegen IS-Mitglieder wird ans Tageslicht kommen, in
welchem Ausmaß die Türkei den IS unterstützt hat und was die
Bundesregierung davon wusste. Gegen sie könnte sogar der Vorwurf der
Strafvereitelung im Amt erhoben werden.

Ungeachtet dessen muss Heiko Maas, wenn er es mit dem Kampf gegen
sexualisierte Gewalt und Straflosigkeit der Täter ernst meint, dafür
sorgen, dass die IS-Gefangenen entweder vor ein deutsches Gericht oder –
wie von den nordostsyrischen Autonomiebehörden vorgeschlagen – vor ein
internationales Sondergericht gestellt werden. Dies wäre eine
fortgesetzte Bekämpfung gegen den IS wie dies zuvor in Form der
militärischen Bekämpfung der Fall war. Das gebietet das Völkerrecht und
die moralische Verpflichtung gegenüber denjenigen, die zu Opfern dieser
Verbrecher wurden und denen, die die größten Opfer im Kampf gegen den IS
gebracht haben.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Devris Cimen

 „Civaka Azad – Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e.V.“

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