[imc-presse] [attac-d-presse] Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac

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Thu Jan 25 10:18:17 CET 2018


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 25. Januar 2018



* Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac

* Altmaier muss Angriff auf kritische Zivilgesellschaft abblasen


Das Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac, um dem
globalisierungskritischen Netzwerk die Gemeinnützigkeit aberkennen zu
lassen. Dazu ist das Ministerium dem Revisionsprozess vor dem
Bundesfinanzhof in München offiziell beigetreten.* Verfahrensbeteiligte
auf der Gegenseite von Attac sind damit sowohl das Frankfurter Finanzamt
als auch das Bundesfinanzministerium.

Mit dem Revisionsverfahren will das Ministerium erreichen, dass das
Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel von 2016 gekippt wird,
das Attac eindeutig die Gemeinnützigkeit bestätigt hat.

„Es ist höchste Zeit, dass Bundesfinanzminister Peter Altmaier diesen
von seinem Vorgänger Wolfgang Schäuble gestarteten Angriff auf die
kritische Zivilgesellschaft abbläst und die Revision zurücknimmt. Eine
moderne Demokratie braucht Bürger und Organisationen, die politische
Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen – für das
Gemeinwohl“, sagt Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins.
„Schäuble selbst hat die Attac-Gründungsforderung nach einer
Finanztransaktionssteuer übernommen. Doch unser Engagement für
Steuergerechtigkeit und die Regulierung der Finanzmärkte soll nicht
gemeinnützig sein? Das ist absurd. Statt uns in unserer Arbeit zu
behindern, soll Altmaier sich lieber um die Steuertricks von Apple,
Amazon und Co. kümmern.“

Bereits vor seinem Verfahrensbeitritt hatte das Bundesfinanzministerium
– noch unter Schäuble – das Frankfurter Finanzamt angewiesen, gegen das
Urteil des Hessischen Finanzgerichts vorzugehen. Im Dezember ließ der
Bundesfinanzhof in München die Revision zu. Damit geht die rechtliche
Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac weiter. Solange das
Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig.

Attac streitet für eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, die
gerechte Verteilung des globalen Reichtums, umfassende soziale
Sicherheit und gerechten Welthandel und setzt sich seit seiner Gründung
im Jahr 2000 für eine Finanztransaktionssteuer ein. Aktuell engagiert
sich das Netzwerk mit einer länderübergreifenden Kampagne gegen die
milliardenschweren Steuertricks von Apple, Ikea, Amazon und Co. sowie
für einheitliche Gesamtkonzernsteuer in der EU.

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*) Gemäß Paragraf 122 der Finanzgerichtsordnung, kann das
Bundesfinanzministerium einem Revisionsprozess beitreten, wenn das
Verfahren „eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine
Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht“ betrifft.

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Hintergrund:

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Finanzamt
Frankfurt Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der
Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe
diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November
2016 gab das Hessische Finanzgericht in Kassel der Klage von Attac gegen
den Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Das politische Engagement
des Netzwerkes gegen die neoliberale Globalisierung stehe seiner
Gemeinnützigkeit nicht entgegen, betonten die Richter.

Trotz dieses klaren Richterspruchs wies Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble das Frankfurter Finanzamt an, beim Bundesfinanzhof in München
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Im Dezember
hat der Bundesfinanzhof die Revision ohne Begründung zugelassen. Nun ist
das Bundesfinanzministerium des Rechtsstreit offiziell als Prozesspartei
beigetreten. Solange das Verfahren in München läuft, ist das Kasseler
Urteil nicht rechtskräftig.

Attac kann weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen. Das
Finanzamt fordert aber keine entgangenen Steuern zurück. Auch die
Spenden an Attac sind nicht zurückgegangen. Im Gegenteil kam es nach dem
Entzug der Gemeinnützigkeit 2014 zu einer starken Welle der Solidarisierung.

Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac 2015 die Gründung der
Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" angestoßen. Die
Allianz setzt sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine
Änderung der Abgabenordnung ein. Ihr angeschlossen haben sich mehr als
80 Vereine und Stiftungen - darunter neben Attac beispielsweise auch
Brot für die Welt, Amnesty International, Medico International, Oxfam,
Terres des Hommes und Campact. (www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de)

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Weitere Informationen:

* Urteilsbegründung (PDF): www.attac.de/hessisches-finanzgericht-urteil

* Klagebegründung (PDF): www.attac.de/klagebegruendung

* "Dokumentation: Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland
durch das Finanzamt Frankfurt" (PDF): www.attac.de/dokumentation

* Webseite "Jetzt erst recht – Attac bleibt gemeinnützig" (auch mit
weiteren Dokumenten): www.attac.de/jetzt-erst-recht


Für Rückfragen:

* Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. /
Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0177 3276 659

* Dr. Till Müller-Heidelberg, Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg, Fuchs und
Partner, über: Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, 0151 6141 0268


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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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