[imc-presse] [attac-d-presse] Schäuble-Ministerium behindert Attac-Gemeinnützigkeit / Weisung aus Berlin an Frankfurter Finanzamt

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Thu May 18 14:13:36 CEST 2017


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 18. Mai 2017



* Schäuble-Ministerium behindert Gemeinnützigkeit von Attac

* Weisung aus Berlin an Frankfurter Finanzamt, Rechtsstreit weiterzuführen

Das Bundesfinanzministerium hat das Frankfurter Finanzamt angewiesen,
den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac weiterzuführen –
trotz des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom Herbst, demzufolge
das Engagement des globalisierungskritischen Netzwerkes klar
gemeinnützig ist. Entsprechende Medienberichte hat die
Oberfinanzdirektion Frankfurt heute bestätigt.

"Attac setzt sich seit seiner Gründung für eine
Finanztransaktionssteuer, streng regulierte Kapitalmärkte und
Steuergerechtigkeit ein. Und dieses bürgerschaftliche Engagement, das
sogar der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck als beispielhaft
lobte, will ausgerechnet der Bundesfinanzminister behindern? Wir sind
fassungslos über diesen Angriff auf eine lebendige, kritische
Zivilgesellschaft", sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des
Attac-Trägervereins. "Wir fordern Finanzminister Schäuble auf, die
Weisung an das Frankfurter Finanzamt umgehend zurückzuziehen und dafür
zu sorgen, dass sein Ministerium die Energie in die wirksame Bekämpfung
von Geldwäsche und Steueroasen steckt, statt zivilgesellschaftliches
Engagement massiv zu erschweren."

Mit der Behauptung, Attac sei zu politisch, entzog das Frankfurter
Finanzamt Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit. Insbesondere der
Einsatz für eine Finanztransaktionssteuer oder eine Vermögensabgabe
diene keinem gemeinnützigen Zweck, hieß es zur Begründung. Im November
2016 gab das Hessische Finanzgericht der Klage von Attac gegen den
Entzug der Gemeinnützigkeit voll statt. Das politische Engagement des
Netzwerkes gegen die neoliberale Globalisierung stehe seiner
Gemeinnützigkeit nicht entgegen, betonten die Richter.

Trotz dieses eindeutigen Richterspruchs hat das Frankfurter Finanzamt
beim Bundesfinanzhof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
eingelegt. Damit ist das Urteil vom November 2016 nach wie vor nicht
rechtskräftig.

Attac kann vorerst weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen und
wird in seinem gemeinnützigen Engagement für eine gerechte Gesellschaft
und in seiner Bildungsarbeit stark eingeschränkt.


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Gestrige Pressemitteilung zur Urteilsbegründung des Hessischen
Finanzgerichts und zur Beschwerde des Finanzamtes:

http://t1p.de/Gemeinnuetzigkeit-Urteilsbegruendung

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Weitere Informationen:

* Urteilsbegründung (PDF): www.attac.de/hessisches-finanzgericht-urteil

* Klagebegründung (PDF): www.attac.de/klagebegruendung

* "Dokumentation: Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland
durch das Finanzamt Frankfurt" (PDF): www.attac.de/dokumentation

* Webseite "Jetzt erst recht – Attac bleibt gemeinnützig":
www.attac.de/jetzt-erst-recht

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Für Rückfragen:

* Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. /
Attac-Koordinierungskreis,  Tel. 0177 3276 659

* Stephanie Handtmann, Geschäftsführerin Attac-Bundesbüro, Tel. 069 900
281 22, 0176 2419 1706

* Dr. Till Müller-Heidelberg, Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg, Fuchs und
Partner, über: Attac-Pressestelle, Tel. 069 900 281 42, 0151 6141 0268


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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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