[imc-presse] [attac-d-presse] EuG-Urteil: Ablehnung der Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA war rechtswidrig

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Wed May 10 14:58:56 CEST 2017


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 10. Mai 2017



* EuG-Urteil: Ablehnung der Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA war
rechtswidrig

* Watsche für EU-Kommission / Attac fordert grundsätzliche
Demokratisierung der Handels- und Investitionspolitik


Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat soeben der Klage hunderter
europäischer Organisationen gegen die Nicht-Zulassung der Europäischen
Bürgerinitiative (EBI) gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA
stattgegeben (Pressemitteilung des EuG:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf).

"Wir begrüßen das Urteil. Damit wird deutlich, dass die Ablehnung der
EBI willkürlich und politisch motiviert war. Die EU-Kommission hat im
Bereich der Handelspolitik kein Interesse, einen demokratischen Prozess
zu organisieren. Sie hört lieber ausschließlich auf die Interessen von
Konzernen", sagt Attac-Handelsexperte Roland Süß. "Mit dem Urteil wird
die Kommission zumindest gezwungen, ihre Politik im Hinblick auf
künftige Europäische Bürgerinitiativen zu überdenken."

+ Attac: Handels- und Investitionspolitik demokratisieren

Für Attac ist jedoch eine viel weiter gehende Demokratisierung der
EU-Handelspolitik dringend nötig. Attac fordert, dass künftig alle
Parlamente - jene der Mitgliedsländer und das EU-Parlament - bereits bei
der Ausarbeitung von Verhandlungsmandaten involviert werden. Alle
Dokumente sind zu veröffentlichen, Verhandlungen müssen von Anfang an
transparent sein, und unter parlamentarischer und
zivilgesellschaftlicher Beteiligung geführt werden. Fehlentwicklungen
müssen bereits während des Verhandlungsprozesses korrigiert werden
können. Roland Süß: "Dies würde auch dem immer größer werdenden Einfluss
von Konzernen auf die Politik entgegenwirken."

Viele der Mandate der derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Abkommen
sind geheim, die Verhandlungen finden unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt. Die Abkommen enthalten oftmals Sonderklagerechte
für Konzerne.

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Hintergrund:

Am 15. Juli 2014 hatte das europäische Bündnis "Stop TTIP" bei der
EU-Kommission einen Antrag auf Registrierung einer Europäischen
Bürgerinitiative gestellt. Die Initiative forderte das
Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen.

Die Europäische Kommission verweigerte im September 2014 die Zulassung
der EBI. Sie berief sich auf zwei Hauptargumente: Erstens, das
Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein
Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Zweitens könne
eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen
Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen.

Wenige Tage später entschied das Bündnis, die Unterschriftensammlung
trotzdem zu starten als selbstorganisierte EBI. Dabei wurden vom 7.
Oktober 2014 bis zum 6. Oktober 2015 3.284.289 Unterschriften gegen TTIP
und CETA gesammelt. Das Länder-Quorum, also eine Mindestanzahl von
benötigten Stimmen laut EU-Verordnung, wurde in 23 Staaten überschritten.

Am 10. November 2014 reichte das Stop TTIP-Bündnis beim Europäischen
Gerichtshof in Luxemburg eine Klage gegen die Nicht-Zulassung der
Europäischen Bürgerinitiative durch die Europäische Kommission ein. Stop
TTIP ist ein Bündnis von über 500 europäischen Organisationen.
https://stop-ttip.org/de

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Für Rückfragen und Interviews:

* Roland Süß, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0175 2725 893




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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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