[imc-presse] [attac-d-presse] Transparenzregister: Netzwerk Steuergerechtigkeit begrüßt Empfehlung des Bundesrats

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Fri Mar 31 15:45:56 CEST 2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die folgende Pressemitteilung des Netzwerkes
Steuergerechtigkeit, dem auch Attac angehört.

Für Rückfragen an Attac zu dem Thema wenden Sie sich bitte an:

* Karl-Martin Hentschel, Attac-Vertreter im Netzwerk
Steuergerechtigkeit, Tel. 0151 5908 4268, karl-martin.hentschel at attac.de

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Distelrath

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Gemeinsame Pressemitteilung


* Netzwerk Steuergerechtigkeit, ONE, WEED und Tax Justice Network
begrüßen die heutige Empfehlung des Bundesrats für ein öffentliches
Transparenzregister über die wahren Eigentümer von Unternehmen und Trusts


* Finanzminister Schäuble sollte Empfehlung des Bundesrats folgen


Berlin, 31. März 2017. Heute hat der Bundesrat über den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Umsetzung der 4. EU-Antigeldwäscherichtlinie in
deutsches Recht beraten. Er hat sich klar für ein öffentlich
zugängliches Transparenzregister der wahren Eigentümer/innen von
Unternehmen und Trusts ausgesprochen. ONE, WEED, Netzwerk
Steuergerechtigkeit und Tax Justice Network (TJN) begrüßen diese
Entscheidung sehr. Ein öffentliches Register würde der globalen
Bekämpfung von illegaler Steuerflucht, Geldwäsche und Korruption einen
großen Dienst erweisen. Die Entscheidung des Bundesrats steht im
Gegensatz zum aktuellen Kabinettsentwurf und zu der deutschen Position
auf EU-Ebene, wo Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei der
Novellierung der 4. Anti-Geldwäscherichtlinie in dieser Frage blockiert.
ONE, WEED, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Tax Justice Network
appellieren an den Finanzminister, der Empfehlung des Bundesrats zu
folgen und endlich ein öffentlich zugängliches Transparenzregister zu
unterstützen – sowohl bei der Umsetzung in deutsches Recht, als auch bei
den Verhandlungen im EU- und G20-Rahmen.

Markus Henn, Referent für Finanzmärkte bei WEED, sagt: „Kriminelle und
Korrupte meiden das Licht der Öffentlichkeit. Deshalb würde ein
öffentliches Register ihnen ihre Straftaten deutlich schwerer machen.
Doch das Finanzministerium verhindert die Öffentlichkeit.“

Stephan Exo-Kreischer, Deutschland-Direktor von ONE, sieht Deutschland
vor allem im G20-Jahr in der Pflicht: „Als G20-Gastgeberland kommt
Deutschland 2017 eine besondere Rolle zu. Afrikas wirtschaftliche
Entwicklung steht ganz oben auf der G20-Agenda. Den afrikanischen
Volkswirtschaften entgehen jedes Jahr 89 Milliarden US-Dollar durch
Geldwäsche und illegale Finanzflüsse. Würde nur ein Bruchteil des
Geldes, das jedes Jahr illegal abfließt, rechtgemäß versteuert, könnten
diese Mittel einen beträchtlichen Beitrag zum Kampf gegen extreme Armut
leisten. Wenn Schäuble es ernst meint mit der Entwicklung Afrikas, muss
er mit gutem Beispiel innerhalb der G20-Gruppe vorangehen und sich für
Transparenz einsetzen. Das kostet nichts und kann Millionen Menschen in
armen Ländern das Leben retten.“


Mit Blick auf Staaten, die ein solches Register bereits eingeführt
haben, sagt Markus Meinzer, Direktor bei TJN: „Andere Länder machen es
uns vor: Großbritannien zeigt, dass man vor Transparenz keine Angst
haben muss: Dort sind alle wahren Eigentümer/innen von Firmen seit 2016
über das Internet einsehbar, ohne dass Entführungen oder Erpressungen
deshalb zugenommen hätten. Vielmehr stärkt die Transparenz das Vertrauen
der Bürger/innen in den Staat und die Gesellschaft. Auch der ehrbare
Kaufmann profitiert, weil vermummte Offshore-Investoren demaskiert würden.“

+ Ein Jahr nach den Panama-Papers: Traurige Bilanz für Deutschlands
Anti-Korruptionskampf

Am 3. April jährt sich die Veröffentlichung der Panama-Papers. Stephan
Exo-Kreischer sagt: „Deutschlands Bilanz im Kampf gegen Korruption ein
Jahr nach den Panama Papers ist traurig. Deutschland präsentiert sich
zwar gerne als Vorreiter im Kampf gegen Korruption, in Wirklichkeit
stellt sich die Bundesregierung einer globalen Lösung für ein globales
Problem mitten in den Weg.“

Obwohl Finanzminister Wolfgang Schäuble bereits Anfang April 2016
ankündigte, Konsequenzen zu ziehen und einen 10-Punkte-Plan auf den Weg
zu bringen, ist bisher nicht viel passiert. Stattdessen verharrt
Deutschland weiter auf dem Standpunkt, keine öffentlich zugänglichen
Register einzuführen. So etwa beim Anti-Corruption Summit in London am
12. Mai 2016. Dort waren 40 Länder und sechs Organisationen
zusammengekommen, um der internationalen Korruption den Kampf anzusagen.
Viele Länder haben dort erfolgsversprechende Schritte zur
Korruptionsbekämpfung unternommen. Doch Deutschland blockierte weiterhin
eine globale Lösung.

Im Juni 2015 wurde die 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Im Rahmen
der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie sah ein Entwurf des
Finanzministeriums im Dezember 2016 zunächst öffentliche Register für
die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts vor. Der
beschlossene Gesetzesentwurf des Kabinetts vom 22. Februar 2017 sieht
dies nicht mehr vor – hier heißt es: „Neben Behörden und Verpflichteten
erhalten bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und
Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten
Zugang.“

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Pressekontakte:

* Netzwerk Steuergerechtigkeit: Sarah Godar,
sarah.godar at netzwerk-steuergerechtigkeit.de

* ONE: Karoline Lerche, karoline.lerche at one.org, 030/319891576, 0173/2490094

* TJN: Markus Meinzer, markus at taxjustice.net, 0178-340 5673

* WEED: Markus Henn, markus.henn at weed-online.org, 0176-37630916



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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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