[imc-presse] [attac-d-presse] Finanzverwaltung behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Thu Jul 20 10:43:44 CEST 2017


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 20. Juli 2017


* Finanzverwaltung behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac
* Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision eingelegt


Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen
Netzwerks Attac geht weiter. Das Bundesfinanzministerium hat das
Finanzamt Frankfurt angewiesen, Beschwerde über die Nichtzulassung der
Revision beim Bundesfinanzhof trotz des klaren Urteils des Hessischen
Finanzgerichts einzulegen. Diesem Urteil zufolge ist das Engagement von
Attac gemeinnützig und dient unter anderem der Förderung des
demokratischen Staatswesens und der politischen Bildung. Eine Revision
wurde vom Gericht nicht zugelassen, da es sich um eine
Einzelfallentscheidung handelt. Sollte der Bundesfinanzhof der
Beschwerde stattgeben, droht Attac eine weitere jahrelange Hängepartie,
bis der Bundesfinanzhof entschieden hat. Dem kritischen
zivilgesellschaftlichen Engagement von Attac werden damit auch weiterhin
Steine in den Weg gelegt.

In der inhaltlichen Begründung der Beschwerde versteht das Finanzamt
Frankfurt unter dem Satzungszweck „Volksbildung“ nur dann politische
Bildung, wenn sie sich mit dem Status quo beschäftigt. Die Darstellung
von Alternativen sei nicht gemeinnützig. Dies sei den Parteien
vorbehalten, so die Beschwerdebegründung. „Diese Sichtweise ist
willkürlich und nicht vom Gesetz gedeckt. Richtig hat das Finanzamt
erkannt, dass ein demokratischer Diskussionsprozess ein
gesellschaftlicher Vorgang ist. Hierzu gehört für uns zunächst einmal
viel Bildungsarbeit, um die Öffentlichkeit beispielsweise über die
Auswirkungen einer zu stark deregulierten und globalisierten Wirtschaft
zu informieren“, so Dirk Friedrichs vom Vorstand des
Attac-Trägervereins. „Das Finanzamt zeigt ein antiquiertes Verständnis
von Bildung, welches mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Denn
Bildungsprozesse vermitteln nicht nur Wissen, sondern ermöglichen es den
Beteiligten, selbst aktiv zu werden, um sich für eine solidarische und
sozial gerechte Gesellschaft einzubringen“, stellt Friedrichs weiter fest.

Durch die Vorlage der Beschwerde beim Bundesfinanzhof wird erneut die
politische Dimension des Falls deutlich. Das Vorgehen des
Finanzministeriums erweckt den Eindruck, dass politisches Engagement und
Gemeinnützigkeit von Seiten des Ministeriums als zueinander
entgegengesetzt angesehen werden. Gemeinsam mit anderen Organisationen
hat Attac deshalb die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für
politische Willensbildung“ angestoßen, um sich für ein modernes
Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung einzusetzen.
Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich mittlerweile angeschlossen.

Attac kann derzeit keine Spendenbescheinigungen ausstellen und wird in
seinem gemeinnützigen Engagement für eine gerechte Gesellschaft und in
seiner Bildungsarbeit stark eingeschränkt.

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Weitere Informationen:

* Beschwerdebegründung (PDF):
www.attac.de/finanzamt-beschwerdebegruendung

* Webseite „Jetzt erst recht – Attac bleibt gemeinnützig“:
www.attac.de/jetzt-erst-recht

* Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

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Für Rückfragen:

* Dirk Friedrichs, Vorstand Attac-Trägerverein e.V. /
Attac-Koordinierungskreis, Tel. 01773276659

* Andreas van Baaijen, Geschäftsführer Attac-Bundesbüro, Tel.
06990028140, 017699813292

* Dr. Till Müller-Heidelberg, Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg, Fuchs und
Partner, über: Attac-Pressestelle, Tel. 06990028142

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Veronika Czech
Pressestelle Attac Deutschland
Münchener Str. 48
60329 Frankfurt am Main

Tel.: 06990028142
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