[imc-presse] [attac-d-presse] G20-Proteste: In Hamburg herrscht Polizeirecht

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Mon Jul 3 11:20:47 CEST 2017


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main / Hamburg, 3. Juli 2017




* G20-Proteste: In Hamburg herrscht Polizeirecht

* Polizei und Senat müssen umgehend auf Boden des Grundgesetzes zurückkehren


Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisiert scharf die
Aussetzung zentraler Grundrechte bei den G20-Protesten in Hamburg. " Wir
fordern die Hamburger Polizei und den Senat auf, sofort auf den Boden
des Grundgesetzes zurückzukehren. Was wir in Hamburg gerade erleben, ist
so weit entfernt von dem versprochenen Festival der Demokratie wie die
Türkei von Pressefreiheit entfernt ist", sagt Judith Amler vom
bundesweiten Attac-Rat. "Erst erklärt der Senat die Stadt mit einem 38
Quadratkilometer umfassenden Versammlungsverbot zur demokratiefreien
Zone, dann setzt sich die Polizei selbst über ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts hinweg und versucht ein gerichtlich
genehmigtes Camp brutal zu räumen. Aus dem Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit ist in Hamburg Polizeirecht geworden. Hören Sie
jetzt auf, Herr Grote!"

+ Gerichte sollen Gefahrenprognose prüfen

In dieser Situation ist es nach Ansicht von Attac besonders
problematisch, dass viele Verwaltungsrichterinnen und -richter es bisher
nicht als ihre Aufgabe ansehen, trotz Zweifeln an den Behauptungen von
Polizei und Stadt diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. "Es ist
offenkundig, dass die Polizei derzeit an den Haaren herbeigezogene
Gefahrenprognosen in Raum stellt und den polizeilichen Notstand ausruft,
um ihr grundgesetzwidriges Handeln zu rechtfertigen. Es darf nicht sein,
dass es keine Instanz gibt, die diese haltlosen Behauptungen der Polizei
überprüft und verhindert, dass Menschen, die ihren Protest gegen die
Politik der G20 zum Ausdruck bringen wollen, in Hamburg ihrer
demokratischen Rechte beraubt werden", sagt Roman Denter vom
bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

+ Attac legt Berufung gegen Verbot von drei Aktionen ein

Attac kündigte an, sich weiter juristisch gegen das Verbot von drei für
Freitagmittag in Hamburg geplante Aktionen des Netzwerkes zu wehren und
dafür notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Gegen das
Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das am Freitag die Verbote
bestätigt hatte, legt Attac Berufung ein. Mit den Aktionen unter den
Titeln "Neoliberalismus ins Museum", "Wider den Wachstumswahn" und
"Freihandel als Fluchtursache" will Attac seine inhaltliche Kritik an
der Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen. Die angemeldeten
Aktionsorte liegen in der so genannten blauen Zone.


Für Rückfragen:

* Judith Amler, Attac-Rat, 0176 6248 6383

* Roman Denter, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0171 9308 744

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Weitere Informationen und Hintergrund: www.attac.de/G20

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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