[imc-presse] Pressemitteilung: Mietpreise: Modernisierungskosten sind Preistreiber Nr. 1

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Jan 18 10:47:08 CET 2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei und hier folgend machen wir Sie auf eine Pressemitteilung des
AK-Mietrechts im RAV
<http://www.rav.de/projekte/mieten-wohnen-stadtpolitik/>  aufmerksam und
bitten um Veröffentlichung in Ihren Medien und ggfs. um Weiterleitung in die
entsprechenden Ressorts und an mietenpolitisch Interessierte.

 

Für Nachfragen können Kontakte zu Anwält*innen aus dem AK-Mietrecht über die
Geschäftsstelle des RAV hergestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

 

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Pressemitteilung, Berlin 18.1.2017

 

Mietpreise: Modernisierungskosten sind Preistreiber Nr. 1

 

RAV-Anwält*innen legen Zahlen zu Modernisierungskosten für Mieterinnen und
Mieter vor und fordern die Abschaffung der Modernisierungsumlage  (§ 559
BGB)

 

 

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat heute ein
umfassendes Informationspapier zu dem Preistreiber Nr. 1 im Mietrecht
vorgelegt: Den Modernisierungkosten

(
<http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/preistreiber-modern
isierung-516/>
http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/preistreiber-moderni
sierung-516/).

Anhand konkreter Fallbeispiele aus Berlin weisen die Mietrechtsanwältinnen
und -anwälte Mietpreissteigerungen von 52 bis zu 224 Prozent aufgrund von
Modernisierungsmaßnahmen nach. Der Grund hierfür ist die aktuelle Rechtlage,
nach der Mieterinnen und Mieter mit 11 Prozent der vorfinanzierten
Modernisierungskosten der Vermieterinnen und Vermieter belastet werden
können. Härteeinwände finden nur in Ausnahmefällen Beachtung. Die sichtbare
Folge: Alteingesessene Mieterinnen und Mieter werden in vielen Teilen
Berlins aus den Innenstadtlagen verdrängt, weil die Mieten ins Unbezahlbare
steigen.

 

Der RAV: »Die derzeitige Rechtslage führt dazu, dass die Kosten der
Energiewende auf den Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen werden.
Die Energiewende ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe.« Daher fordert der
RAV: »Die Regelung zur Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) ist ersatzlos zu
streichen. Investitionen von Vermieterinnen und Vermietern werden über die
bestehenden Instrumente des Vergleichsmietensystems bereits jetzt
ausreichend refinanziert. Die Politik auf Bundes- und Landesebene ist in der
Verantwortung, der Verdrängung der Bevölkerung aus ihren Wohnungen und
Bezirken einen Riegel vorzuschieben. Die Abschaffung von § 559 BGB ist
hierfür ein wichtiger und längst überfälliger Schritt«.

 

 

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

mailto:kontakt at rav.de | www.rav.de

Mo - Fr 10:00 - 16:00

 

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