[imc-presse] PRESSEINFORMATION: Französische Richterin lädt Ex Guantánamo-Kommandeur Miller in Folter-Verfahren vor.

Anabel Bermejo Bragado bermejo at ecchr.eu
Fri Feb 26 12:15:32 CET 2016


ECCHR - European Center for constitutional and human rights

 

PRESSEINFORMATION / TERMINHINWEIS

 

 

Französische Richterin lädt Ex Guantánamo-Kommandeur Miller vor 

ECCHR unterstützt das Verfahren wegen Folter mit juristischer Expertise

 

Berlin/Paris, 26. Februar 2016 – der ehemalige Kommandeur des
US-Gefangenenlagers Guantánamo, Geoffrey Miller, soll am 1.
<http://www.lefigaro.fr/flash-actu/2016/02/18/97001-20160218FILWWW00419-le-r
oi-de-guantanamo-devant-un-juge-francais.php>  März 2016 in Frankreich zu
seiner Rolle bei der Folter und schweren Misshandlung von Gefangenen
aussagen. 

Eine Richterin am Berufungsgericht (Chambre de l’instruction de la Cour
d’appel) in Paris hat Miller vorgeladen. Ob Miller am kommenden Dienstag vor
Gericht erscheinen wird, ist offen.

 

Mit der Vorladung Millers gibt das Gericht dem Antrag der ehemaligen
französischen Guantánamo-Insassen Nizar Sassi und Mourad Benchellali statt.
Deren Familien hatten mithilfe der ECCHR-Kooperationsanwälte William Bourdon
und Apolline Cagnat im November
<http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-veran
twortung/usa/frankreich.html>  2002 Strafanzeige wegen Folter,
Misshandlungen und willkürlicher Inhaftierung gestellt. Seitdem ermittelt
die französische Justiz zum US-Folterprogramm.

 

„Ich kann es kaum fassen, dass der ‚König der Folter‘ in Guantánamo wie ein
ganz normaler Angeklagter vorgeladen ist“, sagte Sassi über die Entscheidung
der Richterin. Auch Benchellali ist vorsichtig optimistisch: „Bisher führte
die grenzenlose Grausamkeit des Foltersystems dazu, dass die Unschuldigen
nicht entlassen und gleichzeitig die Schuldigen nicht bestraft wurden.“

 

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR
<http://www.ecchr.eu/de/home.html> ) sieht in der Vorladung Millers einen
wichtigen Schritt für die Überlebenden der Folter im Namen des „Kriegs gegen
den Terror“. „14 Jahre nach der Eröffnung von Guantánamo soll endlich ein
ranghoher Verantwortlicher vor Gericht erscheinen. Das ist ein gutes Signal,
denn die ‘Architekten‘ des US-Foltersystem müssen endlich zur Verantwortung
gezogen werden“, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. „Wir setzen
darauf, dass das Verfahren in Frankreich auch in anderen Ländern
strafrechtliche Ermittlungen zu Guantánamo ins Rollen bringt. "

Gemeinsam mit dem Center for Constitutional Rights (CCR
<https://ccrjustice.org/> ) aus New York unterstützt das ECCHR das
Verfahren. Die Organisationen reichten 2014 bei der Ermittlungsrichterin ein
Gutachten sowie beim Berufungsgericht weitere Informationen zur
strafrechtlichen Verantwortlichkeit Millers ein. Das Gutachten legt dar,
dass die Misshandlungen in Guantánamo Folter im Sinne des Völkerrechts
darstellten und belegt detailliert die mutmaßliche strafrechtliche
Verantwortlichkeit des Kommandeurs. Weitere Unterlagen dokumentieren Millers
Position in der US-Kommandostruktur und die Informationen des
Streitkräfteausschusses des US-Senats zum US-Folterprogramm und zu den
völkerrechtswidrigen Verhörmethoden in Guantánamo.

 

Das Verfahren in Frankreich ist Teil einer Reihe
<http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-veran
twortung/usa.html>  von rechtlichen Interventionen, die das ECCHR gemeinsam
mit Partnerorganisationen und Kooperationsanwälten auch in Spanien
<http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-veran
twortung/usa/spanien.html>  und Deutschland
<http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-veran
twortung/usa/verfahren-deutschland.html>  angestoßen hat.

 

ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller, Leiter des
Programmbereichs „Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung stehen für
Interviews zur Verfügung.

 

Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen.

 

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Anabel Bermejo 

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