[imc-presse] TERMINHINWEIS: Urteil im FDLR-Verfahren am OLG Stuttgart am 28.09.15 - ECCHR vor Ort

Anabel Bermejo Bragado bermejo at ecchr.eu
Wed Sep 23 14:56:30 CEST 2015


ECCHR - European Center for constitutional and human rights

 

TERMINHINWEIS 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Montag, den 28. September 2015, will das Oberlandesgericht (OLG)
Stuttgart das Urteil im Kriegsverbrecher-Prozess gegen die beiden
mutmaßlichen Führer der Hutu-Miliz FDLR sprechen.

Dem Präsidenten der „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR),
Ignace Murwanashyaka, und seinem Stellvertreter Straton Musoni wird
vorgeworfen, 2008/2009 im Osten der Demokratischen Republik Kongo schwere
Völkerrechtsverbrechen begangen zu haben. 

„Das FDLR-Verfahren war ein juristisches Novum, denn erstmals hat ein
deutsches Gericht das Völkerstrafgesetzbuch angewandt. Das war ein großer
und wichtiger Schritt“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR
<http://www.ecchr.eu/de/home.html> ) in Berlin. „Der
Kriegsverbrecher-Prozess in Stuttgart war der erste Versuch, das zu leisten,
was Deutschland schon lange für sich beansprucht: Einen Beitrag zur
weltweiten Strafverfolgung von Menschheitsverbrechen, Kriegsverbrechen und
Völkermord zu leisten.“ Mit Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs 2002 wurde
das deutsche Strafrecht an die Straftatbestände des Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angepasst. „Ob der FDLR-Prozess
als Modell für weitere Prozesse nach dem Völkerstrafgesetzbuch taugt, ist
noch nicht abzusehen“, sagte Kaleck. Trotz aller Schwierigkeiten habe das
Verfahren gegen Murwanashyaka und Musoni aber gezeigt, dass solche Prozesse
nach deutschen Standards möglich sind.

Das ECCHR hat den Prozess von Beginn an beobachtet und regelmäßig zu
verschiedenen Fragen wie beispielsweise der Behandlung von Sexualstraftaten
in eigenen Berichten Stellung genommen.

Zwischenberichte des ECCHR zum FDLR-Prozess:
http://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verant
wortung/kongo-kriegsverbrecherprozess.html

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, steht am Tag der
Urteilsverkündung für Interviews zur Verfügung.

Andreas Schüller, Leiter des ECCHR-Programmbereichs „Völkerstraftaten und
rechtliche Verantwortung“, wird bei der Urteilsverkündung in Stuttgart vor
Ort sein und steht ebenfalls für Medienanfragen zur Verfügung.

Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen!

 

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Anabel Bermejo 

Media & Communications

 

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