[imc-presse] [attac-d-presse] Malmströms ISDS-Reform für TTIP: Konzernklagerechte bleiben brandgefährlich

Attac-Pressestelle presse at attac.de
Fri Nov 13 11:32:39 CET 2015


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 13. November 2015


* ISDS-Reform: Pinselstriche können Fehlkonstruktion nicht übertünchen

* Konzernklagerechte nicht reformierbar, nicht notwendig und brandgefährlich


Aus Sicht von Attac löst das Konzept für einen Investitionsgerichtshof
im Rahmen von TTIP, das EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am
gestrigen Donnerstag den USA übermittelt hat (http://t1p.de/y6mi),
keines der grundlegenden Probleme.

"Legitime Allgemeininteressen werden weiterhin den Profitinteressen von
Investoren untergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht
gewährleistet", stellt Roland Süß vom Attac-Koordinierungskreis fest.
"Malmströms Pinselstriche können die Fehlkonstruktion der Klagerechte
für Konzerne nicht übertünchen. Auch mit einem reformierten
Investitionsgerichtshof sind Gesetze im Interesse der Allgemeinheit in
Gefahr. Die Bestimmungen, nach denen geurteilt wird, bleiben die gleichen."

+ Exklusive Eigentumsrechte gehen über Verfassungen oder Europarecht
hinaus +

Attac zufolge räumen die vorgesehene "faire und gerechte Behandlung" und
die weite Definition von "Enteignung” und "Investition" ausländischen
Investoren weiterhin Eigentumsrechte ein, die weit über das hinausgehen,
was in nationalen Verfassungen oder im Europarecht vorgesehen ist.
Derart weitreichende Entschädigungsmöglichkeiten für entgangene Gewinne
oder Gewinnerwartungen bietet nur der Investitionsschutz.

Entgegen Malmströms Beteuerungen kann auch das staatliche "right to
regulate" mit den Reformen nicht garantiert werden. Denn entsprechende
vage Vertragsartikel spielen bei konkreten Urteilen kaum keine Rolle.
Schiedsrichter können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile
technisch gesehen "nur" Strafzahlungen, aber keine Änderung der Gesetze
verlangen. Doch um Schadenersatzansprüche von Konzernen abzuwenden,
müssen Staaten in der Praxis oftmals Gesetze abschwächen. Zudem
schrecken schon Klagen (oder nur ihre Androhung) Regierungen davon ab,
Gesetze im Allgemeininteresse zu beschließen.

+ Richterliche Unabhängigkeit weiterhin nicht gewährleistet +

Auch die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ist mit den
Reformen nicht gesichert und bleibt hinter gängigen rechtsstaatlichen
Standards zurück: Schiedsrichter wären weiterhin nebenamtlich tätig und
würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt. Damit bleibt wie im bisherigen
ISDS-System ihr finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von
Investorenklagen bestehen. Der Investitionsgerichtshof wäre nur dem
Namen nach ein Gericht. Klagen gegen Konzerne – etwa wegen Lohndumpings,
fehlenden Arbeitsschutzes, Landraubs und Umweltzerstörung wären vor dem
so genannten Gerichtshof nicht möglich.

+ CETA hebelt Reformen aus +

Das EU-Kanada-Abkommen CETA hebelt selbst die kosmetischen
Verbesserungen in Malmströms Vorschlag völlig aus. Mit CETA können
tausende US-Investoren den Investitionsgerichtshof durch Klagen über
ihre kanadischen Tochterunternehmen einfach umgehen – umgekehrt können
auch europäische Investoren diesen Weg nutzen. Ralf Liebers, ebenfalls
Mitglied im Attac-Koordinierungskreis: "Die bestehenden Rechtssysteme in
den USA und in Europa bieten ausreichenden Schutz für Investoren. Es
bleibt dabei: Konzernklagerechte sind nicht reformierbar, grundsätzlich
nicht notwendig und brandgefährlich. Ihr einziger Zweck ist es,
Investoren die Möglichkeit zu geben, sich gegen einen legitimen
demokratischen Politikwechsel abzusichern."


Für Rückfragen und Interviews:

* Roland Süß, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0175 2725 893

* Ralf Liebers, Attac-Koordinierungkreis, Tel. 0171 4055 520


Weitere Informationen:

* Attac-Kampagne "TTIP in die Tonne":
www.attac.de/ttip

* EU-Konzept für Investorenschutz in TTIP:
http://t1p.de/y6mi
(Originallink:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/november/tradoc_153955.pdf)

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Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069 900 281-42; 0151 6141 0268
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