[imc-presse] TERMINHINWEIS: Votrags- und Diskussionsveranstaltung zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2015 in Berlin
Anabel Bermejo Bragado
bermejo at ecchr.eu
Mon Dec 7 11:21:11 CET 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne weisen wie Sie auf eine Veranstaltung des Deutschen Anwaltverein am
10. Dezember mit Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs
"Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung" des ECCHR, hin.
Besten Gruß
Anabel Bermejo
Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen!
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Einladung zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Internationalen Tag
der Menschenrechte
Der Rechtsweg als Sackgasse?
Menschenrechtsverletzungen im staatlichen Auftrag und ihre juristische
Aufarbeitung
am 10. Dezember 2015
von 19.00 bis 21.00 Uhr
DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
(S-/U-Bahnhof Alexanderplatz, U-Bahnhof Klosterstraße)
Amnesty International Deutschland
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Bereits der Bericht des Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates im Jahre 2006
("Marty-Bericht") hat die Frage nach der Existenz von Geheimgefängnissen,
die von den Vereinigten Staaten außerhalb ihres Staatsgebietes betrieben
wurden, aufgeworfen. Er lieferte konkrete Hinweise auf derartige
Einrichtungen in Polen und Rumänien und die Kenntnis europäischer
Regierungen von der Durchführung des sog. "RDI-Programms" (Rendition,
Detention and Interrogation). Ausweislich des Berichts haben auch die
Standorte in Frankfurt und Ramstein als sog. "staging points" gedient, an
denen Flugzeugbesatzungen ihre jeweiligen Operationen vorbereitet haben.
Als die Vorsitzende des Geheimdienstausschusses des US-Senats vor einem
knappen Jahr einen Teil des sog. "Feinstein-Reports" über "spezielle
Verhörmethoden" der CIA veröffentlichte, wurde es vor den Augen der
Weltöffentlichkeit bestätigt: Zwischen 2002 bis 2007 veranlassten
amerikanische Geheimdienste die Folter von 119 Personen, die sie als
"Terrorverdächtige" ansahen. In Geheimgefängnissen, sog. "Black Sites",
versuchten die US-amerikanischen Dienste unter anderem durch Schlafentzug,
Waterboarding, Kaltwasser- und Eisbäder und andere unmenschliche und
erniedrigende Behandlungen an Informationen zu gelangen, die ihnen im "Krieg
gegen den Terror" nützlich erschienen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im "Al Nashiri"-Fall (Al
Nashiri v. Poland, No. 28761/11 vom 24. Juli 2014) entschieden, dass die
Behandlung des Beschwerdeführers durch Angehörige der CIA in Polen Folter
darstellte. Auch wenn die polnischen Behörden im Ergebnis von den genauen
Umständen der Behandlung keine Kenntnis gehabt haben dürften, traf Polen
nach Auffassung des Gerichtshofes gleichwohl eine Schutzpflicht aus Art. 1
EMRK, Bürgerinnen und Bürger auf seinem eigenen Staatsgebiet vor Folter zu
schützen. Da der polnische Staat dieser Verpflichtung durch Duldung der
Behandlung nicht nachgekommen sei, habe er Art. 3 EMRK (Verbot von Folter,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) verletzt. Eine weitere
Verletzung des Art. 3 EMRK erkannte der Gerichtshof in der Ermöglichung der
Verbringung des Beschwerdeführers in weitere Geheimgefängnisse außerhalb des
eigenen Staatsgebiets, da auch hier die Gefahr der Folter als immanent
angesehen wurde.
Trotz der im "Feinstein-Report" akribisch zusammengetragenen Fakten gibt es
bislang keine Hinweise auf eine umfassende strafrechtliche Aufarbeitung des
Komplexes. So hat es der deutsche Generalbundesanwalt unter Verweis auf §
153f StPO abgelehnt, Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Straftaten in
Guantanamo einzuleiten. Im Fall der Entführung des Khaled El Masri hat das
Amtsgericht München 13 Haftbefehle gegen mutmaßliche CIA-Agenten erlassen,
die an der Entführung beteiligt gewesen sein sollen. Hier hat sich die
Bundesregierung jedoch einer Weiterleitung von Auslieferungsersuchen an die
US-amerikanischen Behörden widersetzt.
Die Podiumsdiskussion geht den Fragen nach, welche Gründe im Einzelnen eine
strafrechtliche Behandlung in Europa und den Vereinigten Staaten gehindert
haben, noch heute hindern und welche Folgen die Nichtahndung solcher
Straftaten für den demokratischen Rechtsstaat mit sich bringt. Zudem soll
erörtert werden, welche Möglichkeiten es für Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte gibt, sich für die Betroffenen einzusetzen und welche
Erfahrungen sie bei ihrer Tätigkeit bislang gemacht haben.
Programm
19.00 Uhr Begrüßung
Rechtsanwalt Dr. Friedwald LÜBBERT,
DAV-Vizepräsident und Vorsitzender des DAV-Menschenrechtsausschusses
Keynote Speech
Selmin ÇALIŞKAN,
Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland
19.15 Uhr Es diskutieren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:
Rechtsanwältin Helen DUFFY,
gründerin der Projekts "Human Rights in Practice", Den Haag;
u.a. Prozessvertreterin des Guantanamo-Gefangenen Abu Zubaydah vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (
<http://hudoc.echr.coe.int/eng#_blank> 7511/13)
Rechtsanwalt Mikołaj PIETRZAK,
Vorsitzender der Menschenrechtskommission des Polish Bar Council, Warschau;
u.a. Prozessvertreter des Guantanamo-Gefangenen Abd Al Rahim Hussayn
Muhammad Al Nashiri vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (
<http://hudoc.echr.coe.int/eng#_blank> 28761/11)
Rechtsanwalt Andreas SCHÜLLER,
Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung am
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Berlin
Moderation
Rechtsanwalt Rainer M. HOFMANN,
Mitglied des DAV-Menschenrechtsausschusses, Aachen
21.00 Uhr Empfang
22.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltung in englischer Sprache
abgehalten wird. Eine Übersetzung steht nicht zur Verfügung.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Anmeldung:
Der Eintritt ist kostenlos und erfolgt unabhängig von einer Anmeldung. Für
eine bessere Planung der Veranstaltung nutzen Sie bitte bis zum 03.12.2015
unsere Online-Anmeldung.
<https://de.surveymonkey.com/r/YCX776N> Online-Anmeldung
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Foto: Fotolia/ pyzata
Deutscher Anwaltverein e.V. . Littenstraße 11 . 10179 Berlin .
<http://www.anwaltverein.de> www.anwaltverein.de
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