[imc-presse] [attac-d-presse] Konzerne können weiter bei der Steuer tricksen

sundermann at attac.de sundermann at attac.de
Sat Jun 21 15:12:49 CEST 2014


Attac Deutschland
Pressemitteilung
Samstag, 21. Juni 2014


* Steuererhebung in Trippelschritten
* Richtlinienbeschluss zur Konzernbesteuerung rechtfertigt keine 
Euphorie

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisiert die vom Rat der 
EU am Freitag verabschiedete Änderung im europäischen Steuerrecht als 
einen Tropfen auf den heißen Stein. Die Finanzminister der EU einigten 
sich auf eine kleine Änderung an der Mutter-Tochter-Richtlinie, mit der 
die Möglichkeit eingeschränkt wird, dass grenzüberschreitende 
Unternehmen konzernintern Kredite vergeben und damit die Steuerpflicht 
umgehen.

Karsten Peters, Mitglied des Attac Koordinierungskreises: „Der vom 
Ministerrat verabschiedete Text bleibt sogar hinter dem schon schwachen 
Vorschlag der EU-Kommission und der leichten Verbesserung aus dem 
Europäischen Parlament zurück. Beide Institutionen forderten eine 
grundsätzliche Verschärfung des Steuerrechts. Konstruktionen, deren 
Zweck offenkundig der Steuervermeidung dienen, könnten damit nicht zu 
einer Minderung der Steuerlast führen. Die Abgeordneten verlangten zudem 
eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung der Richtlinie bis 
Dezember 2016. Beides wird es nun nicht geben.“

„Vollkommen außer acht bleiben bei dieser Richtlinie zahlreiche andere 
Steuertricks“, ergänzt Detlev von Larcher, Attac-Steuerexperte. „Absurd 
hohe Lizenzgebühren, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von 
Tochterunternehmen und Betriebsstätten in den EU-Mitgliedsländern bieten 
noch immer eine ausgezeichnete Basis zur aggressiven Steuervermeidung. 
Alle in der EU tätigen Unternehmen, die diese und ähnliche 
Steuerumgehungsmöglichkeiten nutzen, dürften nach der Entscheidung der 
Finanzminister in die Hände geklatscht haben.“

Mit der Novelle wird die Steuervermeidung mit Hilfe so genannter 
Hybridanleihen bekämpft. Diese oft sehr langfristigen Anleihen machen es 
sich zunutze, dass sie in einigen EU-Ländern als Eigenkapital, in 
anderen als Fremdkapital betrachtet werden. Die Konzernmutter vergibt 
eine langfristige Anleihe an eine Tochter in einem anderen EU-Land. Dort 
wird diese Anleihe als Kredit betrachtet, die Zinsen und Rückzahlungen 
der Tochtergesellschaft an die Konzernmutter mindern also die 
Steuerpflicht. Im Sitzland der Konzernmutter dagegen werden diese 
Zahlungen als Dividendenausschüttung behandelt und sind damit 
steuerfrei. Mit dieser Konstruktion können also Erträge steuerfrei von 
einem Land ins andere verschoben werden.

Attac und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, an erster Stelle 
das Internationale Netzwerk für Steuergerechtigkeit, setzen sich seit 
Jahren für Mindeststeuersätze in der EU und eine Vereinheitlichung der 
Steuerbasis ein. Für global wirtschaftende Konzerne fordert Attac eine 
Gesamtkonzernbesteuerung, die dazu führen würde, dass die Gewinne in den 
Ländern besteuert werden, in denen sie gemacht werden.

Für Rückfragen:
Karsten Peters, 0172 – 6161 414
Detlev von Larcher, 0160 – 937 80 007


www.attac.de/konzernbesteuerung
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