[imc-presse] [attac-d-presse] Konzerne können weiter bei der Steuer tricksen
sundermann at attac.de
sundermann at attac.de
Sat Jun 21 15:12:49 CEST 2014
Attac Deutschland
Pressemitteilung
Samstag, 21. Juni 2014
* Steuererhebung in Trippelschritten
* Richtlinienbeschluss zur Konzernbesteuerung rechtfertigt keine
Euphorie
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisiert die vom Rat der
EU am Freitag verabschiedete Änderung im europäischen Steuerrecht als
einen Tropfen auf den heißen Stein. Die Finanzminister der EU einigten
sich auf eine kleine Änderung an der Mutter-Tochter-Richtlinie, mit der
die Möglichkeit eingeschränkt wird, dass grenzüberschreitende
Unternehmen konzernintern Kredite vergeben und damit die Steuerpflicht
umgehen.
Karsten Peters, Mitglied des Attac Koordinierungskreises: „Der vom
Ministerrat verabschiedete Text bleibt sogar hinter dem schon schwachen
Vorschlag der EU-Kommission und der leichten Verbesserung aus dem
Europäischen Parlament zurück. Beide Institutionen forderten eine
grundsätzliche Verschärfung des Steuerrechts. Konstruktionen, deren
Zweck offenkundig der Steuervermeidung dienen, könnten damit nicht zu
einer Minderung der Steuerlast führen. Die Abgeordneten verlangten zudem
eine Überprüfung und eventuelle Überarbeitung der Richtlinie bis
Dezember 2016. Beides wird es nun nicht geben.“
„Vollkommen außer acht bleiben bei dieser Richtlinie zahlreiche andere
Steuertricks“, ergänzt Detlev von Larcher, Attac-Steuerexperte. „Absurd
hohe Lizenzgebühren, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von
Tochterunternehmen und Betriebsstätten in den EU-Mitgliedsländern bieten
noch immer eine ausgezeichnete Basis zur aggressiven Steuervermeidung.
Alle in der EU tätigen Unternehmen, die diese und ähnliche
Steuerumgehungsmöglichkeiten nutzen, dürften nach der Entscheidung der
Finanzminister in die Hände geklatscht haben.“
Mit der Novelle wird die Steuervermeidung mit Hilfe so genannter
Hybridanleihen bekämpft. Diese oft sehr langfristigen Anleihen machen es
sich zunutze, dass sie in einigen EU-Ländern als Eigenkapital, in
anderen als Fremdkapital betrachtet werden. Die Konzernmutter vergibt
eine langfristige Anleihe an eine Tochter in einem anderen EU-Land. Dort
wird diese Anleihe als Kredit betrachtet, die Zinsen und Rückzahlungen
der Tochtergesellschaft an die Konzernmutter mindern also die
Steuerpflicht. Im Sitzland der Konzernmutter dagegen werden diese
Zahlungen als Dividendenausschüttung behandelt und sind damit
steuerfrei. Mit dieser Konstruktion können also Erträge steuerfrei von
einem Land ins andere verschoben werden.
Attac und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, an erster Stelle
das Internationale Netzwerk für Steuergerechtigkeit, setzen sich seit
Jahren für Mindeststeuersätze in der EU und eine Vereinheitlichung der
Steuerbasis ein. Für global wirtschaftende Konzerne fordert Attac eine
Gesamtkonzernbesteuerung, die dazu führen würde, dass die Gewinne in den
Ländern besteuert werden, in denen sie gemacht werden.
Für Rückfragen:
Karsten Peters, 0172 – 6161 414
Detlev von Larcher, 0160 – 937 80 007
www.attac.de/konzernbesteuerung
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