[imc-presse] [attac-d-presse] G20 betreibt Flickschusterei gegen Steuertricks der Konzerne

sundermann at attac.de sundermann at attac.de
Thu Jul 18 12:10:25 CEST 2013


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Donnerstag, 18. Juli 2013


* G20 betreibt Flickschusterei
* Attac fordert Unitary Taxation, um Steuertrickserei der Konzerne zu stoppen

Anlässlich der Treffens der G20 Finanzminister am Freitag in Moskau
fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac eine grundlegende
Neuorientierung bei der Unternehmensbesteuerung, die Steuervermeidung
endlich wirksam bekämpft.

"Es ist erfreulich, dass die G20 die Steuervermeidung der großen Konzerne
zum Thema macht. Es geht um viele Hundert Milliarden, die mittels legaler
Trickserei an der Steuer vorbei gerechnet werden", sagte Karl-Martin
Hentschel von der Attac AG Finanzmärkte und Steuern.

Ein Beispiel ist Amazon, deren Auslieferungslager in Deutschland nicht als
Betriebsstätten gelten und daher nicht besteuert werden. Die
Amazon-Europazentrale in Luxemburg muss als "Entwicklungszentrum" nur 20%
der Gewinne besteuern. Ein weiteres Beispiel ist der Kaffeeanbieter
Starbucks, der in Deutschland gar keine Steuern zahlt, weil er jährlich
hohe Millionensummen an Zinsen und Lizenzgebühren an andere Unternehmen
des eigenen Konzerns in den Niederlanden überweist.

"Der Entwurf für den Aktionsplan benennt klar die Probleme, gibt aber
keine konkrete Antworten", kritisiert Hentschel weiter, "Das umfangreiche
Papier zählt Schlupflöcher akribisch auf und schlägt vor, in den nächsten
Jahren für ein jedes entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Das
erinnert an den Versuch, die Löcher eines Siebes einzeln zu stopfen, um
Wasser zu schöpfen!"

"Die Flickschusterei muss ein Ende haben! Was wir brauchen ist ein
ganzheitliches Konzept, wie es mit der Unitary Taxation seit Jahren
vorliegt und in der EU unter der Bezeichnung GKKB diskutiert wird. Wir
fordern von der G20, dieses Konzept umzusetzen. Wenn das in der EU und den
G20 nicht möglich ist, muss ein Bündnis von Ländern geschmiedet werden,
die willens sind, die Probleme zu bekämpfen", sagte Jutta Sundermann vom
Attac Koordinierungskreis, "Wir brauchen außerdem eine Einigung auf einen
Mindeststeuer-Satz, der in keinem Fall 25 Prozent unterschreiten darf."

Sundermann: "Die Regierungen der G20 haben sich in den letzten Jahrzehnten
als fleißige Steuersenker betätigt und viele Regeln gelockert. Es ist an
der Zeit, mit dieser fatalen Logik zu brechen und auch den Lobbyisten der
Konzerne die Stirn zu bieten."

Auch eine zunächst nur in einigen engagierten Ländern eingeführte Unitary
Taxation würde alle Firmen, die in diesen Staaten tätig sind verpflichten,
eine einheitliche Bilanz aller Aktivitäten weltweit vorzulegen. Und somit
für alle Staaten, die das wollen, eine konsolidierte Steuerbasis
bereitstellen.


Für Rückfragen:

Karl-Martin Hentschel, Tel. 0175 – 245 37 11
Jutta Sundermann, Tel. 0175 – 86 66 76 9



Erläuterungen
****************
1. Unitary Taxation
Die Unitary Taxation ist eine Form der Besteuerung internationaler
Konzerne in zwei Schritten.
1a. Einheitliche weltweite Unternehmensbilanz
Zunächst wird ein Konzern als eine Einheit betrachtet und muss sämtliche
Aktivitäten aller Töchter in allen Ländern offenlegen. Angesichts der
globalen Möglichkeiten der großen Unternehmen ist eine solche
Berichterstattung schon lange überfällig.
1b. Formulary apportionment
Im zweiten Schritt wird mit Hilfe einer Formel der Gewinn des Konzerns
nach dessen realen Aktivitäten den einzelnen Ländern zugeordnet. Heute
können die Steuerabteilungen der TNK sehr kreativ gestalten, in welchem
Land sie Gewinne und Verluste ausweisen wollen und in großem Stil Steuern
vermeiden. In die Formel fließen harte Fakten ein: Wie umfangreich
investiert ein Konzern in einem Land (Assets), wie viele Menschen arbeiten
für wie viel Geld in dem Land, welchen Umsatz macht das Unternehmen dort
tatsächlich?
Mit der Unitary Taxation würden viele Entwicklungsländer erstmals eine
qualifizierte Grundlage für eine Besteuerung der großen ausländischen
Investoren haben.

2. GKKB
Die sogenannte Gemeinsame Konsolidierte Körperschafts-Bemessungsgrundlage
der EU ist ein Versuch, für Unternehmen, die in der EU tätig sind, eine
gemeinsame Form der Berichterstattung zu entwickeln, um sowohl den Aufwand
mit der Steuererklärung zu reduzieren, also auch Steuervermeidungstricks
mit Gewinnverschiebungen zwischen den Ländern auszubremsen. Die
diskutierte Form hat aber entscheidende Schwächen, unter anderem weil eine
Freiwilligkeit vorgesehen wurde und weil Gewinne außerhalb der EU nicht
erfasst worden wären.

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