[imc-presse] Pressemitteilung _Großverfrahren gegen Anwältinnen und Anwälte in der Türkei

RAV e.V. gs at rav.de
Mon Dec 16 10:31:04 CET 2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

anbei eine gemeinsame Pressemittelung mit anderen genannten Organisationen
vom heutigen Tage mit der Bitte um Kenntnisnahme und gern zur weiteren
Verbreitung

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ilona Picker

RAV-Geschäftsstelle

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Tel 030.41723555 | Fax 030.41723557

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Mo - Fr 10 -16h

 

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PRESSEMITTEILUNG, 16.12.2013

 

 

Großverfahren gegen Anwältinnen und Anwälte in der Türkei:

Urteile ohne Beweisaufnahme erwartet

 

 

Berlin (DAV/EJDM/RAV/Strafverteidigervereinigung/VDJ). Am 19. Dezember 2013
wird das sogenannte KCK-Verfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in
Silivri bei Istanbul fortgesetzt. Der vorsitzende Richter hat für diesen
Termin die Schlussanträge angekündigt, obwohl eine Beweisaufnahme bisher
nicht stattgefunden hat. Die Sorge um den Rechtsstaat in der Türkei eint die
Anwaltschaften in Deutschland und der Türkei.

 

 

"Es ist zu erwarten, dass unsere Kolleginnen und Kollegen ohne Beweise
verurteilt werden - ein ungeheuerlicher Verstoß gegen die Regeln eines
fairen Verfahrens", sagte Rechtsanwältin Gilda Schönberg, die den Prozess
gemeinsam mit deutschen und internationalen Anwaltsorganisationen seit
dessen Beginn im Sommer 2012 verfolgt. Die türkische Strafprozessordnung
sehe genauso wie die deutsche zwingend eine Beweisaufnahme vor.

 

"Für die Verfolgung von "Feinden der Regierung" gelten in der Türkei andere
Regeln, das normale Strafprozessrecht wird einfach nicht angewendet", sagte
der Istanbuler Rechtsanwalt Hüseyin Boğatekin in Berlin. "Vertritt man
Mandanten, die von der Regierung als "Terroristen" angesehen werden, muss
man auch als Anwalt mit Strafverfolgung rechnen", so Rechtsanwalt Ramazan
Demir, der wie Boğatekin im KCK-Verfahren Kolleginnen und Kollegen
verteidigt.   

 

"Dort, wo Freiheiten eingeschränkt werden, werden zuerst Anwältinnen und
Anwälte angegangen", kommentierte Rechtsanwältin Gül Pinar,
DAV-Prozessbeobachterin beim KCK-Verfahren. "Sie sollen mundtot gemacht
werden!" Das KCK-Verfahren sei nur eines von drei Großverfahren, die in der
Türkei zurzeit gegen Anwältinnen und Anwälte geführt werden und in denen
eklatante Verfahrensverstöße beobachtet werden. Folge ist, dass Kolleginnen
und Kollegen, die in politischen Verfahren verteidigen ein großes
persönliches Risiko eingehen.

 

Seit Mitte 2012 stehen 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Gericht.
Bisher haben lediglich acht Verhandlungstage stattgefunden. Der
Beschleunigungsgrundsatz gilt auch im türkischen Recht. Im KCK-Verfahren
wurde er bisher nicht beachtet. Jetzt will der Richter den Prozess plötzlich
beenden. Von den Angeklagten wurden 36 im November 2011 in Untersuchungshaft
genommen, 15 befinden sich immer noch in Haft. Unklar ist, aus welchen
Gründen einige entlassen wurden, andere aber nicht. Anklagevorwurf ist die
angebliche Mitgliedschaft in der Union der Gemeinschaft Kurdistans (KCK). Es
drohen Haftstrafen von bis zu 22 Jahren. Die angeklagten Anwältinnen und
Anwälte waren an der Verteidigung von Abdullah Öcalan beteiligt oder hatten
andere inhaftierte Mandanten besucht. Nun wird ihnen von der
Staatsanwaltschaft  unterstellt, nicht lediglich ihren anwaltlichen
Pflichten nachgekommen zu sein,  sondern die Interessen und Anliegen ihrer
Mandanten zu teilen. 

 

Im sogenannten ÇHD-Verfahren sind weitere 22 Anwältinnen und Anwälte
angeklagt. Auch ihnen wird die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation
vorgeworfen. Alle sind Mitglieder der Zeitgenössischen Juristenvereinigung
(ÇHD), einer Mitgliedsorganisation der EJDM, einer europäischen
Juristenvereinigung, die sich für die Menschenrechte einsetzt. Sie waren an
der Strafverteidigung von angeblichen DHKP-C Mitgliedern beteiligt, einer
Organisation die als Terrororganisation eingestuft wird. Ihnen wird
Mitgliedschaft oder Leitung dieser Organisation vorgeworfen.

 

Ein drittes Verfahren richtet sich gegen die 10 Mitglieder des Vorstands der
Istanbuler Rechtsanwaltskammer, darunter deren Präsident. Diese hatten sich
in einem Strafverfahren für die Rechte der dort tätigen Verteidiger
eingesetzt und müssen sich nun wegen des angeblichen Versuchs "die Justiz zu
beeinflussen" vor Gericht verantworten.

 

 

Die Plädoyers und die Urteilsverkündung in dem KCK-Verfahren werden am
19.12.2013 um 09.30 Uhr erwartet. 

Die Adresse des Gerichts lautet: Adresse: Ceza İnfaz Kurumları Kampüsü
Semizkumlar Mah., Silivri / İSTANBUL.

 

Für Presseauskünfte und Interviews stehen vor und während des Verfahrens
Kolleginnen und Kollegen der unterzeichnenden Organisationen zur Verfügung.

 

 

 

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