[imc-presse] Pressemitteilung_Bundesverfassungsgericht hebt Strafurteil gegen Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Brandenburg auf

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Aug 9 14:10:25 CEST 2013


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

anbei und hier folgend senden wir Ihnen eine gemeinsame Pressemitteilung des
Flüchtlingsrats Brandenburg und des RAV zu der Entscheidung des BVerfG, ein
Strafurteil gegen Mitarbeiter des Flüchtlingsrats aufzuheben.

 

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_1bvr044413.
html

 

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-052.html

 

Die gemeinsame PM auf der Seite des RAV:

http://bit.ly/16zu2wk 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Veröffentlichung in Ihren Medien.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

***

 

Gemeinsame Pressemitteilung des FR Brandenburg und des RAV

 

Bundesverfassungsgericht hebt Strafurteil gegen Mitarbeiter des
Flüchtlingsrats Brandenburg auf

 

„Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus an das Rechtsamt
der Stadt Brandenburg“ des Flüchtlingsrats fällt unter die Meinungsfreiheit

 

Der Flüchtlingsrat Brandenburg hatte anlässlich des Antirassismustages 2010
einen „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ an das
Rechtsamt der Stadt Brandenburg an der Havel verliehen. Mit dem Denkzettel
kritisierte der Flüchtlingsrat, dass eine Sachbearbeiterin der Behörde einem
Flüchtling wider besseres Wissen eine Vortäuschung seiner fachärztlich
bescheinigten Gehörlosigkeit unterstellte und so seinen Antrag auf Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis ablehnte.

 

Die Sachbearbeiterin des Rechtsamt Brandenburg zeigte daraufhin die
Verantwortlichen des Flüchtlingsrats wegen übler Nachrede an. Im März 2012
verurteilte das Amtsgericht Potsdam zwei Mitarbeiter des Flüchtlingsrates
wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe. Die gegen das Urteil eingelegte
Berufung wurde vom Landgericht Potsdam wegen „offensichtlicher
Unbegründetheit“ nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hob mit seinem heute veröffentlichten Beschluss
diese Verurteilung auf. Es stellte fest, dass die gerichtlichen
Entscheidungen die Mitarbeiter des Flüchtlingsrats in ihrem Grundrecht auf
freie Meinungsäußerung verletzen. Zur Begründung führte das
Verfassungsgericht aus, dass die Gerichte den Schutzgehalt des Grundrechts
auf freie Meinungsäußerung zu Unrecht verkürzt hätten. Gerade das Recht,
behördliche Maßnahmen ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf
kritisieren zu können, gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit.

 

„Ich bin sehr froh über diese klare Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, weil damit die Versuche seitens der Vertreter der
Stadt Brandenburg und der Potsdamer Gerichte, uns mundtot zu machen,
unterbunden worden sind“, so Harald G., einer der Beschwerdeführer.

 

Für den Flüchtlingsrat, der sich u.a. als Lobbyorganisation für die
Interessen von Flüchtlingen versteht und sich mit diesem Selbstverständnis
gegen diskriminierende und menschenunwürdige Zustände und Praktiken
gegenüber Flüchtlingen engagiert, sind die Verleihungen des Denkzettels eine
wichtige Möglichkeit, öffentlich auf unhaltbare Zustände aufmerksam zu
machen.

 

Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates Regina Götz: „Immer wieder sind
insbesondere Flüchtlinge mit staatlichem Rassismus konfrontiert, wie auch
das aktuelle Beispiel der Äußerungen von Richterin Petzoldt am Amtsgericht
Eisenhüttenstadt zeigt. Dass uns das Bundesverfassungsgericht nun in unserer
Arbeit stärkt und der Kriminalisierung unserer Tätigkeit entschieden
entgegen tritt, ist für die gesellschaftspolitische Arbeit gegen
strukturellen Rassismus von erheblicher Bedeutung.“

 

Für weitere Informationen:

Ivana Domazet, Flüchtlingsrat, Tel.: 0176-31483547,
<http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de>
www.fluechtlingsrat-brandenburg.de 

Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, RAV e.V., Tel.: 0179-5415029,
<http://www.rav.de> www.rav.de

 

***

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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Mo - Fr 10:00 - 16:00

 

 

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