[imc-presse] Pressemitteilung: Strafanzeige gegen leitenden Mitarbeiter der Danzer Group wegen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo

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Thu Apr 25 09:01:04 CEST 2013


PRESSEMITTEILUNG

Strafanzeige gegen leitenden Mitarbeiter der Danzer Group wegen
Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo

25. April 2013 – Das European Center for Constitutional and Human Rights
(ECCHR) hat heute gemeinsam mit der britischen Menschenrechtsorganisation
Global Witness Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen einen
leitenden Mitarbeiter und deutschen Staatsangehörigen des
deutsch-schweizerischen Holzhandels­unternehmens Danzer Group wegen Beihilfe
zur Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und
Brandstiftung, jeweils durch Unterlassen, eingereicht. Dem Angezeigten wird
vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, Verbrechen durch
kongolesische Sicherheitskräfte am 2. Mai 2011 in der Demokratischen
Republik zu verhindern.

Am frühen Morgen des 2. Mai 2011 überfiel ein Einsatzkommando von
Sicherheitskräften ein Dorf im Norden der Demokratischen Republik Kongo. Die
Polizei- und Militärkräfte misshandelten und vergewaltigten Bewohner und
Bewohnerinnen des Dorfes und nahmen 16 Personen fest. Dabei nutzen die
Sicherheitskräfte Fahrzeuge des Holzunternehmens Siforco S.A.R.L. – eines
Tochterunternehmens der deutsch-schweizerischen Danzer Group. Das
Unternehmen stellte nicht nur Fahrzeuge und Fahrer zur Verfügung, sondern
bezahlte Einsatzkräfte für ihren Einsatz. Dem Vorfall war ein Konflikt
zwischen den Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern und Siforco vorausgegangen,
weil das Unternehmen nach Ansicht der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner,
seinen vertraglichen Verpflichtungen, Sozialprojekte in den Regionen zu
realisieren, nicht nachgekommen war. 

„Der Fall ist schockierend, aber kein Einzelfall. Holzunternehmen, die in
Regionen wie der Demokratischen Republik Kongo agieren, ziehen oft lokale
Sicherheitskräfte zur Lösung von Konflikten hinzu. Das Risiko, dass hierbei
schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilisten begangen werden ist
bekannt. Unternehmen müssen dieses Risiko in Betracht ziehen und alles dafür
tun, die Zivilbevölkerung vor solchen Übergriffen zu schützen, so Reiner
Tegtmeyer von Global Witness.

In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, jedoch können
Mitarbeitern von Unternehmen sich durch Tun oder Unterlassen strafbar
machen. Das deutsche Strafrecht sieht eine Pflicht für hochrangige Manager
zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten nachgeordneter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Dem Angezeigten wird vorgeworfen, dass
er seine betrieblichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Er hätte als
Mitglied des Verwaltungsrates und Verantwortlicher für das Afrika-Geschäft
der Danzer Group konkrete Anweisungen an die Mitarbeiter der Siforco in
Konfliktfällen geben müssen.

„Es ist unerlässlich, dass die Rolle des Managements des europäischen
Mutterunternehmens Danzer Group ebenfalls strafrechtlich ermittelt wird.“,
so Dr. Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. „Die Leitung europäischer Konzerne hat
eine rechtliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass internationale
Standards auch in Staaten wie der DR Kongo eingehalten werden. Dazu gehört
auch die Vermeidung sexualisierter Gewalt durch Angehörige der
Sicherheitskräfte.“

In einer Stellungnahme vom 9. November 2011 auf der Website der Danzer
Group, bestreitet Danzer Group und Siforco Gewalttaten, gegen die
Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner unterstützt zu haben. Die Ereignisse am
2. Mai 2011 seien außerhalb ihrer Kontrolle und ihres
Verantwortungsbereiches geschehen. Siforco behauptet, dass sie der Nutzung
ihrer Fahrzeuge nicht zugestimmt hätten, wenn sie die Konsequenzen dessen
gewusst hätten. 

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

 

Deutschland:

Dr. Miriam Saage-Maaß, European Center for Constitutional and Human Rights
e.V.

Tel: +49 (0)30 - 40 04 85 90; Email:  <mailto:info at ECCHR.eu> info at ECCHR.eu

 

Reiner Tegtmeyer, Global Witness

Tel: +44 7503 504 436; Email:  <mailto:rtegtmeyer at globalwitness.org>
rtegtmeyer at globalwitness.org

 

UK:

Oliver Courtney, Global Witness

Tel: + 44 7912 571 146; Email: ocourtney at globalwitness.org

 

____________________________________________________

 

European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)

Zossener Str. 55-58, Aufgang D

D-10961 BERLIN

 

Phone: + 49 (0)30 - 40 04 85 90

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