[imc-presse] Pressemitteilung - Kundus

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Mon Sep 3 16:45:08 CEST 2012


PRESSEMITTEILUNG 

 

Dritter Jahrestag des Kunduz-Bombardements: Opfer warten auf Gerechtigkeit 

 

Berlin, 2. September 2012 Zum dritten Jahrestag des Bombardements bei Kunduz
am 4. September, das durch den deutschen Bundeswehr-Oberst Klein befohlen
wurde, erinnern ECCHR und IALANA an die über 100 Opfer. Während die meisten
afghanischen Familien, die bei dem Angriff Angehörige verloren haben, drei
Jahre danach weiterhin auf eine Entschuldigung, angemessene Entschädigung
und Bestrafung der Täter warten, dauern die juristischen Verfahren in
Deutschland an. Eine politische Lösung und angemessene Aufarbeitung des
Luftangriffs wurde bereits verpasst, seither bleiben den Hinterbliebenen nur
komplizierte und langwierige juristische Auseinandersetzungen mit der
Bundesregierung. 

Im Dezember 2011 reichte Opferanwalt Karim Popal zusammen mit
Rechtsprofessor Peter Derleder eine Zivilklage für mehrere Betroffene gegen
die Bundesregierung vor dem Landgericht Bonn ein, um eine angemessene
Entschädigung zu erreichen. Die Bundesregierung hat auf die Klage reagiert
und beantragt, den Rechtsstreit bis zum Ende des bewaffneten Konflikts in
Afghanistan auszusetzen. Dies brächte aber eine unkalkulierbare Verzögerung
auf Kosten der Betroffenen mit sich. Gegen die weitere Argumentation der
Bundesregierung, dass deutsches Haftungsrecht im Krieg nicht anwendbar sei,
können zahlreiche rechtliche Argumente vorgebracht werden; höchstrichterlich
ist diese Frage bislang noch nicht entschieden worden. Schließlich versucht
sich die Bundesregierung unter Hinweis auf die Beteiligung an der
ISAF-Mission einer eigenen rechtlichen Verantwortlichkeit zu entziehen. Vor
allem durch die großen Entscheidungsspielräume der Bundeswehr innerhalb der
Mission, die auch im Luftangriff bei Kunduz genutzt wurden, ist diese
Position rechtlich nicht haltbar. Mit einem Gütetermin vor dem Landgericht
Bonn ist noch in diesem Jahr zu rechnen. 

Gegen die Einstellungsentscheidung der Bundesanwaltschaft im Strafverfahren
gegen Oberst Klein ist seit April 2011 eine Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht anhängig. Darin werden vor allem Versäumnisse durch
die Bundesanwaltschaft bei den Ermittlungen des Vorfalls sowie die
Überschreitung ihrer Zuständigkeit, das gesamte strafrechtliche Verfahren
einzustellen, bemängelt. Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist hierbei
nicht zu rechnen. 

ECCHR und IALANA kritisieren, dass es zu keiner zufriedenstellenden
politischen Lösung gekommen ist und die Betroffenen auf den Rechtsweg
angewiesen sind. Bei der politischen Aufarbeitung des schwersten Angriffs
der Bundeswehr gegen die afghanische Zivilbevölkerung seit ihrer Gründung
wurden die Lage, Interessen und Rechte der Hinterbliebenen nur unzureichend
berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, ob die deutsche Justiz oder
internationale Rechtsinstanzen in der Lage sind, die Position der
Betroffenen zu verbessern. 

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: 

Zum Strafverfahren: ECCHR, E-Mail-Adresse: info at ecchr.eu, Tel: 030 /
40048590 

Zum Zivilverfahren: IALANA, E-Mail-Adresse: info at ialana.de, Tel: 0172 /
2317475

 

 

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