[imc-presse] PM 16.Prozesstag im § 129b Verfahren gegen Ali Ihsan Kitay

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Thu Oct 25 12:58:47 CEST 2012


*Pressemitteilung*

*Bündnis Freiheit für Ali Ihsan*


 *Der 16. Prozesstag im § 129 b Verfahren gegen Ali Ihsan Kitay – Das Recht
auf Muttersprache *

Am Montag, den 13. August hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das
Verfahren gegen den kurdischen Politiker und Aktivisten Ali Ihsan Kitay
begonnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 47 jährigen Kurden vor,
dass er als Kader der PKK in den Jahren 2007 und 2008 die Region Hamburg
geleitet haben soll. Straftaten in Deutschland werden ihm wie auch weiteren
5 gemäß § 129 b StGB angeklagten Kurden nicht vorgeworfen. Das Verfahren
ist bis Ende Dezember auf mehr als 30 Prozesstage terminiert.

Die Verteidigung stellte am 16. Prozesstag, Anfang der Woche, den Antrag
auf Einbeziehung eines Sachgutachtens, in dem die Situation bezüglich der
Nutzung kurdischer Muttersprache in der Türkei skizziert und analysiert
wird. In der Antragsbegründung wurde deutlich, dass seit der Staatsgründung
von sämtlichen Regierungen eine systematische Verleugnungs- und
Assimilationspolitik gegenüber der kurdischen Bevölkerung betrieben wird.
Zusicherungen bezüglich kultureller und weiterer Grundrechte aus dem
Vertrag von Sevres (vor der Staatsgründung) wurden der kurdischen
Bevölkerung in der Türkei mit dem Vertrag von Lausanne, aus dem Jahr 1923
entzogen. Die Nutzung der Muttersprache und weitere durch internationale
Verträge gesicherte kulturelle Rechte werden demzufolge bis Heute verwehrt.
Das widerspricht mehreren UN Verträgen (UN Zivilpakt und UN Sozialpakt)
sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das hat auch der
Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EMRG) in mehreren Urteilen
festgestellt.

Die Forderung nach muttersprachlichem Unterricht z.b. wird in der Türkei
behördlicherseits immer wieder als Unterstützung von Terrorismus gewertet,
PolitikerInnen vielfach wegen der Nutzung der kurdischen Sprache oder der
mehrsprachigen Umsetzung der Kommunalverwaltung kriminalisiert. U.a. Leyla
Zana, der Bürgermeister der Metropole Diyabakir Osman Baydemir und der
Bürgermeister von Sur, Abdullah Demirbas, wie hunderte weitere
PolitikerInnen sind davon betroffen. Studierende, SchülerInnen und Eltern,
die sich 2001 im Rahmen einer Kampagne für das Recht auf
„Muttersprachlichen Unterricht“ eingesetzt hatten, wurden kriminalisiert,
aus den Lehranstalten suspendiert, inhaftiert und in vielen Fällen
gefoltert. Einige der Betroffenen haben ein entsprechendes Verfahren vor
dem EMRG gewonnen.

Die VerteidigerInnen Cornelia Ganten Lange und Carsten Gericke
verdeutlichten die völkerrechtliche Grundlage und zitierten Kritik der UN,
der EU, von Amnesty International, Human Rights Watch und weiteren
Einzelpersonen und Organisation an den kontinuierlichen
Völkerrechtsverletzungen des türkischen Staates, insbesondere in Bezug auf
das Verbot der Nutzung der Muttersprache und kultureller Rechte. „Bis heute
kann die kurdische Sprache u.a. nicht in der Schule, vor Gericht, im
politischen Rahmen, gewerkschaftlich, in Moscheen sowie in der Vewrwaltung
und weiteren Lebensbereichen gesprochen werden“, so die einmütige Kritik.

*Das Bündnis Freiheit für Ali Ihsan fordert:**
*

*Freiheit für Ali Ihsan Kitay und alle politischen Gefangenen!*

*Solidarität mit den 763 seit 43 Tagen in türkischen Gefängnissen
hungerstreikenden politischen Gefangenen!
*

*Frieden in Kurdistan!*

Weitere Informationen unter:* www.freealiihsan.tk
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