[imc-presse] PRESSEMITTEILUNG - Gewalt gegen Gewerkschafter in Kolumbien - Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof

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Tue Oct 9 10:20:26 CEST 2012


Internationaler Strafgerichtshof muss Gewalt gegen Gewerkschafter in
Kolumbien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen

 

Berlin/Bogotá/Brüssel/Den Haag, 9. Oktober 2012 Das European Center for
Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat gemeinsam mit der
kolumbianischen Menschenrechtsorganisation CAJAR und dem kolumbianischen
Gewerkschaftsdachverband CUT heute bei der Anklagebehörde des
Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag eine Strafanzeige
(„Communication“) eingereicht, welche die Gewerkschafter­verfolgung in
Kolumbien betrifft. In der über 100 Seiten umfassenden Analyse der
tatsächlichen und rechtlichen Situation kommen die Organisationen zu dem
Schluss, dass die Gewalt gegen Gewerkschafter in Kolumbien die Stufe von
Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreicht. Deshalb fordern sie den IStGH
dazu auf, formelle Ermittlungen gegen die Hauptverantwortlichen aufzunehmen,
da diese Verbrechen in Kolumbien nicht ausreichend ermittelt werden.

Fast 3.000 Gewerkschafter wurden in Kolumbien innerhalb der letzten drei
Dekaden ermordet, 775 allein im letzten Jahrzehnt, und viele weitere wurden
eingeschüchtert, bedroht und verfolgt. Dem internationalen Gewerkschaftsbund
zufolge geschahen mehr als die Hälfte der weltweit berichteten Ermordungen
von Gewerkschaftern in Kolumbien. Dies macht Kolumbien zu einem der
gefährlichsten Länder für Gewerkschafter auf der Welt. 

Zwar hat die Anklagebehörde des IStGH bereits 2003 vorläufige Untersuchungen
zu Kolumbien eingeleitet, jedoch schreiten diese nicht voran. Wegen des
weitverbreiteten und systematischen Charakters der Gewalt gegen
Gewerkschaften in Kolumbien ist diese als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit zu qualifizieren. Mehr als 90 % dieser Verbrechen verbleiben
in absoluter Straflosigkeit. Selbst bei den Taten, wegen derer einzelne
unmittelbare Täter verurteilt werden, bleiben diejenigen in der
militärischen und politischen Führung des Landes unbestraft, die die größte
Verantwortung für diese Verbrechen tragen. Die Chefanklägerin den IStGH muss
um die Aufnahme formeller Ermittlungen ersuchen, weil dies die einzige
realistische Möglichkeit ist, um die Hauptverantwortlichen der
Menschheitsverbrechen gegen Gewerkschafter in Kolumbien zu identifizieren
und zur Rechenschaft zu ziehen.

Trotz dieser andauernden Gewalt gegen Gewerkschafter in Kolumbien haben
sowohl die USA als auch die Europäische Union Freihandelsabkommen
ausgehandelt, um Investitionen in ein Land zu fördern, in welchem als
Ergebnis solcher Gewalt der gewerkschaftliche Organisationsgrad in den
letzten vier Jahrzehnten von 20 % auf lediglich 4 % der Arbeiter gesunken
ist. Nicht zuletzt deswegen ist Kolumbien nach dem Weltentwicklungsbericht
des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) von 2011 als eines
der Länder mit der größten sozialen Ungerechtigkeit gelistet und wird nur
von Angola und Haiti übertroffen.

„Unsere Gewerkschafter wurden wegen der Geltendmachung ihrer und unserer
Rechte unter dem Vorwand, Verbündete der Guerillas zu sein, ermordet. Hinter
jedem Verbrechen gegen einen Gewerkschafter stehen vor allem wichtige
wirtschaftliche Interessen, mehr als die behaupteten Interessen der
Aufstandsbekämpfung“, äußert sich Domingo Tovar, Präsident der CUT.

„Das Ausmaß der Gewalt gegen Gewerkschaften in Kolumbien sollte die
internationale Gemeinschaft alarmieren. Die Förderung des freien Handels auf
der Basis des von Gewerkschaftern geleisteten Blutzolls und trotz der
Straflosigkeit dieser Verbrechen, widerspricht der Verantwortung aller
Staaten, Menschenrechte und Frieden zu fördern“, sagt der Präsident von
CAJAR, Alirio Uribe.

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, erklärt: „Nach jahrelangen
unzureichenden Voruntersuchungen und im Angesicht von anhaltender
Straflosigkeit ist es höchste Zeit, dass der IStGH formelle Ermittlungen
eröffnet. Die Hauptverantwortlichen für die in Kolumbien verübten
internationalen Verbrechen müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden.“

 

Mehr Informationen auf www.ecchr.eu oder bei ECCHR, info at ecchr.eu, Tel:
+49(0)30-40048590

 

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