[imc-presse] PM_Massive Rechtsverletzungen im Großverfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in der Türkei - Prozessbeobachtung durch RAV und DAV

RAV e.V. gs at rav.de
Wed Nov 7 10:54:09 CET 2012


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

 

anbei und hier folgend senden wir Ihnen die Pressemitteilung des
Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV) zu den massiven
Rechtsverletzungen im Großverfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in der
Türkei.

 

Rechtsanwältin Antonia von der Behrens beobachtet den Prozess für den RAV
zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und rund 40 weiteren
Vertretern europäischer Anwaltskammern und Organisationen.

 

Wir bitten um Weiterleitung und Veröffentlichung der Erklärung in Ihren
Medien.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle

 

Weitere Hintergrundinformationen können den Pressemitteilungen vom 17.7.12
(Prozessauftakt) und 5.11.2012 entnommen werden.

http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/prozessauftakt-im-gr
ossverfahren-gegen-tuerkische-und-kurdische-rechtsanwaeltinnen-und-rechtsanw
aelte-prozessbeobachtung-durch-den-rav-252/ 

http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/hauptverhandlung-in-
dem-strafverfahren-gegen-46-rechtsanwaeltinnen-und-rechtsanwaelte-in-der-tue
rkei-270/ 

 

 

***

Pressemitteilung      

 

Massive Rechtsverletzungen im Großverfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte
in der Türkei – Prozessbeobachtung durch RAV und DAV

 

„Das, was wir heute im Gerichtssaal erlebt haben, zeigt einmal mehr, dass es
dem Gericht ganz offensichtlich nicht um die Aufklärung der angeklagten
Taten geht, sondern um einen politisch motivierten Prozess, der jegliche
Verteidigungstätigkeit ad absurdum führt und die Menschenrechte verletzt“,
so Rechtsanwältin Antonia von der Behrens. Sie beobachtet den Prozess für
den RAV zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und rund 40 weiteren
Vertretern europäischer Anwaltskammern- und Organisationen.

 

Anklagevorwurf ist die angebliche Mitgliedschaft der Kolleginnen und
Kollegen in der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK). Dieser Vorwurf
knüpft nahezu ausschließlich an ihre anwaltlichen Tätigkeiten an. 26 von
ihnen befinden sich seit fast 1 Jahr in Untersuchungshaft.

 

Der Strafprozess hatte am 16. Juli 2012 begonnen, wurde nach 3
Verhandlungstagen auf den 6. November 2012 vertagt. Gestern wurde faktisch
nur 2 ½ Stunden verhandelt. Dann gab der Vorsitzende die Vertagung bis zum
3. Januar 2013 bekannt. „Dies stellt erneut einen Verstoß gegen den
Beschleunigungsgrundsatz dar. Denn auch die Türkische Strafprozessordnung
sieht vor, dass die Hauptverhandlung bei inhaftierten Angeklagten nicht
länger als 30 Tage unterbrochen werden darf“, so Rechtsanwältin von der
Behrens. 

 

Das sind nicht die einzigen Einschränkungen der Verteidigung und Verstöße
gegen türkisches Recht:

•           Auch in dem größeren Gerichtssaal fanden nicht alle
Verteidiger_innen Platz.

•           Der Kontakt zu ihrer Mandantschaft wurde ihnen durch eine
Polizeikette im Saal verwehrt.

•           Der Verteidigung wurde durch das Gericht nur eine beschränkte
Redezeit eingeräumt, bei Überschreitung wurde ihnen das Mikrofon
abgeschaltet. 

•           Den Angeklagten wurde das Recht verwehrt, sich in ihrer
kurdischen Muttersprache zu den Vorwürfen zu äußern, obwohl im Türkischen
Parlament bereits ein Gesetzesentwurf vorliegt, der Angeklagten die
Verteidigung auf Kurdisch ermöglichen soll.

 

Das Gesetzesvorhaben ist eine Reaktion auf die Forderungen von rund 6.500
kurdischen politischen Gefangenen, die sich zum Teil bereits seit 56 Tagen
im Hungerstreik befinden. 

 

Die Verteidigung stellte den Antrag, die Verhandlung bis zur Verabschiedung
des entsprechenden Gesetzes zu unterbrechen und die Angeklagten solange
freizulassen. Als auch dieser Antrag abgelehnt wurde, verließen sämtliche
Verteidiger den Gerichtssaal.

Das Gericht setzte die Hauptverhandlung unter Verstoß gegen die Türkische
Strafprozessordnung ohne die Verteidigung fort und befragte die Angeklagten
auf Türkisch. Rechtsanwältin von der Behrens: „Der Vorsitzende beantwortete
dann die von ihm gestellten Fragen selbst. Dies war eine groteske Situation.
Nach einer halben Stunde verkündete er schlussendlich die Unterbrechung der
Hauptverhandlung bis zum 3. Januar 2013 bei Aufrechterhaltung der
Haftbefehle“.

 

Der RAV ist angesichts dieser massiven Einschränkung von
Verteidigungsrechten höchst besorgt und fordert die umgehende Freilassung
der inhaftierten Kolleginnen und Kollegen. Eine derartig lange
Untersuchungshaft, verknüpft mit der Unmöglichkeit, sich effektiv gegen die
erhobenen Vorwürfe zu verteidigen, kommt einer Strafe ohne Urteil gleich.

 

Berlin, 7.11.2012

 

---

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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Mo - Fr 10:00 - 16:00

 

 

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