[imc-presse] Pressemitteilung - Prozessbeoachtung Türkei am 06.11.2012

RAV e.V. gs at rav.de
Mon Nov 5 10:52:53 CET 2012


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachfolgende Pressemitteilung zur Prozessbeobachtung des Verfahrens gegen
die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Türkei , der am 06.11.2012
fortgesetzt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen                   

 

Ilona Picker

RAV-Geschäftsstelle

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Prozessbeobachtung durch DAV und RAV – Hauptverhandlung in dem
Strafverfahren gegen 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Türkei

 

Ende November 2011 wurden in der Türkei 36 Anwältinnen und Anwälte
festgenommen. Die meisten von ihnen hatten Abdullah Öcalan in den Jahren
2010 und 2011 in Haft besucht und anwaltlich vertreten. Daran anknüpfend
wird ihnen nun die Mitgliedschaft oder Unterstützung der Union Kurdischer
Gemeinschaften (KCK) vorgeworfen, die die türkische Justiz als verlängerten
Arm der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ansieht und bekämpft.

 

Am kommenden Dienstag (06. November 2012) wird in Silivri bei Istanbul die
Hauptverhandlung gegen 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fortgesetzt.

 

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Republikanische Anwältinnen- und
Anwälteverein (RAV) kritisieren diesen Prozess als politisch motivierten und
massiven Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Kolleginnen und
Kollegen, da die Vorwürfe ausschließlich an Tätigkeiten im Rahmen ihrer
Berufsausübung anknüpfen. DAV und RAV entsenden daher sechs
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um den Prozess zu beobachten.

 

Viele der Festgenommenen wurden aufgrund rechtsstaatlich höchst fragwürdiger
Beschlüsse in Untersuchungshaft überführt: Konkrete Vorwürfe wurden den
Anwältinnen und Anwälten nicht mitgeteilt und ihren Verteidigern trotz
anhaltender Untersuchungshaft bis zur Anklageerhebung im April 2012 keine
Akteneinsicht gewährt. Die Hauptverhandlung begann am 16.07.2012, ohne dass
die rund 900 Seiten lange Anklageschrift auch nur auszugsweise verlesen
worden wäre. Nach nur 3 Verhandlungstagen wurde die Hauptverhandlung am 18.
Juli bis zum 6. November 2012 unterbrochen. Die Türkische
Strafprozessordnung sieht allerdings auch vor, dass eine Hauptverhandlung in
Strafsachen nicht länger als 30 Tage unterbrochen werden darf. Dies allein
zeigt bereits, wie wenig das Gericht an der Einhaltung rechtsstaatlicher
Grundsätze interessiert ist.

 

„Es ist höchst besorgniserregend, wenn die Verteidigungstätigkeit von
Kolleginnen und Kollegen gleichgesetzt wird mit einer inhaltlichen
Unterstützung der politischen Ziele der Mandantinnen und Mandanten. Ein
faires Verfahren und die freie Ausübung der Verteidigungstätigkeit sind
damit nicht mehr möglich“, so DAV und RAV.

 

INTERVIEWANGEBOT: 

Rechtsanwältin GÜL PINAR wird als Prozessbeobachterin das Verfahren
beobachten und ist vom 05.11. bis zum 07.11.2012 in Istanbul. Frau Pinar ist
Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg und Mitglied des DAV-Ausschusses
Strafrecht. Sie ist für Interviews während des Verfahrens in Istanbul unter
der Telefonnummer 0049-1724062206 zu erreichen.

 

 

Berlin, den 05. November 2012

 

 

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. 
Haus der Demokratie und Menschenrechte 
Greifswalder Str. 4 
10405 Berlin 
Tel.: 030-41723555 
Fax: 030-41723557 
VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln 
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 15:00 

 

 

 

 

 

 

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