[imc-presse] PE: Verleihung des „Goldenen Stück Scheiße“ legitim

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Thu Jun 14 17:51:47 CEST 2012


Liebe Presse,

unten eine neue Presseerklärung des Arbeitskreis Spitzelklage zu dem
heutigen Urteil im Beleidigunsprozess, wegen der Verleihung des "Goldenen
Stück Scheiß2" an den Leiter der Polizeidirektion Heidelberg Mitte.

schöne Grüße
Alex für den AK Spitzelklage


Pressemitteilung des Arbeitskreis Spitzelklage						14.06.12


Verleihung des „Goldenen Stück Scheiße“ legitim

Am heutigen Donnerstag, den 14.06.12, ist der Prozess um die Verleihung
des „Goldenen Stück Scheiße“ an den Polizeioberrat und Leiter des
Polizeireviers Heidelberg Mitte, Christian Zacherle, mit einem Freispruch
zu ende gegangen.


Am 23.09.2011 kam es in Heidelberg auf dem Bismarckplatz zu einer
Spontankundgebung, bei der die vollständige Aufklärung des Spitzelskandals
um den verdeckten Ermittler Simon Bromma gefordert wurde.
Die Kundgebung mit 30 Teilnehmer_innen wurde von einem Polizeiaufgebot von
30-40 eingesetzten Beamt_innen begleitet und dabei von Eröffnung bis nach
Ende ohne ersichtlichen Grund abgefilmt. Da dies bei weitem nicht der
erste überzogene und provokante Polizeieinsatz unter seiner Leitung
gewesen ist, bekam Christian Zacherle im Rahmen der Kundgebung für seine
Verdienste als Einsatzleitzer das „Goldene Stück Scheiße“ überreicht.

Dieser erstatte daraufhin gegen den Überbringer des Negativ-Awards Anzeige
wegen Beleidigung.
Nachdem bereits am Dienstag die Begutachtung des Beweismaterials und
Zeugenbefragungen stattgefunden hatten, wurde eine Prozesspause bis zum
heutigen Donnerstag eingelegt, um dem Gericht zu ermöglichen, Recherchen
zu weiteren Verleihungen dieses Preises und zum WIZO-Lied „Das Goldene
Stück Scheiße“ zu betreiben.

Zacherle beklagte sich bei seiner Zeugenbefragung über eine allgemein
negative Grundstimmung gegen ihn, die sich vor allem im Internet zeige. Er
habe mit der Anzeige endlich eine Einzelperson dafür zur Rechenschaft
ziehen wollen.


In der Urteilsbegründung machte der Richter stark, dass die Kritik an den
überzogenen Einsätzen des Einsatzleiters und gerade in politischen
Auseinandersetzungen in aller Schärfe geäußert werden darf.
Eine beleidigende Handlung hätte, so der Richter, dann vorgelegen, wenn
dem Polizeioberrat nicht lediglich eine Hundekotattrappe überbracht,
sondern „Naturkot ins Gesicht geworfen, gespritzt oder anderweitig an ihn
verbracht worden“ bzw. er direkt als „Scheiß-Bulle“ o.Ä. tituliert worden
wäre.
Die Verleihung des Negativ Awards wäre jedoch keine Schmähkritik, sondern
läge noch im Bereich des vom Grundgesetz geschützten Recht auf freie
Meinungsäußerung.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Arbeitskreis Spitzelklage | ak-spitzelklage at riseup.net |
http://spitzelklage.blogsport.de
Pressekontakt: M.  Dandl: 0162 9154917
Heidelberg, den 14.07.2012





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