[imc-presse] PM: Castorgegnerinnen rechtswidrig festgehalten

Legal Team Pressestelle legal.team.presse at googlemail.com
Sun Nov 27 11:57:04 CET 2011


*Pressemitteilung des Legal Teams zum Castortransport*

Als Rechtsbeistand der Protestbewegung begleitet das Legal Team den
diesjährigen Castortransport. Es besteht aus mehr als 20 Anwältinnen und
Anwälten. Für alle juristischen Fragen rund ums Demonstrationsgeschehen
stehen die Mitglieder des Legal Teams Medienvertreterinnen und
Medienvertretern gern zur
Verfügung
.

Ressort: Innenpolitik Thema: Castortransport, Demonstrationsfreiheit

Castortransport: Polizei hält Castorgegnerinnen und Castorgegner seit 3 Uhr
früh auf einem Feld fest

Harlingen. 27.11.2011. Polizeibeamte begannen in den frühen Morgenstunden,
Aktivistinnen und Aktivisten einer Sitzblockade von den Gleisen in der Nähe
Harlingens zu räumen und auf einem Feld unter freiem Himmel festzuhalten.
Castorgegnerinnen und Castorgegner können den so genannten „Freiluftkessel“
seitdem nicht verlassen.

„Protestierende können nicht einfach über eine unabsehbare und so lange
Zeit ihrer Freiheit beraubt werden. Vor allem nicht ohne richterliche
Entscheidung. Und diese richterliche Entscheidung hätte unverzüglich
geschehen müssen. Für die meisten Aktivistinnen und Aktivisten ist das
nicht passiert,“ kritisiert Britta Eder, Rechtsanwältin im Legal Team.
„Schon damit sind die Freiheitsentziehungen rechtswidrig. Deswegen müssen
diese Menschen sofort freigelassen werden,“ so Eder. Mehr als 400 Personen
beschweren sich zur Zeit, weil sie ohne richterliche Grundlage festgehalten
werden.

 „Freiluftkessel“ sind bei Castortransporten kein Novum. Bereits 2010 wurde
die Einrichtung eines Polizeikessels über einen Zeitraum von mehr als sechs
Stunden bei Minustemperaturen beschönigend als "Freiluft
Gefangenensammelstelle" bezeichnet. Auch vor einem Jahr wurde keine der
dort festgehaltenen Personen unverzüglich einem Richter vorgeführt - trotz
entsprechender Anträge. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich
verbürgten Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehungen. Schon damals wurde
die Dauer des Gewahrsams allein in das Belieben der Polizei gestellt, die
dafür nicht zuständig ist, aber so die gebotene Freilassung der Betroffenen
herauszögert.

„Gerade bei Großdemonstrationen bewegt sich die Polizei oft außerhalb
rechtsstaatlicher Normen. Aber die Tatsache, dass die Polizei effektiven
Widerstand nicht verhindern kann, rechtfertigt keine dieser Maßnahmen,“ so
Maia Kressin, Anwältin im Legal Team.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0160 – 9847 4290 zur Verfügung.



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Legal Team - Pressegruppe
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Mobil: 0160 - 9847 4290
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