[imc-presse] Pressemitteilung des Legal Teams zum Campverbot in Dumstorf

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Wed Nov 23 11:49:54 CET 2011


*Pressemitteilung des Legal Teams zum Castortransport*

Als Rechtsbeistand der Protestbewegung begleitet das Legal Team den
diesjährigen Castortransport. Es besteht aus mehr
als 20 Anwältinnen und Anwälten. Für alle juristischen Fragen rund ums
Demonstrationsgeschehen stehen die Mitglieder
des Legal Teams Medienvertreterinnen und Medienvertretern gern zur
Verfügung

*Ressort: Innenpolitik ‐ Thema: Castortransport, Urteil des
Verwaltungsgerichts Lüneburg,
Demonstrationsfreiheit*
*
Castortransport: Campurteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg stellt
Versammlungsrecht in Frage*

Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte mit einem Urteil vom 22.11 das
Verbot des
„Castorcamps“ in Dumstorf.

„Mit einer solchen Argumentation, wie sie in der Begründung des Urteils
zum Castorcamp in
Dumstorf steht, könnte im Grunde jede Versammlung verboten werden. Aus
rechtlicher
Sicht ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg sehr bedenklich,“ so
Peer Stolle,
Rechtsanwalt der Castorgegnerinnen und Castorgegner.

Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass durch die
„Veranstaltung gemäß
§8 Abs. 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes die öffentliche
Sicherheit gefährdet
werde.“ Es bestehe die Gefahr, dass aus dem Bereich des Camps so genannte
Schotter
Aktionen durchgeführt werden sollen, da auf verschiedenen Internetseiten
zum Schottern
aufgerufen werde. Auch in diesem Jahr könnten sich gewaltbereite Störer vom
Aufruf zum
Castorschottern angesprochen fühlen. Es handele sich um einen
polizeilichen Notstand.
Dadurch sei das Totalverbot gerechtfertigt, obwohl der Großteil der
DemonstrantInnen sich
friedlich verhalten werde, so das Verwaltungsgericht Lüneburg.

Durch eine derartige Logik sowie die Kriminalisierung eines Teils der
Proteste soll offenbar
versucht werden eine wirksame demokratische Protestbewegung zu
deligitimieren und zu
spalten.

„Wenn das Verwaltungsgericht Lüneburg meint, Castorcamps gefährden die
öffentliche
Sicherheit, trägt das Urteil eher der Überforderung der Polizei Rechnung,
anstatt
Grundrechte aufrecht zu erhalten. Bereits im letzten Jahr wurden Rechte auf
Versammlungsfreiheit, der körperlichen Unversehrtheit sowie weiterer
Grundrechte der
Demonstrierenden beim Castortransport systematisch verletzt. Die Polizei
griff damals auf
rechtswidrige Strategien zurück, um eine große demokratische
Protestbewegung
einzudämmen. Vor dem Hintergrund scheint das Urteil des
Verwaltungsgerichtes Lüneburg
schlicht politisch motiviert," so Britta Eder, Anwältin im Legal Team.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0160 - 98474290 zur Verfügung

-- 
Legal Team - Pressegruppe
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Mobil: 0160 - 98474290
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