[imc-presse] Pressemitteilung des Legal Teams zum Castortransport

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Fri Nov 18 12:45:13 CET 2011


*Pressemitteilung des Legal Teams zum Castortransport*

Ressort: Innenpolitik - Thema: Castortransport, Demonstrationsfreiheit,
Polizeirecht

*Legal Team fordert: Grundrechte gelten auch beim Castortransport*

Hamburg, 18. November 2011

Als Legal Team, beobachten und begleiten mehr als 20 Anwältinnen und
Anwälte in diesem Jahr den Castortransport als Rechtsbeistände der
Protestbewegung. Bereits 2010 kritisierten das Legal Team und der
Republikanische Anwältinnen und Anwälte Verein (RAV) das Vorgehen der
Polizei. Wir hoffen, dass die Kritik dieses Jahr ausbleiben kann.

„Als Legal Team, bestehend aus Anwältinnen und Anwälten sowie dem
Ermittlungsausschuss Gorleben, fordern wir die Polizei dazu auf, sich beim
Castortransport vom 24.-27. November d.J. an geltendes Recht zu halten.
Während des Castortransportes 2010, hat das Legal Team festgestellt, dass
es zu *systematischen Verletzungen der Rechte auf Versammlungsfreiheit, der
körperlichen Unversehrtheit sowie weiterer Grundrechte* der
Demonstrierenden kam. Eine solch systematische und offenbar geplante Praxis
seitens der Polizei darf sich nicht wiederholen,“ so Rechtsanwalt Sven Adam.

2010 setzten Polizeibeamte ohne Vorwarnung und in *unverhältnismäßiger
Weise,* *Reizgas und Schlagstöcke* ein. Friedlichen Demonstrierenden wurde
aus weniger als 50 cm Entfernung Reizgas direkt in die Augen gesprüht und
ganze Waldabschnitte mit CS-Gas vernebelt. *Polizeibeamte prügelten ohne
Vorwarnung und sichtbaren Grund auf Demonstrierende ein.* Über 1000
Personen wurden dadurch verletzt. Mehr als 30 Demonstrierende erlitten zum
Teil schwere (Kopf)-verletzungen.

Die *Einrichtung eines* *Polizeikessels über einen Zeitraum von mehr als
sechs Stunden bei Minustemperaturen *wurde beschönigend als "Freiluft
Gefangenensammelstelle" deklariert. Trotz entsprechender Anträge wurde
keine der dort festgehaltenen Personen einem Richter vorgeführt. Das
widerspricht dem verfassungsrechtlich verbürgten Richtervorbehalt bei
Freiheitsentziehungen. So wurde die Dauer des Gewahrsams allein in das
Belieben der hierfür nicht zuständigen Polizei gestellt und die gebotene
Freilassung der Betroffenen heraus gezögert.

Des Weiteren kam es zu einer *Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss*,
bei der die eingesetzten Beamten vermummt und nicht gekennzeichnet
handelten. Sowohl die Anwaltschaft als auch beobachtende
Bundestagsabgeordnete wurden von anwesenden Polizeikräften systematisch in
ihren Tätigkeiten behindert.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass *auf rechtswidrige Strategien
zurückgegriffen wird, um große demokratische Protestbewegungen einzudämmen.
*In diesem Sinne hoffen wir, dass sich das außergesetzliche Vorgehen der
Polizeikräfte nicht wiederholt", kritisiert Rechtsanwältin Britta Eder.



*Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter  0176  - 207 05 646  zur
Verfügung*
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