[imc-presse] [attac-d-presse] G8-Demo-Verbot war rechtswidrig / Kein Rechtsschutz gegen Polizeilügen?

Frauke Distelrath presse at attac.de
Fri Feb 4 11:05:24 CET 2011


Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 4. Februar 2011


* Kein Rechtsschutz gegen Behinderung von Grundrechten?
* Demo-Verbot beim G8-Gipfel an der Ostsee war rechtswidrig

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt das Urteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Schwerin, dass das Verbot des Sternmarsches
gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 rechtswidrig war. "Wir
sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass mit dem Verbot
unzulässig in das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit
eingegriffen wurde", sagte Werner Rätz vom bundesweiten Attac-Rat.
Demonstrationsfreiheit sei ein wesentlicher Bestandteil von Demokratie –
wo sie eingeschränkt werde, werde die Demokratie selbst eingeschränkt.
"Leider neigen die Regierenden nicht nur in arabischen Ländern dazu,
sich protestierende Menschen vom Hals halten zu wollen."

So habe die Polizei ihre Rolle in Heiligendamm vor allem darin gesehen,
die Demonstrationsfreiheit zu behindern und in letzter Konsequenz zu
verhindern. Dabei sei es rechtlich gesehen gerade ihre Aufgabe, die
demokratischen Grundrechte zu schützen und durchzusetzen – sei es in
Heiligendamm oder in Stuttgart. "Die offenen Lügen der Polizei über
Bedrohungen, der rechtswidrige Einsatz der Bundeswehr im Innern und das
Einschleusen von Provokateuren führten während der G8-Proteste zu einer
so aufgeheizten Stimmung in der Öffentlichkeit, dass eine Verweigerung
des Demonstrationsrechts selbst dem Bundesverfassungsgericht angemessen
erschien", stellte Werner Rätz fest. Eine solch undemokratische
Stimmungsmache zu kritisieren und verhindern, sei auch ein wichtiger
Teil der Wächterfunktion der Medien.

"Wieder einmal bekommen wir im Nachhinein Recht – aber die Versammlung
konnte nicht stattfinden", stellte Ulrike Donat vom Republikanischen
Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fest, die die Kläger vor Gericht
vertrat. Es bleibe dabei, dass polizeiliche "Gefahrenprognosen"
praktisch nicht justiziabel seien: "Das VG Schwerin lehnte es ab, sich
mit dem Wahrheitsgehalt der Polizeipropaganda zum Gefahrenpotenzial des
Sternmarsches genauer zu beschäftigen", sagte Ulrike Donat. "Damit kann
die Polizei auch in Zukunft ungestraft Gerichte manipulieren und das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unterlaufen. In einem solchen Fall
gibt es offenbar keinen wirksamen Rechtsschutz für die Bürger."

Die Polizei hatte den Protestzug zum Sicherheitszaun um den
G8-Tagungsort in Heiligendamm untersagt. Dieses Verbot hob das
Verwaltungsgericht Schwerin im Mai 2007 zunächst auf, bevor das
Bundesverfassungsgericht es in einem Eilverfahren wieder bestätigte. Im
Hauptverfahren stellte das VG Schwerin nun erneut die Unrechtmäßigkeit
des Verbots fest. Die Klage der Gipfel-Gegner gegen die überzogene
Darstellung der Sicherheitslage durch die Polizei wurde aber abgewiesen,
ebenso die Forderung nach Kostenerstattung für das Eilverfahren beim
Verfassungsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



Im Internet:

* Urteil des VG Schwerin:
http://kurzlink.de/Urteil_VG_Schwerin


Für Rückfragen und Interviews:

* Werner Rätz, Attac-Rat, Tel. (0163) 2423 541
* Ulrike Donat, Rechtsanwältin, RAV, Tel. (040) 411 893 830



-- 
------------------------------------------------
Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
------------------------------------------------
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; 0179/514 60 79
Mail: presse at attac.de, Fax: 069/900 281-99
------------------------------------------------
_______________________________________

Um diese Mailingliste abzubestellen oder die E-Mail-Adresse zu ändern, besuchen Sie bitte:
https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/attac-d-presse

Alle Pressemitteilungen von Attac Deutschland (mit Suchfunktion) finden Sie unter http://www.attac.de/presse

Neu: Als RSS-Feed gibt es die Presseinfos unter http://www.attac.de/presse/rss/


More information about the imc-presse mailing list