[imc-presse] RAV-Pressemitteilung: Bundeskriminalamt verletzt Datenschutzrechte von Journalisten

RAV e.V. gs at rav.de
Fri Oct 15 10:31:38 CEST 2010


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei senden wir Ihnen eine Pressemitteilung des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) mit der Bitte um Kenntnisnahme und
Veröffentlichung in Ihren Medien. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Sigrid v. Klinggräff

RAV-Geschäftsstelle



Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin

Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57

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Pressemitteilung

 

Bundeskriminalamt verletzt Datenschutzrechte von Journalisten

 

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Urteil vom 6. Oktober 2010 (Az.:
6 K 280/10.WI) der Klage eines polnischen Journalisten stattgegeben, der
gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch das BKA an das
NATO-Hauptquartier geklagt hatte.

 

Dem polnischen Journalisten wurde durch die NATO die von ihm beantragte
Akkreditierung als Journalist für den NATO-Gipfel 2009 in Straßburg
verweigert. Zuvor übermittelte die NATO im Rahmen eines mit dem BKA
vereinbarten standardisierten Akkreditierungsüberprüfungsverfahrens die
personenbezogenen Daten an das BKA. Dieses nahm daraufhin einen internen
Abgleich mit dem eigenen Datenbestand vor. Unter Bezugnahme auf die dort
gespeicherten Daten über den Journalisten gab das BKA gegenüber der NATO
eine Empfehlung zur Nichtzulassung ab.

 

Das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Übermittlung der Daten des
Journalisten an die NATO durch das BKA ohne Rechtsgrundlage erfolgte und
damit rechtswidrig gewesen ist. Das BKA-Gesetz enthalte, so das Gericht,
keine Norm, die eine Übermittlung von Daten an die NATO erlaube. Das Gericht
hat weiterhin festgestellt, dass selbst die Speicherung der Daten über den
Journalisten beim BKA rechtswidrig gewesen ist und diese hätten gelöscht
sein müssen.

 

„Dieses Urteil verdeutlicht zum wiederholten Mal, dass die Polizeibehörden
nicht davor zurückschrecken, im Namen der Sicherheit gegen geltendes
Datenschutzrecht zu verstoßen“, so Sönke Hilbrans, Datenschutzexperte und
Rechtsanwalt des polnischen Journalisten. „Zum zweiten Mal nach dem
G8-Gipfel 2007 musste ein Gericht einen schweren Eingriff des BKA in die
Pressefreiheit korrigieren“, so Rechtsanwalt und RAV-Vorstandsmitglied Peer
Stolle.

 

Der RAV hatte für den NATO-Gipfel 2009 einen anwaltlichen Notdienst
eingerichtet. Bei der Anreise wurde einer Reihe von Demonstranten die
Einreise nach Frankreich verweigert. Der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg hat entschieden, dass allein auf Eintragungen in dem
polizeilichen Datenbestand INPOL und in der „Gewalttäterdatei links“ eine
Verweigerung der Einreise nicht gestützt werden kann. 

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, 030-446792-16

Rechtsanwalt Peer Stolle (für den RAV), 030-446792-18.

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