[imc-presse] Erinnerungsmail: Diskussionsveranstaltung: Menschenrechtswidrige Sicherungsverwahrung_20.10. in Hamburg

RAV e.V. gs at rav.de
Tue Oct 12 18:36:10 CEST 2010


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Freundinnen,

hiermit möchten wir an die Podiumsdiskussion zum Thema der
Sicherungsverwahrung am 20.Oktober in Hamburg erinnern.
Der RAV unterstützt diese Veranstaltung und wird auch auf dem Podium
vertreten sein.

Wir hoffen auf Ihr zahlreiches Erscheinen und bitten um Veröffentlichung in
den entsprechenden Printausgaben (Veranstaltungshinweise) oder/und um
Weiterleitung der PDF im Anhang.
Vielen Dank dafür.

Mit besten Grüßen

Sigrid v. Klinggräff
RAV-Geschäftsstelle

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Menschenrechtswidrige Sicherungsverwahrung?
Welche Konsequenzen folgen aus der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte?

Diskussionsveranstaltung mit:
Justizsenator Dr. Till Steffen
Anke Pörksen (Humanistische Union; Stellv. Bundesvorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ))
Sebastian Scharmer (Rechtsanwalt, RAV, AK Strafvollzug)
Christiane Schneider (MdBü, innenpolitische Sprecherin „Die Linke“)

Moderation: Carsten Gericke (Rechtsanwalt, RAV)

Datum: Mittwoch, 20. Oktober 2010
Uhrzeit: 18.30 Uhr
Ort: Universität Hamburg, Rechtshaus-Hörsaal, Rothenbaumchaussee 33, 20146
Hamburg 
Der Eintritt ist frei.

Mit Urteil vom 17.12.2009 entschied der Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR), dass Deutschland mit der im Jahre 1998 eingeführten
rückwirkenden Aufhebung der 10-Jahresfrist bei erstmaliger
Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
verstoßen hat. Trotz des einstimmigen Votums, das auch durch die deutsche
Richterin am EGMR, Renate Jäger, mitgetragen wurde, versuchte die
Bundesregierung, die zu erwartenden Konsequenzen dieser Entscheidung durch
Anrufung der Große Kammer des EGMR zu umgehen. Der Antrag wurde mit
Beschluss vom 10.5.2010 abgelehnt. 

Die Entscheidung des Gerichtshofs vom 17.12.2009 und die darin aufgezeigten
Verstöße sowohl gegen das Recht auf Freiheit (Art. 5 EMRK) als auch gegen
das Rückwirkungsverbot (Art. 7 EMRK) haben das Konzept der
Sicherungsverwahrung grundlegend in Frage gestellt. Derzeit sind am EGMR ca.
40 weitere Beschwerden gegen Deutschland wegen sonstiger Regelungen zur
Sicherungsverwahrung anhängig. Sechs Beschwerden betreffen die nachträgliche
Sicherungsverwahrung.

Unfähig oder unwillig die Praxis der Sicherungsverwahrung zügig
menschrechtskonform auszugestalten, ignorierten Justizvollzug und Politik
bis zuletzt die absehbaren Entlassungen einer Reihe von Gefangenen, die
teilweise ohne nennenswerte Lockerungen seit mehr 25 Jahren hinter Gittern
saßen. Auch nach dem Urteil im Dezember 2009 wurde es versäumt, die
Sicherungsverwahrten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Stattdessen
führten reißerische Medienberichte nach der ersten Entlassung zu
menschenjagd-ähnlichen Vorkommnissen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich eine Vielzahl diskussionswürdiger Fragen
nach dem Sinn und Zweck der Sicherungsverwahrung, den rechtlichen Grenzen
der Anordnung, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Gesetzesentwürfe zur
Neuregelung sowie nach Mindestanforderungen eines menschenwürdigen und auf
Resozialisierung angelegten Vollzugs.

Veranstalter: Hamburgs Aktive Jurastudierende (HAJ)
Unterstützt durch: Republikanischer Anwältinnen– und Anwälteverein e.V.
(RAV), Humanistische Union (HU)

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Tel +49 (0)30 417 235 55 | Fax +49 (0)30 417 235 57
mailto:kontakt at rav.de | www.rav.de
VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln
Mo, Di, Do, Fr 10:00 - 16:00


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