[imc-presse] Veranstaltung: Ausweisung aus dem Recht? 6. Februar 2010

M. Daniljuk daniljuk at rav.de
Mon Jan 11 17:44:20 CET 2010


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Republikanische Anwältinnen– und Anwälteverein (RAV) möchte Sie  
auf folgende Veranstaltung in Berlin zum Thema "Ausweisungsrecht"  
hinweisen. Bitte merken Sie sich den Termin vor, wenn Sie Interesse  
haben, bzw. empfehlen Sie die Veranstaltung an interessierte Kolleg/ 
innen weiter.

mit freundlichen Grüßen,

Malte Daniljuk

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Ausweisung aus dem Recht?

Samstag den 6. Februar 2010
11:00 – 17:00 Uhr

Humboldt-Universität Berlin
Juristische Fakultät
Unter den Linden 9
2. OG, Raum 213

Der Republikanische Anwältinnen– und Anwälteverein (RAV) und der  
arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen (akj-berlin) laden  
ein zu einer

Diskussionsveranstaltung mit:

Prof. Hans Alexy (Richter am Oberverwaltungsgericht Bremen und  
Honorarprofessor an der Universität Bremen)
Dr. jur. Christine M. Graebsch (Rechtsanwältin und Diplom– 
Kriminologin, Lehrbeauftragte an der Universität Bremen)
Tobias Schwarz (Kulturwissenschaftler und Soziologe, Institut für  
Europäische Ethnologie an der Humboldt Universität zu Berlin)

Moderation: Andrea Würdinger (Vorsitzende des RAV und Rechtsanwältin  
in Berlin)

Ausweisung: Sonderrecht und Sanktionscharakter?

Das Ausweisungsrecht ist ein Sonderrecht, das ausschließlich  
nichtdeutsche Staatsangehörige trifft. Wird ein Mensch aus Deutschland  
ausgewiesen, so bedeutet dies nicht nur die Beendigung seines  
Aufenthaltsrechts und die zwangsweise Durchsetzung durch Abschiebung,  
sondern beinhaltet zugleich ein auf unbestimmte Zeit bestehendes  
Einreiseverbot in sämtliche Schengen–Staaten. Auch in den Fällen, in  
denen eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann, werden die  
Betroffenen lediglich geduldet und haben in alle Lebensbereichen mit  
erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Dies geht vom Ausschluss aus  
dem Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Herabsetzung von öffentlichen  
Leistungen bis zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

Welche Funktion erfüllt ein derartiges Rechtsinstitut in einer  
Gesellschaft, die sich selbst als Zuwanderungsgesellschaft bezeichnet?  
Kann das Instrumentarium der Ausweisung in einer europäischen,  
rechtsstaatlich und demokratisch verfassten Gesellschaft noch einen  
Platz beanspruchen? Ist die Staatsangehörigkeit einer Person ein  
angemessener Anknüpfungspunkt für eine Sanktion? und: Was hat das  
alles mit Integration zu tun?

Prof. Alexy ist als Richter am OVG Bremen mit der alltäglichen  
Rechtsprechungspraxis im Ausweisungsrecht befasst. Er wird erörtern,  
inwiefern das deutsche Aufenthaltsgesetz überhaupt noch die aktuelle  
Rechtslage wiedergibt, die insbesondere von der Rechtsprechung der  
europäischen Gerichte, des Bundesverwaltungs– und Verfassungsgerichts  
geprägt ist. Er wird die Frage aufwerfen, ob die aktuellen deutschen  
Gesetze vor dem Hintergrund dieser Entwicklung noch den  
verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Normklarheit und Normsicherheit  
gerecht werden. Darüber hinaus wird er die Voraussetzungen darstellen,  
unter denen eine Ausweisung erfolgen kann und die diesbezüglichen  
Anknüpfungspunkte, wie Staatsangehörigkeit, Gefährlichkeit, und  
präventive Gefahrenabwehrerwägungen kritisch hinterfragen.

Der Kulturwissenschaftler und Soziologe Tobias Schwarz wird sich mit  
den Begriffen der Assimilation, Integration und Inklusion beschäftigen  
und die Wechselwirkung zwischen öffentlicher Diskussion und  
Rechtssetzung im Ausweisungsrecht darstellen. Er wird kritisch auf die  
jüngsten Entwicklung eingehen, nach der vermehrt eine Pflicht zur  
Integration gefordert wird, und seine Forderung erläutern, das  
Ausweisungsrecht abzuschaffen.

Die Rechtsanwältin und Diplom–Kriminologin Christine Graebsch nähert  
sich der Problematik mit der provokanten These: „Ausweisung aus dem  
Recht?“ und stellt die unterschiedliche Behandlung von deutschen und  
ausländischen Straftätern unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr in den  
Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Sie stellt ihre Thesen in Bezug auf  
(menschen)rechtliche Grundgarantien und ihre rechtstatsächliche  
Geltung für MigrantInnen dar. Weiterhin wird sie die Frage aufwerfen,  
ob und inwieweit sich die Ausweisung mit den Argumenten der  
Gefahrenabwehr rechtfertigen lässt oder eher gegenteilige Effekte nach  
sich zieht.

Der RAV wie auch der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen  
(akj-berlin) stehen dem Ausweisungsrecht kritisch gegenüber und laden  
zu einer anregenden rechtspolitischen Diskussion über Sinn und Unsinn  
dieses Rechtsinstituts ein. Die Veranstaltung richtet sich  
gleichermaßen an interessierte Menschen, Studierende, JuristInnen und  
politische Entscheidungsträger.


Während einer kleinen Mittagspause wird es Suppe und Getränke geben.

Die Juristische Fakultät befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude der  
Humboldt-Universität in Berlin-Mitte, im Gebäudekomplex Kommode/Altes  
Palais/Gouverneurshaus (Bebelplatz 1), Unter den Linden 9 und 11 am  
Bebelplatz.

S- & U-Bahnhof Friedrichstraße oder Bushaltestelle Staatsoper (Linien  
100, 200, TXL)

Fragen richten Sie bitte an:

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel. 030-417 235 55
Fax: 030-417 235 57
kontakt at rav.de
www.rav.de

Andrea Würdinger
Vorsitzende des RAV
Motzstr. 1
10777 Berlin
Telefon: 030-2156803-11
Telefax: 030-2156813


mit freundlicher Unterstützung der Holtfort-Stiftung

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Falls Sie zukünftig keine Informationen oder Ankündigungen des  
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. erhalten möchten,  
schicken Sie eine kurze Information an die Absenderadresse

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