[imc-presse] Veranstaltung: Ausweisung aus dem Recht? 6. Februar 2010
M. Daniljuk
daniljuk at rav.de
Mon Jan 11 17:44:20 CET 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Republikanische Anwältinnen– und Anwälteverein (RAV) möchte Sie
auf folgende Veranstaltung in Berlin zum Thema "Ausweisungsrecht"
hinweisen. Bitte merken Sie sich den Termin vor, wenn Sie Interesse
haben, bzw. empfehlen Sie die Veranstaltung an interessierte Kolleg/
innen weiter.
mit freundlichen Grüßen,
Malte Daniljuk
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Ausweisung aus dem Recht?
Samstag den 6. Februar 2010
11:00 – 17:00 Uhr
Humboldt-Universität Berlin
Juristische Fakultät
Unter den Linden 9
2. OG, Raum 213
Der Republikanische Anwältinnen– und Anwälteverein (RAV) und der
arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen (akj-berlin) laden
ein zu einer
Diskussionsveranstaltung mit:
Prof. Hans Alexy (Richter am Oberverwaltungsgericht Bremen und
Honorarprofessor an der Universität Bremen)
Dr. jur. Christine M. Graebsch (Rechtsanwältin und Diplom–
Kriminologin, Lehrbeauftragte an der Universität Bremen)
Tobias Schwarz (Kulturwissenschaftler und Soziologe, Institut für
Europäische Ethnologie an der Humboldt Universität zu Berlin)
Moderation: Andrea Würdinger (Vorsitzende des RAV und Rechtsanwältin
in Berlin)
Ausweisung: Sonderrecht und Sanktionscharakter?
Das Ausweisungsrecht ist ein Sonderrecht, das ausschließlich
nichtdeutsche Staatsangehörige trifft. Wird ein Mensch aus Deutschland
ausgewiesen, so bedeutet dies nicht nur die Beendigung seines
Aufenthaltsrechts und die zwangsweise Durchsetzung durch Abschiebung,
sondern beinhaltet zugleich ein auf unbestimmte Zeit bestehendes
Einreiseverbot in sämtliche Schengen–Staaten. Auch in den Fällen, in
denen eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann, werden die
Betroffenen lediglich geduldet und haben in alle Lebensbereichen mit
erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Dies geht vom Ausschluss aus
dem Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Herabsetzung von öffentlichen
Leistungen bis zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Welche Funktion erfüllt ein derartiges Rechtsinstitut in einer
Gesellschaft, die sich selbst als Zuwanderungsgesellschaft bezeichnet?
Kann das Instrumentarium der Ausweisung in einer europäischen,
rechtsstaatlich und demokratisch verfassten Gesellschaft noch einen
Platz beanspruchen? Ist die Staatsangehörigkeit einer Person ein
angemessener Anknüpfungspunkt für eine Sanktion? und: Was hat das
alles mit Integration zu tun?
Prof. Alexy ist als Richter am OVG Bremen mit der alltäglichen
Rechtsprechungspraxis im Ausweisungsrecht befasst. Er wird erörtern,
inwiefern das deutsche Aufenthaltsgesetz überhaupt noch die aktuelle
Rechtslage wiedergibt, die insbesondere von der Rechtsprechung der
europäischen Gerichte, des Bundesverwaltungs– und Verfassungsgerichts
geprägt ist. Er wird die Frage aufwerfen, ob die aktuellen deutschen
Gesetze vor dem Hintergrund dieser Entwicklung noch den
verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Normklarheit und Normsicherheit
gerecht werden. Darüber hinaus wird er die Voraussetzungen darstellen,
unter denen eine Ausweisung erfolgen kann und die diesbezüglichen
Anknüpfungspunkte, wie Staatsangehörigkeit, Gefährlichkeit, und
präventive Gefahrenabwehrerwägungen kritisch hinterfragen.
Der Kulturwissenschaftler und Soziologe Tobias Schwarz wird sich mit
den Begriffen der Assimilation, Integration und Inklusion beschäftigen
und die Wechselwirkung zwischen öffentlicher Diskussion und
Rechtssetzung im Ausweisungsrecht darstellen. Er wird kritisch auf die
jüngsten Entwicklung eingehen, nach der vermehrt eine Pflicht zur
Integration gefordert wird, und seine Forderung erläutern, das
Ausweisungsrecht abzuschaffen.
Die Rechtsanwältin und Diplom–Kriminologin Christine Graebsch nähert
sich der Problematik mit der provokanten These: „Ausweisung aus dem
Recht?“ und stellt die unterschiedliche Behandlung von deutschen und
ausländischen Straftätern unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr in den
Mittelpunkt ihrer Betrachtung. Sie stellt ihre Thesen in Bezug auf
(menschen)rechtliche Grundgarantien und ihre rechtstatsächliche
Geltung für MigrantInnen dar. Weiterhin wird sie die Frage aufwerfen,
ob und inwieweit sich die Ausweisung mit den Argumenten der
Gefahrenabwehr rechtfertigen lässt oder eher gegenteilige Effekte nach
sich zieht.
Der RAV wie auch der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen
(akj-berlin) stehen dem Ausweisungsrecht kritisch gegenüber und laden
zu einer anregenden rechtspolitischen Diskussion über Sinn und Unsinn
dieses Rechtsinstituts ein. Die Veranstaltung richtet sich
gleichermaßen an interessierte Menschen, Studierende, JuristInnen und
politische Entscheidungsträger.
Während einer kleinen Mittagspause wird es Suppe und Getränke geben.
Die Juristische Fakultät befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude der
Humboldt-Universität in Berlin-Mitte, im Gebäudekomplex Kommode/Altes
Palais/Gouverneurshaus (Bebelplatz 1), Unter den Linden 9 und 11 am
Bebelplatz.
S- & U-Bahnhof Friedrichstraße oder Bushaltestelle Staatsoper (Linien
100, 200, TXL)
Fragen richten Sie bitte an:
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel. 030-417 235 55
Fax: 030-417 235 57
kontakt at rav.de
www.rav.de
Andrea Würdinger
Vorsitzende des RAV
Motzstr. 1
10777 Berlin
Telefon: 030-2156803-11
Telefax: 030-2156813
mit freundlicher Unterstützung der Holtfort-Stiftung
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Falls Sie zukünftig keine Informationen oder Ankündigungen des
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. erhalten möchten,
schicken Sie eine kurze Information an die Absenderadresse
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