[imc-presse] PRESSEMITTEILUNG: Menschenrechtsanwälte wehren sich gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall Oberst Klein

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Mon Apr 19 20:02:17 CEST 2010



 

PRESSEMITTEILUNG

 

Menschenrechtsanwälte wehren sich gegen die Einstellung des Verfahrens im
Fall Oberst Klein 

 

Berlin, 19. April 2010 Die Vertreter der Familienangehörigen der Opfer des
Luftangriffes in Kundus werden rechtlich gegen die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein vorgehen. 

 

Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, hatte die Bundesanwaltschaft
am heutigen Montag bekannt gegeben. Die Menschenrechtsorganisation European
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin wird
diese Entscheidung zunächst rechtlich prüfen. Dann wird das ECCHR gemeinsam
mit den drei rechtlichen Vertretern der Opfer gegen den Bescheid vorgehen. 

 

Die Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke aus Bremen sowie
ECCHR-Generalsekretär und Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck aus Berlin vertreten
456 Familienangehörige von 79 afghanischen Opfern. Alle drei Anwälte hatten
sich zuvor bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe als Vertreter der
Geschädigten gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Diese wurde allerdings
aus formalen Gründen bisher nicht gewährt. Nicht einmal eine Abschrift des
Einstellungsbescheides ging den Anwälten bislang zu.

 

Das ECCHR kritisiert seit Jahren die einseitige Anwendung des
Völkerstrafrechtes in Deutschland und Europa. Westliche Staaten gehen nur
zögerlich gegen mutmaßlich Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Völkermord vor, die aus den eigenen Reihen
stammen. Insofern versprach das von der Generalbundesanwältin in Karlsruhe
eingeleitete Ermittlungsverfahren eine Ausnahme zu werden. Die vorschnelle
Einstellung zeugt nun leider von derselben Mentalität,
Menschenrechtsverletzungen immer nur bei anderen wahrzunehmen und zu
kritisieren. Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck: „Die Bundesanwaltschaft hat das
Verfahren ohne Zeitnot eingestellt, sie hat die vollständigen
Ermittlungsergebnisse des Kundus-Untersuchungsausschusses des Deutschen
Bundestages nicht abgewartet und uns Opferanwälten keine Gelegenheit
gegeben, zu der ermittelten Faktenlage und ihrer rechtlichen Bewertung
Stellung zu nehmen.“

 

Für weitere Informationen melden Sie sich bitte bei: Wolfgang Kaleck,
info at ecchr.eu, Telefon: 40048590

 

Wolfgang Kaleck

General Secretary

ECCHR - European Center for Constitutional and Human Rights e.V.
Zossener Str. 55-58, Aufgang D
D-10961 BERLIN
Phone: + 49 - (0)30 - 40 04 85 90 

Fax: + 49 - (0)30 - 40 04 85 92
Mail:info at ECCHR.eu
 <http://www.ecchr.eu/> www.ECCHR.eu
Council: Michael Ratner, Lotte Leicht, Dieter Hummel, Christian Bommarius
General Secretary: Wolfgang Kaleck

 

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