[imc-presse] Veranstaltungshinweis: Menschenrechtsschutz oder Staatenimmunität? 3.12.2009 in Berlin

RAV e.V. gs at rav.de
Mon Nov 30 11:03:21 CET 2009


 

 

VERANSTALTUNGSHINWEIS

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten hiermit an die Gemeinschaftsveranstaltung RAV und ECCHR
erinnern und laden Sie herzlich ein:

 

Menschenrechtsschutz oder Staatenimmunität? Die Klage Deutschlands gegen
Italien vor dem Internationalen Gerichtshof

03. Dezember 2009, 18:00 bis 21:30 Uhr, ECCHR, Zossener Straße 55-58,
Aufgang D, 10961 Berlin

                               

Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen einem Teil der Opfer
von NS-Kriegsverbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern
Entschädigungsleistungen; Verfahren vor deutschen Gerichten blieben
ergebnislos. Dagegen hatten zahlreiche Klagen griechischer und italienischer
NS-Opfer und deren Angehöriger vor einheimischen Gerichten Erfolg. Bereits
im Jahr 2000 erstritten Überlebende und Angehörige eines Massakers deutscher
SS-Truppen im griechischen Distomo vor dem obersten Gericht Griechenlands
(Aeropag) ein rechtskräftiges Urteil, demzufolge Deutschland 22 Mio. Euro zu
zahlen hat. Nachdem eine Vollstreckung dieser Entscheidung in Griechenland
scheiterte, erklärte der italienische Kassationsgerichtshof 2008 die
Vollstreckung in Italien für zulässig. Parallel dazu entschied der
Kassationsgerichtshof auch in Verfahren italienischer NS-Opfer, dass diese
ihre Ansprüche vor italienischen Gerichten geltend machen können. 

 

Vor diesem Hintergrund erhob Deutschland am 23. Dezember 2008 gegen Italien
Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit dem Ziel,
die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aus NS-Kriegsverbrechen zu
vereiteln. Zur Begründung beruft sich die Bundesrepublik darauf, dass die
italienischen Gerichte den Grundsatz der Staatenimmunität verletzt hätten.
Dieser schließe es kategorisch aus, dass ein Staat vor Gerichten eines
Staates verklagt werde. Die griechischen und italienischen Gerichte hatten
demgegenüber festgestellt, dass die Durchsetzung der Menschenrechte
vorrangig ist und der Grundsatz der Staatenimmunität jedenfalls bei
Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen keine Geltung hat. 

 

Es ist zu befürchten, dass die zu erwartende Entscheidung des IGH nicht nur
negative Auswirkungen auf eine Vielzahl von Verfahren nicht entschädigter
NS-Opfer zeitigen, sondern darüber hinaus in Zukunft die Durchsetzbarkeit
von Entschädigungsansprüchen nach Kriegsverbrechen generell erschweren, wenn
nicht vereiteln kann. Zurzeit läuft beispielsweise ein Beschwerdeverfahren
von Opfern aus dem serbischen Dorf Varvarin, das im Mai 1999 von
NATO-Streitkräften bombardiert wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht.
Dabei geht es um die Durchsetzbarkeit unmittelbarer Ansprüche auf
Entschädigung von Opfern von Kriegsverbrechen gegen die Bundesrepublik
Deutschland. Jahrzehntelange internationale Bemühungen, Kriegsverbrechen
strafrechtlich, aber auch zivilrechtlich zu sanktionieren drohen in dem auch
über den Fall der NS-Entschädigungen hinaus hochbedeutenden IGH-Verfahren
konterkariert zu werden. 

 

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und das European
Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) laden zu diesem Thema am
03. Dezember 2009 in den Räumen des ECCHR ab 18 Uhr zu einer gemeinsamen
Informationsveranstaltung ein. Expertinnen und Experten aus der
Menschenrechtsarbeit, der Politikwissenschaft, dem Völkerrecht sowie der
Anwaltschaft diskutieren in zwei Podien die Stellung und Durchsetzbarkeit
von individuellen Entschädigungsansprüchen nach Kriegsverbrechen. Die
möglichen Konsequenzen des Verfahrens vor dem IGH werden ebenso Gegenstand
der Veranstaltung sein wie die Entschädigungspolitik Deutschlands nach dem
Zweiten Weltkrieg.

 

Wir bitten um Anmeldung unter info at ecchr.eu und freuen uns auf Ihr Kommen!

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) & European Center for
Constitutional and Human Rights (ECCHR)

 

Programm

 

18:00 – 19:30: Entschädigungsansprüche von Opfern in bewaffneten Konflikten
und deren Durchsetzbarkeit

Völkerrechtliche Individualansprüche im Spannungsverhältnis von Recht und
Politik (Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano/Universität Bremen)

Die Entwicklung und heutige Bedeutung der Staatenimmunität bei schwersten
Menschenrechtsverletzungen (Dr. Monika Lüke, Generalsekretärin Amnesty
International und Beiratsmitglied des European Center for Constitutional and
Human Rights)

 

20:00 – 21:30: Entschädigung von NS-Verbrechen

Ein- und Ausschlüsse von NS-Opfern - Grundzüge der deutschen
Entschädigungspolitik (Dr. Anja Hense)

Der Fall Distomo - Staatenimmunität als Instrument der
Entschädigungsverweigerung (Martin Klingner, Rechtsanwalt)

 

Moderation: Carsten Gericke (Rechtsanwalt, RAV)

 

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Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen und
möchten Sie bitten, diese Einladung an weitere interessierte Freunde und
Bekannte weiterzuleiten. Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ilona Picker

RAV-Geschäftsstelle

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. 
Haus der Demokratie und Menschenrechte 
Greifswalder Straße 4 
10405 Berlin 
Tel.: 030-41723555 
Fax: 030-41723557 
VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 15:00

 

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