[imc-presse] Pressemitteilung: BKA-Gesetz - RAV erhebt Verfassungsbeschwerde

RAV e.V. ravev at t-online.de
Mon May 11 12:10:45 CEST 2009


PRESSEMITTEILUNG

 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

Greifswalder Str. 4

10405 Berlin

Tel:  +49 (30) 417 235 55

Fax: +49 (30) 417 235 57

www.rav.de

ravev at t-online.de

 

 

BKA-Gesetz:

RAV erhebt Verfassungsbeschwerde

 

 

11. Mai 2009 

„Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie
Advokatur, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher
Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung.“ Mit dieser Warnung begründet
die Berliner Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Vorsitzende des
Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) den Schritt,
gemeinsam mit zwei Vorstandskollegen aus dem RAV gegen das BKA-Gesetz
Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

Die weiteren Beschwerdeführer sind der stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Martin Lemke (Hamburg) und Wolf Dieter Reinhard (Hamburg), Mitglied im
Vorstand des RAV und der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für
Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger. Vertreten werden sie durch
Rechtsanwalt Sönke Hilbrans (Berlin).

 

„Das BKA-Gesetz eröffnet den Raum für eine vielfältige geheime Ausforschung
und Instrumentalisierung von Rechtsanwälten“, betont Sönke Hilbrans. In der
vom RAV organisierten, 80-seitigen Beschwerdeschrift legt der Berliner
Anwalt detailliert dar, wie Rechtsanwälte zukünftig ins Visier von
Ermittlungen geraten können – unter Einsatz verdeckter Ermittler über
Telefonüberwachung bis zum Großen Lausch- und Spähangriff. Die im BKA-Gesetz
enthaltenen Einschränkungen hinsichtlich einer Verwertung so erlangter
Informationen sind gänzlich ungenügend. Vielmehr wird durch das Gesetz der
Kernbereich anwaltlicher Berufsausübung zum Gegenstand staatlicher
Bespitzelung. Weder Büroräume noch anwaltliche Unterlagen sind sakrosankt.
Dies hat weitreichende Folgen für das Vertrauensverhältnis zwischen
Rechtsbeistand und Mandant. Ein faires und auf prozessuale Waffengleichheit
aufbauendes Verfahren wird dadurch ad absurdum geführt.

 

„Auch wenn wir uns durch das BKA-Gesetz besonders in unserer grundgesetzlich
geschützten Freiheit der Berufsaushebung verletzt sehen“, so Martin Lemke,
„darf nicht übersehen werden, dass von den Auswirkungen des BKA-Gesetztes
nicht nur Anwälte betroffen sind, sondern alle Bürger. Das BKA-Gesetz setzt
hier die seit Jahren zu beobachtende Aushöhlung von Grundrechten in
dramatischer Weise fort und missachtet selbst vom Bundesverfassungsgericht
mehrfach eingeforderte Grenzen zum Schutz privater Lebensführung.“

 

 

Weitere Informationen zu einzelnen verfassungsrechtlichen Beanstandungen
können der beigefügten Zusammenfassung der Beschwerdeschrift entnommen
werden. 

 

Für Fragen und Stellungnahmen steht Rechtsanwalt Sönke Hilbrans zur
Verfügung.

Tel: +49 (030) 4467920

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