[imc-presse] ANWALTSNOTDIENST - VG STUTTGART HEBT AUSREISEVERWEIGERUNG AUF

Jens Janssen anwaltsnotdienst.natogipfel at googlemail.com
Thu Apr 2 21:17:34 CEST 2009


Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern verweigerte die Bundespolizei mindestens 40 MitbürgerInnen die
Ausreise nach Frankreich. Dies steht ersichtlich im Zusammenhang mit der
bevorstehenden NATO-Tagung in Strasbourg, aber nicht im Einklang mit den
gesetzlichen Vorschriften. Es handelt sich um einen massiven Eingriff in das
Recht auf Freizügigkeit.Deshalb haben die Betroffenen, teils über den
Anwaltsnotdienst, Widerspruch gegen die Ausreiseverweigerung eingelegt und
um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht. Soeben hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart (11. Kammer) in (mindestens) 10 Fällen die
aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen das Ausreiseverbot
wiederhergestellt.

Das bedeutet, dass die Ausreiseverbote hinfällig sind, die Betroffenen
dürfen nach Frankreich ausreisen.

Der Bundespolizei ist mit den gerichtlichen Entscheidungen in aller
Deutlichkeit vor Augen geführt worden, dass auch anlässlich des NATO-Gipfels
Grundrechte nicht einfach durch polizeiliche Verfügung suspendiert werden
können. Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei von der Nachhilfe in Sachen
Grundrechte schnell profitiert und morgen und übermorgen ihre
Sicherheitskonzepte den grundgesetzlichen Vorgaben anpasst.

Wir werden Sie in den kommenden Tagen weiter informieren und stehen für
Rückfragen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns via E- Mail
*anwaltsnotdienst.natogipfel at googlemail.com*oder über
0049/1522/6467860



Mit freundlichen Grüßen

Jens Janssen
Rechtsanwalt
für den AND
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