[imc-presse] Presseerklärung: weiterer Vorwurf gemäß § 129a StGB fallen gelassen!

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Thu Feb 7 10:08:19 CET 2008


Presseerklärung:
Generalbundesanwältin Harms macht Rückzieher 
- weiterer Vorwurf gemäß § 129a StGB fallen gelassen! 
Am 13.6.2007 waren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung in einer groß angelegten Razzia elf Gebäude in Norddeutschland durchsucht worden.

Die Bundesanwaltschaft hält diesen Vorwurf nicht länger aufrecht. Sie gab das Verfahren mit Verfügung vom 16. Januar 2008 an die Staatsanwaltschaft Flensburg ab. Von einer Strafbarkeit der Beschuldigten nach § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB könne nicht mehr ausgegangen werden. Es fehle auch an einer besonderen Bedeutung des Falles.

Das Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte aus Bad Oldesloe, Hamburg und Berlin hatte insbesondere öffentliche Aufmerksamkeit erregt, weil sogar vertrauliche Telefongespräche der Beschuldigten mit ihren Verteidigerinnen und Verteidigern und mit Journalisten abgehört, aufgezeichnet und ausgewertet worden waren. Die Überwachung einiger Beschuldigter war lückenlos: die Observierung erfolgte rund um die Uhr, ein mit einem Peilsender zur Ortung versehene PKW wurde akustisch überwacht, in einer Wohnung wurden Wanzen angebracht und dort sogar noch Selbstgespräche im Schlaf erfasst.

Dagegen und gegen die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung hatten die Beschuldigten Beschwerden eingelegt. Die Entscheidungen des zuständigen 3. Strafsenats über diese Beschwerden standen bevor. Mit der Abgabe des Verfahrens kam die Generalbundesanwältin Harms nun einer dritten öffentlichkeitswirksamen Abfuhr durch den BGH zuvor, nachdem sie bereits in den von ihr geführten Verfahren gegen die sogenannte "Militante Gruppe" und gegen G8-Gegner/innen durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28.11.2007 und 20.12.2007 gezwungen worden war, den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) fallen zu lassen. Zuständig ist ab jetzt das Landgericht Flensburg, dessen Richter sich vor einer Entscheidung in die Ermittlungsakte erst werden einlesen müssen.

Die Bundesanwaltschaft versucht, die bisherige Annahme der eigenen Zuständigkeit mit der Begründung zu rechtfertigen, erst jetzt im Nachhinein habe sich der Verdacht eines Anschlags zum G8-Gipfel nicht bestätigt. Dies ist abwegig, denn schon zum Zeitpunkt der Wohnungsdurchsuchungen am 13.6.2007 lag der G8-Gipfel annähernd eine Woche zurück. Damals hatte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft noch betont, ein Zusammenhang mit Protesten gegen den zurückliegenden G8-Gipfel bestehe nicht. Es fällt auf, dass die Begründungen offenbar nach Bedarf gewechselt werden.

Die unten genannten Verteidiger/innen der Beschuldigten sind der Überzeugung: Die Bundesanwaltschaft war von Anfang an nicht zuständig, weil keine Ausnahme von der Zuständigkeit der örtlichen Staatsanwaltschaft vorlag. Die Ermittlungen und insbesondere die Überwachungsmaßnahmen waren rechtswidrig.




 siehe:  HYPERLINK "http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Linksextremismus-Polizei;art122,2320717" http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Linksextremismus-Polizei;art122,2320717 
 siehe:  HYPERLINK "http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/435/143118/?page=2" http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/435/143118/?page=2 
 siehe:  HYPERLINK "http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Linksextremismus-Polizei;art122,2320717" http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Linksextremismus-Polizei;art122,2320717 



7. Februar 2008

Sven Adam, Rechtsanwalt, Göttingen

Britta Eder, Rechtsanwältin, Hamburg

Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt, Kiel

Dr. Ralf Ritter, Rechtsanwalt, Hamburg

Stephan Schrage, Rechtsanwalt, Berlin

Daniel Wölky, Rechtsanwalt, Berlin










Alexander Hoffmann
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