[imc-presse] Gemeinsame Presseerkärung des RAV und der Internationalen Liga für Menschenrechte zur Aufhebung des Berufsverbots gegen Csaszkóczy

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Thu Sep 6 15:53:11 CEST 2007


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Gemeinsame Presseerkärung des RAV und der Internationalen Liga für
Menschenrechte

Bürgerrechtsorganisationen begrüßen Aufhebung des Berufsverbots gegen
Michael Csaszkóczy

Liga-Präsident Rolf Gössner: "Dieser Berufsverbotsfall hat deutlich gemacht,
wie wichtig öffentliche Aufmerksamkeit ist. Jetzt muss geprüft werden, ob
dem Betroffenen Schadensersatzansprüche für die verlorene Berufszeit gegen
das Land Baden-Württemberg zustehen."

Der 37jährige Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus Heidelberg wird im
kommenden Schuljahr - nach über drei Jahren Berufsverbotsverfahren - endlich
in Baden-Württemberg an einer öffentlichen Schule unterrichten können. Seit
Anfang 2004 wurde ihm die Einstellung in den Schuldienst des Landes
Baden-Württemberg aus politischen Gründen verweigert - im wesentlichen, weil
er sich in einer antifaschistischen Gruppe engagierte, die vom
Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst knapp sechs Monate, nachdem der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Mitte März d.J. den
Berufsverbotsbescheid aufgehoben hatte, konnte sich nun das
Kultusministerium dazu durch-ringen, ihn in den öffentlichen Schuldienst
aufzunehmen. In Hessen wird ihm der Zugang zum Schuldienst aus
Gesinnungsgründen bis heute verwehrt, obwohl auch der dort erlassene
Berufsver-botsbescheid gerichtlich aufgehoben wurde.

Gemeinsame Presseerkärung des RAV und der Internationalen Liga für
Menschenrechte

Bürgerrechtsorganisationen begrüßen Aufhebung des Berufsverbots gegen
Michael Csaszkóczy

Liga-Präsident Rolf Gössner: "Dieser Berufsverbotsfall hat deutlich gemacht,
wie wichtig öffentliche Aufmerksamkeit ist. Jetzt muss geprüft werden, ob
dem Betroffenen Schadensersatzansprüche für die verlorene Berufszeit gegen
das Land Baden-Württemberg zustehen."

Der 37jährige Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus Heidelberg wird im
kommenden Schuljahr - nach über drei Jahren Berufsverbotsverfahren - endlich
in Baden-Württemberg an einer öffentlichen Schule unterrichten können. Seit
Anfang 2004 wurde ihm die Einstellung in den Schuldienst des Landes
Baden-Württemberg aus politischen Gründen verweigert - im wesentlichen, weil
er sich in einer antifaschistischen Gruppe engagierte, die vom
Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst knapp sechs Monate, nachdem der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Mitte März d.J. den
Berufsverbotsbescheid aufgehoben hatte, konnte sich nun das
Kultusministerium dazu durch-ringen, ihn in den öffentlichen Schuldienst
aufzunehmen. In Hessen wird ihm der Zugang zum Schuldienst aus
Gesinnungsgründen bis heute verwehrt, obwohl auch der dort erlassene
Berufsver-botsbescheid gerichtlich aufgehoben wurde.

Die "Internationale Liga für Menschenrechte", das "Komitee für Grundrechte
und Demokratie" so-wie der "Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein"
(RAV), die die Prozesse vor dem Verwaltungsgericht und dem VGH beobachtet
hatten, reagieren auf die Nachricht aus Baden-Württemberg mit Erleichterung.
Sie freuen sich mit Michael Csaszkóczy und seinem Heidelberger Anwalt Martin
Heiming über diesen Erfolg, der nach Auffassung des Betroffenen ohne die
Solidari-tätsbewegung und die kritische Öffentlichkeit nicht zustande
gekommen wäre.

Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner: "Es ist jedoch recht unverständlich,
weshalb das Kultusministeri-um für diese Entscheidung fast sechs Monate
brauchte und erst wenige Tage vor Schuljahresbeginn dem Betroffenen
übermittelte - nachdem der VGH in seinem Urteil dem Oberschulamt in aller
Deutlichkeit attestiert hatte, Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung
in den Schuldienst des Landes wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue
verweigert zu haben." Das Berufungsgericht warf der Behörde letztlich
Einseitigkeit und Unfähigkeit bei der Würdigung von Sachverhalt und Person
des Klägers vor. So habe das Oberschulamt das positiv beurteilte Verhalten
des Klägers im Vorbereitungsdienst nicht hinreichend berücksichtigt. Das
Gericht zeigte sich auch darüber ver-wundert, dass die Wahrnehmung
verfassungsrechtlich verbriefter Grundrechte wie etwa des
De-monstrationsrechts zur Begründung des Berufsverbots herangezogen worden
ist.

"Angesichts dieser schallenden richterlichen Ohrfeige für die
baden-württembergische Kultusbüro-kratie", so Rolf Gössner, "wird nun zu
prüfen zu sein, ob dem Betroffenen Schadensersatzansprü-che für die
verlorene Berufszeit gegen das Land Baden-Württemberg zustehen." Im übrigen
steht die Aufhebung des Berufsverbots in Hessen noch aus.

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