[imc-presse] PM: DONALD RUMSFELD - WÄHREND EINES AUFENTHALTS IN FRANKREICH WEGEN FOLTER ANGEKLAGT

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Fri Oct 26 13:18:02 CEST 2007


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Pressemitteilung

DONALD RUMSFELD - WÄHREND EINES AUFENTHALTS IN FRANKREICH WEGEN FOLTER
ANGEKLAGT

Strafanzeige gegen den ehemaligen US- Verteidigungsminister wegen Folter und
grausamer Behandlung in Guantánamo und Abu Ghraib

26. Oktober 2007, Paris, Frankreich - Heute hat die International Federation
for Human Rights (FIDH) zusammen mit dem Center for Constitutional Rights
(CCR), dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und
der French League for Human Rights Strafanzeige gegen den ehemaligen
US-Verteidigungsminister wegen der Anordnung und Billigung von Folter bei
der Pariser Staatsanwaltschaft am "Tribunal de Grande Instance"
(Landgericht) erstattet. Rumsfeld hielt sich anlässlich einer
Diskussionsrunde der Zeitung Foreign Affairs in Paris auf.

"Die Klage gegen Rumsfeld in Frankreich zeigt, dass das CCR nicht eher ruhen
wird, bis die in das Folterprogramm verwickelten US-Beamten und Politiker
vor Gericht gebracht worden sind. Rumsfeld muss begreifen, dass es keinen
Ort gibt, an dem er sich verstecken kann. Folterer sind Feinde der gesamten
Menschheit," sagte der Präsident des CCR Michael Ratner.
"Frankreich ist rechtlich verpflichtet, gegen Rumsfelds wegen der
Folterverbrechen in Guantánamo und im Irak zu ermitteln. Es gibt für die
französischen Behörden keine andere Wahl, als ein Ermittlungsverfahren
einzuleiten, wenn sich ein mutmaßlicher Folterer auf französischem Gebiet
aufhält. Ich hoffe, dass der Kampf gegen Straflosigkeit nicht aus
politischer Räson aufgegeben wird. Wir fordern Frankreich auf, keinen
sicheren Hafen für Verbrecher zu bieten," sagte FIDH Präsidentin Souhayr
Belhassen.

"Wir wollen die Straflosigkeit bekämpfen und verlangen daher juristische
Ermittlungen und Strafverfolgung überall dort, wo es eine Gerichtsbarkeit
wegen Foltertaten gibt," sagte auch der Generalsekretär des ECCHR Wolfgang
Kaleck.
Die Strafanzeige in Frankreich - so die Anzeigenerstatter - ist deshalb
notwendig, weil sowohl in den USA als auch im Irak Behörden und Gerichte
keine unabhängigen Ermittlungen eingeleitet haben, um Rumsfeld und andere
hochrangige US-Beamte zur Verantwortung zu ziehen, obwohl es umfangreiche
Dokumentationen und Regierungsgutachten gibt, die sowohl die unmittelbare
Verantwortlichkeit für Foltertaten als auch die so genannte "command
responsibility", also die durch Anordnen, Dulden und Nicht-Verhindern von
Kriegsverbrechen begründete Verantwortlichkeit, belegen. Da die USA es zudem
ablehnen, dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beizutreten,
besteht für Rechtstaaten wie Frankreich eine juristische Verpflichtung,
diesen Fall vor Gericht zu bringen.

Im vorliegenden Fall beruhen die Anklagepunkte auf der
Anti-Folter-Konvention von 1984, die sowohl von den USA als auch von
Frankreich ratifiziert wurde und die in Frankreich in früheren Folterfällen
unmittelbar anwendbar war.

Die französischen Gerichte sind daher aufgrund der Anti-Folter-Konvention
dazu verpflichtet, Individuen, die für Foltertaten verantwortlich sind und
sich in Frankreich aufhalten, zu verfolgen.

Die Anwesenheit Rumsfelds auf französischem Boden begründet die
Zuständigkeit der französischen Justiz, Strafverfolgungsmaßnahmen gegen ihn
wegen der Anordnung und Billigung grausamer, unmenschlicher und
erniedrigender Behandlung von Gefangenen in Guantánamo, Abu Ghraib und
anderenorts einzuleiten.

Insbesondere kann Rumsfeld, der vor einem Jahr sein Amt als
US-Verteidigungsminister niedergelegt hat, weder Immunität als amtierendes
Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied für sich beanspruchen, noch kann er
sich auf Immunität für während seiner Amtszeit begangener Taten berufen.
Nach geltendem Völkerrecht wird ehemaligen Regierungsmitgliedern keine
Immunität für völkerrechtliche Verbrechen wie Folter gewährt.

Die ehemalige US-Brigadegeneralin Janis Karpinski, ehemalige Befehlshaberin
von Abu Ghraib und anderen US-geführten Gefängnissen im Irak, hat bei der
Pariser Staatsanwaltschaft ein schriftliches Zeugnis eingereicht, das die in
der Strafanzeige dargelegte Verantwortlichkeit Rumsfelds für die
Misshandlung von Gefangenen bestätigt.
Gegen Rumsfeld ist aufgrund seiner federführenden Rolle im
"Post-9/11"-Folterprogramm der Bush-Regierung nunmehr zum fünften Mal wegen
direkter Beteilung an Folterungen Strafanzeige erstattet worden.

Zuvor wurden zwei Strafanzeigen in Deutschland erstattet, die sich auf das
im Völkerstrafgesetzbuch verankerte Weltrechtsprinzip stützen, wonach eine
Strafverfolgung schwerer Völkerrechtsstraftaten durch deutsche Behörden
unabhängig vom Tatort oder der Nationalität des Täters möglich ist. Die
erste Strafanzeige wurde im Herbst 2004 vom CCR, FIDH, und dem Berliner
Anwalt Wolfgang Kaleck erstattet; sie wurde im Februar 2005 aufgrund des
politischen Druckes der USA, insbesondere des Pentagons, fallen gelassen.

Die zweite Strafanzeige wurde im Herbst 2006 von den selben Organisationen
sowie weiteren zwölf nationalen und internationalen
Menschenrechtsorganisationen, Friedensnobelpreisträgern und dem ehemaligen
UN-Sonderberichterstatter für Folter unterstützt. Die Strafanzeige von 2006
wurde im Namen zwölf irakischer Staatsbürger, die in Abu Ghraib Gefängnis
gefoltert wurden, und eines saudiarabischen Staatsbürgers, der noch in
Guantánamo inhaftiert war, erstattet. Die Strafanzeige wurde im April 2007
fallen gelassen, Rechtsmittel werden hiergegen nächste Woche eingereicht.
Zwei weitere Strafanzeigen gegen Rumsfeld wurden in Argentinien 2005 und
Schweden 2007 erstattet.

Kontakt:
CCR: Jen Nessel, 212.614.6449, jnessel at ccr-ny.org
FIDH: Gael Grilhot, +33 1 43 55 90 19, ggrilhot at fidh.org


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