[imc-presse] Veranstaltung zu den juristischen Folgen des Deutschen Herbstes

RAV Berlin RAVeV at t-online.de
Thu Nov 1 12:23:48 CET 2007


Republikanischer Anwältinnen-und 
Anwälteverein e.V.
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin



Berlin, den 01. November 2007


Veranstaltungshinweis


Veranstaltung am Montag, den 5.11.2007, im Audimax der HU-Berlin


*»Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken,
daß sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.«*
**(Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt)

*Die juristischen Folgen des Deutschen Herbstes*


Der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der
Humboldt-Universität zu Berlin (akj) und die Vereinigung Berliner
Strafverteidiger e.V. laden ein zu einer Podiumsdiskussion über die
juristischen Folgen des Deutschen Herbstes. Die ReferentInnen werden
einen Blick werfen auf strafrechtliche und strafprozessuale
Gesetzesverschärfungen, die immer noch einen empfindlichen Einschnitt in
Rechtsstaatlichkeit darstellen. Die Veranstaltung findet statt am
Montag, den 5.11.2007, um 19.00 Uhr, im Audimax der Humboldt
Universität, Unter den Linden 6.

Dreißig Jahre nach dem „Deutschen Herbst“ ist diese
gesellschaftspolitisch brisante Epoche erneut Gegenstand medialer
Betrachtung, meist geprägt von einem emotionalisierenden Schwerpunkt auf
die Anschläge der RAF. Dabei wird nicht nur der gesellschaftspolitische
Kontext ausgeblendet, sondern auch das staatliche, insbesondere das
juristische Handeln, das empfindlich in rechtsstaatliche Standards
eingegriffen hat. Zu den vergessenen Themen, die bei der
Podiumsdiskussion beleuchtet werden, gehören das Kontaktsperregesetz,
die strafrechtliche Verfolgung anwaltlicher Tätigkeit sowie die
Umfeldkriminaliserung und Ausweitung von Ermittlungsmöglichkeiten durch
die Einführung des § 129a StGB.

Von dieser historischen Perspektive ausgehend werden aktuelle
rechtspolitische Entwicklungen diskutiert. Die meisten der damaligen
rechtlichen Verschärfungen sind weiterhin in Kraft, ohne dass sich
dagegen wahrnehmbarer Widerstand regt. Manche rechtsstaatlich
fragwürdigen Verfolgungsinstrumente werden sogar fortentwickelt, wie es
mit der Schaffung des § 129b StGB (Bildung ausländischer terroristischer
Vereinigungen) geschehen ist. Auch die wiederaufgelebte Debatte um ein
„Feindstrafrecht“ zeigt, dass gesetzlich verankerte Rechtsgarantien für
Individuen immer angreifbar bleiben. Dies kann auch vor dem Hintergrund
wachsender sozio-ökonomischer Unterschiede verstanden werden, da mit der
Durchsetzung staatlicher Strafansprüche der Allgemeinheit ein Gefühl von
Sicherheit vermittelt werden kann.

Diese Fragestellungen werden zunächst in einführenden Referaten
dargestellt. Rechtsanwalt Klaus Eschen wird über die Strafverteidigung
von „TerroristInnen“ in den 1970er und 1980er Jahren und die staatliche
Behinderung anwaltlicher Tätigkeit sprechen. Anschließend wird Prof. Dr.
Martin Kutscha von der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
die damaligen Entwicklungen auf strafrechtlicher Ebene beleuchten.
Rechtsanwältin Christina Clemm wird berichten von dem aktuell in Berlin
anhängigen §129a-Verfahren, in welchem sie einen Berliner Soziologen
verteidigt. Rechtsanwalt Jasper von Schlieffen, Geschäftsführer des
Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen, wird letztendlich
die Problematik des §129b StGB (Bildung einer ausländischen
terroristischen Vereinigung), darstellen, die in der rechtsstaatlich
unzulässigen Verwertung von Geheimdienstinformationen im Strafprozess liegt.

An die Einführungsreferate wird sich eine Podiumsdiskussion anschließen,
bei der natürlich auch Zeit für Nachfragen und Diskussionsbeiträge aus
dem Publikum ist. Ulla Jelpke (MdB Die Linke) wird die Veranstaltung
moderieren.

Nähere Infos gibt es unter www.herbstfolgen.de_ <mailto:akj at akj-berlin.de>_.


_www.akj-berlin.de <http://www.akj-berlin.de/>_

_www.strafverteidiger-berlin.de
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