[imc-presse] Pressemitteilung: RAV zum Demonstrationsverbot durch OVG Greifswald

RAV Berlin RAVeV at t-online.de
Fri Jun 1 16:02:43 CEST 2007


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Ressorts: Inland /G8 Gipfel Heiligendamm

Entscheidung des OVG Greifswald für Totalverbot von Demonstrationen
„schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“

RAV fordert politisch Verantwortliche auf, das Totalverbot aufzuheben
RechtsanwältInnen begleiten DemonstrantInnen in Zügen und Bussen, um
Grundrechte zu schützen und polizeilichem Fehlverhalten vor Ort zu begegnen

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat gestern das komplette
Demonstrationsverbot der Polizeiaufbauorganisation Kavala in einem Umkreis
von 40 Quadratkilometern rings um Heiligendamm bestätigt. Damit wurde die
Entscheidung des VG Greifswald aufgehoben, den für den 7. Juni 2007
geplanten Sternmarsch von GlobalisierungskritikerInnen entgegen der
Allgemeinverfügung der BAO Kavala bis auf einen Abstand von 200m am so
genannten Sicherheitszaun zuzulassen. Der RAV befürchtet, dass dieses
Totalverbot zu einer weiteren Eskalation der ohnehin schon angespannten und
von repressiven Polizeimaßnahmen bestimmten Situation beitragen wird. „Nun
sind die politisch Verantwortlichen gefordert, das Totalverbot von
Demonstrationen in der Sperrzone II wieder aufzuheben,“ so Rechtsanwalt
Carsten Gericke vom Bundesvorstand des RAV.

Die Entscheidung des OVG Greifswald bedeutet konkret: Weder in der
Verbotszone I, der Roten Zone, die vom Sicherheitszaun markiert wird, noch
in der Verbotszone II, die eine Fläche von mehr als 40 Quadratkilometer
umfasst, dürfen Demonstrationen jeglicher Art stattfinden.

„Die Entscheidung des OVG Greifswald stellt einen schweren Rückschlag für
den Versuch dar, friedlichen Protest gegen den G8-Gipfel zu artikulieren,“
sagt Rechtsanwalt Carsten Gericke als Vertreter für die OrganisatorInnen des
Sternmarsches. „Dies ist zugleich ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit insgesamt.“ Schließlich betone das
Bundesverfassungsgericht regelmäßig, dass das Recht auf kollektive
Meinungskundgabe zu dem ‚unentbehrlichen und grundlegenden Funktionswesen
eines demokratischen Gemeinwesens zu zählen und besonders zu achten’ sei.

Geht es nach den Sicherheitsbehörden und dem OVG Greifswald, sollen die
Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Dort ist es
jedoch weder möglich, einen Sternmarsch durchzuführen, noch irgendeine
räumliche oder inhaltliche Nähe zum Protestobjekt herzustellen. Das OVG
Greifswald begründet seine Entscheidung u.a. mit der Befürchtung, die
auswärtigen Beziehungen der Bundesregierung zu „fremden Staaten“ könnten
durch Demonstrationen belastet werden. Die Protestkundgebungen in
unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als „unfreundlicher Akt“
empfunden werden. Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf
den Nachweis konkreter Gefahren für die Staatsgäste und ihr Gefolge. Es läge
"im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten
schon im Vorfeld einer konkreten Gefährdung  abgewendet werden," so das
Gericht.

„Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer - teilweise dreisten -
ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In
dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur
Bedeutungslosigkeit zu verkümmern,“ sagt Carsten Gericke.

Um den Ängsten von DemonstrantInnen, an der Anreise zur morgigen
Großdemonstration gehindert zu werden und polizeilichen Schikanen ausgesetzt
zu sein, Rechnung zu tragen, werden RechtsanwältInnen des Legal Teams/
Anwaltlichen Notdienstes Busse und Züge der anreisenden
GlobalisierungskritikerInnen begleiten.
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