[imc-presse] PRESSEERKLÄRUNG "Tornado-Aufklärungsflüge"

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Mon Aug 27 12:00:01 CEST 2007




Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein e.V.

Haus der Demokratie und Menschenrechte

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Berlin, den 27.August 2007


PRESSEERKLÄRUNG




Verwaltungsgericht Schwerin soll Rechtswidrigkeit der
Tornado-Aufklärungsflüge gegen Globalisierungskritiker feststellen
"Einsatz von Militär gegen Bürgerinnen und Bürger darf nicht zur Normalität
werden."

Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin wollen drei
GlobalisierungskritikerInnen die Rechtswidrigkeit der
Tornado-Aufklärungsflüge über einem Protest-Camp während des G8-Gipfels
feststellen lassen. "Der Einsatz der Bundeswehr gegen die
GlobalisierungskritikerInnen verstößt gegen das Grundgesetz," sagt
Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Verfahrensbevollmächtigter der Kläger und
Mitglied im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins
(RAV). Die Bundeswehr dürfe im Inland allenfalls Hilfestellung bei schweren
Notfällen oder zur Aufstandsbekämpfung leisten. "Während des G-8 Gipfels
übernahm die Bundeswehr jedoch grundgesetzwidrig polizeiliche
Aufklärungsarbeiten - die zudem noch der Einschüchterung der
DemonstrantInnen führten."

Die Kläger - einer der Pächter des Camp-Geländes und zwei Mitglieder des
Bundesvorstands der Jugendorganisation  von Bündnis90/DIE GRÜNEN hielten
sich während der mittlerweile vom Bundesverteidigungsministerium
eingeräumten Tornado-Aufklärungsflüge am 5. Juni über dem Camp Reddelich bei
Rostock auf. Sie wurden - ebenso wie tausende weiterer
Camp-TeilnehmerInnen - von den Infrarotkameras der Tornados gefilmt. Zudem
fühlten sie sich durch den niedrigen Überflug der Kampfflugzeuge massiv
bedroht.

"Mit der Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin wird deutlich gemacht, dass
der Tornado-Einsatz die Grundrechte der Kläger auf informationelle
Selbstbestimmung, Demonstrations- und Meinungsfreiheit verletzt," so
Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Denn die angefertigten Luftbilder betreffen die
Kläger und mehrere tausend weitere GlobalisierungskritikerInnen in ihrem
Recht auf unbeobachtetes Auftreten in der Öffentlichkeit als Aspekt des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wie es in Artikel 2 Absatz 1 in
Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert ist.

"Der Einsatz von Militär gegen Bürgerinnen und Bürger darf nicht zur
Normalität werden," betont Rechtsanwalt Hilbrans. Angesichts der Tatsache,
dass die politisch Verantwortlichen bislang keine Konsequenzen aus der
Affäre gezogen haben, müssten nun die Gerichte den Schutz der Bürgerrechte
wieder herstellen und der Bundeswehr - ähnlich wie bei der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Potsdam gegen das so genannte "Bombodrom" bei
Wittstock - Grenzen setzen.

Kontakt:
* RA Sönke Hilbrans: +49 30 446792 16 | www.diefirma.net |
kanzlei at diefirma.net
·       Gipfelsoli Infogruppe: +49 160 953 14 023 | www.gipfelsoli.org
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