[Pressemitteilung] ANWALTSNOTDIENST - VG STUTTGART HEBT AUSREISEVERWEIGERUNG AUF

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Do Apr 2 22:33:37 CEST 2009


Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern verweigerte die Bundespolizei mindestens 40 MitbürgerInnen die Ausreise nach
Frankreich. Dies steht ersichtlich im Zusammenhang mit der bevorstehenden NATO-Tagung
in Strasbourg, aber nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Es handelt
sich um einen massiven Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit.Deshalb haben die
Betroffenen, teils über den Anwaltsnotdienst, Widerspruch gegen die
Ausreiseverweigerung eingelegt und um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachgesucht.
Soeben hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (11. Kammer) in (mindestens) 10 Fällen
die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen das Ausreiseverbot wiederhergestellt.

Das bedeutet, dass die Ausreiseverbote hinfällig sind, die Betroffenen dürfen nach
Frankreich ausreisen.

Der Bundespolizei ist mit den gerichtlichen Entscheidungen in aller Deutlichkeit vor
Augen geführt worden, dass auch anlässlich des NATO-Gipfels Grundrechte nicht einfach
durch polizeiliche Verfügung suspendiert werden können. Es bleibt zu hoffen, dass die
Polizei von der Nachhilfe in Sachen Grundrechte schnell profitiert und morgen und
übermorgen ihre Sicherheitskonzepte den grundgesetzlichen Vorgaben anpasst.

Wir werden Sie in den kommenden Tagen weiter informieren und stehen für Rückfragen
gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns via E- Mail anwaltsnotdienst.natogipfel at googlemail.com oder über
0049/1522/6467860


Mit freundlichen Grüßen

Jens Janssen
Rechtsanwalt
für den AND