[Pressemitteilung] Grenzverbote für GipfelgegnerInnen / Rechtshilfebericht NATO-Gipfel
Gipfelsoli Infogruppe Presseverteiler
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Do Apr 2 08:58:00 CEST 2009
Autonome Antifa Freiburg
c/o Infoladen KTS
Basler Straße 103
79100 Freiburg
freiburg at autonome-antifa.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir senden Ihnen mit dieser Mail unser Communiqué zur Repression im Vorfeld
des NATO-Gipfels und den Rechtshilfebericht vom 01.04.2009 des Legal Teams
Freiburg.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0176/85122481 oder per
Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Autonome Antifa Freiburg
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Grenzverbote für GipfelgegnerInnen
Communiqué vom 02.04.2009
Vor dem NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden wurden an der
deutsch-französischen Grenze wieder Kontrollen eingeführt. Das Schengener
Abkommen wurde außer Kraft gesetzt, was nach Artikel 23 der Verordnung Nr.
562/2006 nur „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen
Ordnung oder inneren Sicherheit“ möglich ist. Dutzenden aus Deutschland
anreisenden DemonstrantInnen wurde am 1. April der Grenzübertritt nach
Frankreich, Luxemburg und in die Schweiz verwehrt. Die deutschen
Ausreiseverbote gelten bis zum 5. April um 24 Uhr und sind nach §10 Abs. 1 S.
2 PassG strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Haft, die französischen Behörden
verhängen Einreiseverbote.
Begründet wurden die Ausreiseverbote von der Bundespolizeidirektion Stuttgart
mit „sonstigen erheblichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“:
„Aufgrund dieser gesicherten Gesamtumstände liegen Tatsachen vor, die die
Annahme rechtfertigen, dass Sie bei Ihrem geplanten Aufenthalt in Frankreich,
insbesondere bei der Teilnahme an den Demonstrationen in Straßburg am
03/04.04.2009, zu gewalttätigen Ausschreitungen aufrufen und sich aktiv
beteiligen werden. Die von Ihnen geplanten gewalttätigen Handlungen in
Frankreich sind geeignet, dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik
Deutschland in der Staatengemeinschaft erheblich zu schaden. Denn über solche
Handlungen, die massive Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen
darstellen, wird auch in den ausländischen Medien berichtet.“ Am
deutsch-französischen Grenzübergang Breisach hieß es wörtlich: „Wir halten
das für erforderlich, weil sie in unseren Augen eine tatsächliche Gefahr für
die Bundesrepublik Deutschland darstellen, für das Ansehen dort.“
Konkret wurden die Verbote meist mit Einträgen in internationalen
polizeilichen Datenbanken begründet, obwohl ein Großteil der betroffenen
Personen bisher nicht von einem Gericht verurteilt wurde. Eine Vorstrafe
wegen Diebstahls eine Fahrrades im Alter von 14 Jahren oder das Mitführen
eines schwarzen Kapuzenpullovers reichten als Begründung ebenso aus wie das
Reisen mit „linken Militanten“ oder ein Eintrag als „linker Anarchist“. Die
Politik der deutschen Polizei erinnert fatal an das Vorgehen gegen die
„ultra-gauche anarcho-autonome“ in Frankreich. Mit haltlosen Unterstellungen
versuchen die Behörden diesseits wie jenseits des Rheins politisches
Engagement zu kriminalisieren.
Nach den Grenzverboten kamen am 1. April etliche Linke in die KTS Freiburg.
Das Autonome Zentrum stand vom 25. bis zum 31. März als Convergence Center
gegen den NATO-Gipfel zur Verfügung. Die antimilitaristische Demonstration am
30. März mit über 2.000 TeilnehmerInnen wurde nach einer beispiellosen Hetze
von Polizei und BILD-Zeitung mit dem größte Polizeieinsatz in Freiburg seit
30 Jahren konfrontiert und war als Höhepunkt der Anti-NATO-Aktivitäten in
Freiburg geplant. Nun kann die KTS kaum noch weitere abgewiesene
DemonstrantInnen beherbergen, so dass sich bei einer Fortsetzung der
momentanen Politik die Frage einer Besetzung im Freiburger Stadtgebiet
stellt. Noch mobilisieren wir nach Strasbourg, denn wir wollen den
Verantwortlichen der NATO dort begegnen, wo sie ihre Kriegspolitik feiern.
Wir betreten feuertrunken, jetzt erst recht, dein Heiligtum!
Autonome Antifa Freiburg
Dieses Communiqué online:
http://www.autonome-antifa.org/spip.php?page=antifa&id_rubrique=1&design=2
http://linksunten.indymedia.org/de/node/2385
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Mittwoch, 01.04.09
Den ganzen Mittwoch über verweigerten deutsche und französische
Polizeibeamt_innen an den Grenzübergängen Aktivist_innen die Ausreise aus
Deutschland bzw. die Einreise nach Frankreich, einige Personen wurden in
Gewahrsam genommen. Zur Begründung der "Ausreiseuntersagung gegenüber
deutschen Staatsangehörigen" wurde mündlich oder schriftlich auf
eine "Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik
Deutschland" verwiesen - die Demonstrant_innen würden das Ansehen der BRD im
Ausland gefährden. Diese Gefahr erkannten die Beamt_innen beispielsweise in
dunkler Kleidung, Flugblättern oder angeblichen Vorstrafen.
Dem Legal Team wurden im Verlauf des 1. April 23 Ausreiseverbote durch
deutsche und neun Einreiseverbote durch französische Polizeibeamt_innen
gemeldet. Das Anwält_innenteam geht demgegenüber von mindestens 35 bis 40
Ausreiseverboten aus. Allerdings betonen beide Stellen, dass die Dunkelziffer
wohl bedeutend höher liege. Die Jurist_innen haben am Mittwoch Abend bei der
Polizeidirektion Stuttgart einen Widerspruch eingelegt, sowie beim
Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
gestellt. Die Entscheidungen über die Ausreiseverbote, die sich auf die
Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und der Schweiz erstrecken, werden für
Donnerstag Morgen erwartet.
Die insgesamt zehn in Unterbindungs- bzw. Dauergewahrsam genommenen
Aktivist_innen wurden nach einer Intervention des Anwält_innenteams am späten
Abend aus der Gefangenensammelstelle Kehl entlassen.
Legal Team Freiburg
Tägliche Berichte online unter:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/1800
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