[Pressemitteilung] Natogipfel 2009: Massive Einschränkung des Demonstrationsrechtes bei geplanter Demo und Infopunkt in Baden Baden. Polizei beschattet Gipfelgegner. Pressekonferenz am 31.3. 13 Uhr, Strasbourg

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Mo Mär 30 10:47:08 CEST 2009


„Nato geht baden“
Pressemitteilung vom 30.3.09 

Natogipfel 2009:
 - Massive Einschränkung des Demonstrationsrechtes bei geplanter Demo und 
Infopunkt in Baden Baden.
 - Polizei beschattet Gipfelgegner.
 - Pressekonferenz am 31.3., 13 Uhr Strasbourg 

Wir laden ein zu einer Pressekonferenz am Di, 31.3., 13 Uhr, Straßburg, 
No-Nato-Camp, Pressezelt, Rue de Ganzau.
Die Ende letzter Woche von der Versammlungsbehörde in Karlsruhe 
verschickten Auflagenbescheide bzgl. des in Baden Baden geplanten 
Infopunktes und der Demonstration stellen faktisch eine komplette 
Ausserkraftsetzung des Demonstrationsrechtes dar. So wird die 
Demonstrationsroute, die für den 3.4, ab 11 Uhr vom geplanten Infopunkt an 
der Oosaue bis zum Tagungszentrum der Gipfelteilnehmer führen sollte, nicht 
nur um die Hälfte zusammengekürzt und läßt sie damit 2,5 Km entfernt, 
weit weg von dem  Ort der Gipfelgeschehens am Bernhardusplsatz anhalten.
In dem Bescheid hat die Versammlungsbehörde offen zugegeben, dass Treffen 
der Natogegner von der Polizei beschattet werden, wie z. B. ein 
Vorbereitungstreffen am 7.3 in Karlsruhe. Damit wird die Vorbereitungsgruppe 
"Nato geht baden" wie eine kriminelle Vereinigung behandelt. Für die  
bewußte Fehlinformation schreibt die Polizei der, die Demo und den 
Infopunkt vorbereitenden Gruppe "Nato geht Baden" die Hompage der zu 
Blockaden aufrufenden Gruppe „Block Baden Baden“ zu. Konkret wird auf 
deren Homepage lediglich gesagt, daß man gemeinsam mit der Polizei und 
ihren Duzenden im Wege herumstehenden Wasserwerfern und Räumpanzern 
versuchen werde, einen uneingeschränkten Gipfelablauf in Baden Baden 
unmöglich zu machen. Allein die Wahl des infrastrukturell schwierigen 
Gipfelortes Baden Baden, aufgrund dessen ein reibungsloser Velauf nahezu 
unmmöglich ist, hat eher was mit der Dummheit der Herrschenden zu tun als 
mit krimineller Energie der Demonstranten. Stattdessen versucht die 
Versammlungsbehörde mit aller Gewalt das Grundrecht auf 
Versammlungsfreiheit außer Kraft zu setzen.
Bei ihren Versuchen, die Gipfelgegner politisch zu bekämpfen, versucht die 
Polizei durch Nutzung militärischer Formulierungen, wie "Trupps von 
Störern könnten im Schutze des Infopunktes zusammen gezogen werden, um 
überfallartig verschiedene Punkte der Protokollstrecke besetzen" eine 
Kriminalisierung zu erreichen. Gemeinsames Ziel von Polizei und 
Versammlungsbehörde ist die Außerkraftsetzung des Versammlungsrechtes.
Die Versammlungsbehörde hat dafür z. B. eigenmächtig einen Rückweg der 
Demonstration vom Ort des Gipfels zurück zur Oosaue in den 
Auflagenberscheid eingefügt, um zu erreichen, dass wenn der Gipfel beginnt, 
sich die DemonstrationsteilnehmerInnen noch weiter von dessen Ort entfernt 
haben. Das von den Veranstaltern erklärte Ziel der Demonstration, in 
direkter Nähe des Gipfels den Protest über die Kriegspolitik der Nato zum 
Ausdruck zu bringen, wird damit unzulässig verboten. Ebenso wie die von der 
Versammlungsbehörde getroffene Verfügung, den Infopunkt von der Oosaue an 
den Banhof zu verlegen, wird die Kürzung der Demoroute pauschal mit 
Sicherheitserwägungen begründet. Selbst wenn in dem Bescheid manchmal ins 
Detail gegangen wird, läßt sich eine ernsthafte und kompetente 
Auseinandersetzung mit dem Thema nicht finden. So wird der Infopunkt Oosaue 
wegen der angeblichen Nähe zur Protokollstreckestrecke abgelehnt, obwohl 
dieser doch am entferntesten Bereich zur Protokollstrecke vorgesehen ist. 
Dass die Polizei eine Sicherung der Protokollstrecke gerade in diesem 
Bereich nicht leisten kann, klingt angesichts der eingesetzten 14 000 
Beamten höchst lächerlich, zumal die vorgesehehene Protokollstrecke sowohl 
durch die weite Entfernung von dem Infopunkt als auch durch  die Oos selbst 
getrennt sind. Die Sicherung einer einzigen dort vorhandenen schmalen 
Fußgängerbrücke sollte selbst für einen Bruchteil der eingesetzten 
Beamten kein Problem sein.
Dass der Infopunkt wegen angeblichem Hochwasser auf der Oosaue nicht 
zugelassen werden kann und dieses auch noch mit der ebenerdigen Struktur der 
Oosaue begründet wird, läßt an jeglicher Kompetenz der 
Versammlungsbehörde zweifeln, wie ein schlichter Blick vor Ort auf die 
durchaus unterschiedlichen  Höhenniveaus de Oosaue beweist. Zudem haben wir 
den geplanten Infopunkt auf dem höchsten Punkt beantragt und nicht wie der 
von der Stadt BB vorgesehene provisorische Hubschrauberlandeplatz, der auf 
einem viel tieferen Niveau installiert werden soll, aber aus völlig 
unerfindlichen Gründen von dem herbeifabulierten Hochwasser verschont weden 
soll.
Auch die Begrenztheit eines Infopunktes am Bahnhof auf ca. 1/10 der von uns 
beantragten Fläche wird unserem Ziel, daß sich die 
VersammlungsteilnehmerInnen nach dem Streß bei der Grenzüberquerung und 
den zu erwartenden massiven Polizeikontrollen entspannt auf die 
Demonstationen in Baden Baden einstellen können, nicht gerecht.
Weder gibt es einen Rückzugsraum für diejenigen, die sich aus dem 
Demonstrationsgeschehen in Baden Baden herausnehmen wollen, noch gibt es 
genug Raum, daß sich die Versammlungsteilnehmer auf die Demonstration 
entspannt vorbereiten können.
Mit der am Bahnhof angebotenen minimalen Fläche und dem Verbot, Leuten die 
Nachts am Überqueren der Grenze gehindert werden, Notfallschlafplätze zur 
Verfügung zu stellen, können wir ein Deeskalationskonzept nicht mehr 
wirkungsvoll umsetzen. An der nun zu erwartenden Eskalation trägt 
aussschließlich die Versammlungsbehörde und die Polizei Schuld. Diese 
werfen uns stets Knüppel zwischen die Beine bei unseren Bemühungen, der 
anreisenden Protestbewegung eine entspannte Situation zu bieten, in der sie 
ihren Protest auf die Strasse bringen können.
Die Gruppe Nato geht Baden erwägt, sowohl gegen den Auflagenbescheid bezgl. 
der Demo als auch bzgl. des Infopunktes Klage beim VG einzureichen.
Wir schicken heute ein Schreiben an die französischen und deutschen 
Grenzbehörden, in der wir eine Zusicherung einfordern, das ein Überqueren 
der Grenze von Deutschland nach Frankreich am Abend des 3.4 und in der 
folgenden Nacht für TeilnehmerInnen an Protesten in Baden Baden ohne 
Grenzkontrollen möglich ist. Damit soll ihnen vor den großen Aktionen, die 
am Samstag in Strasburg stattfinden, wenigstens auf dem dortigen 
Campgelände eine angenehme Nachtruhe ermöglicht werden. Wenn weder die 
Grenzen entsprechend geöffnet sind, noch diese Auflagen vom 
Verwaltungsgericht gekippt werden, sehen wir keine Chance, einen 
deeskalierenden Protest zu gewährleisten. 

Kontakt: 0179-6268785
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