[Pressemitteilung] G8-Repression: Heiligendammer Hausfriedensbruchprozess wegen Betretung des G8 Hotelgeländes führt zu Freispruch

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Di Jan 15 19:21:03 CET 2008


Kempinski deprivatisieren
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Pressemitteilung:
G8 – Repression: Heiligendammer Hausfriedensbruch-Prozess  wegen Betretung 
des G8 Hotelgeländes führt zu Freispruch 

Mit einem klaren Freispruch endete heute ein Hausfriedensbruch-Prozess gegen 
5 Personen, die angeklagt waren, im Vorfeld des G8 - Gipfels das Gelände 
des Tagungsortes Hotel Kempinski betreten zu haben. Laut schriftlicher 
Aussage des damals diensthabenden Beamten hätten die Angeklagten  damals 
das G8 Tagungsgelände ausspionieren wollen. 

Das Verfahren erhielt eine besondere Relevanz dadurch, daß auf dem 
fraglichen Gelände, auf dem der Wachschutz die Angeklagten antraf, auch der 
Ostseeküstenwanderweg verläuft, um dessen öffentliche Nutzung seit Jahren 
ein heftiger Streit tobt. Seit 4 Jahren liegt ein von der Bürgerinitiative 
Pro Heiligendamm angestrengtes Verfahren gegen die eigenmächtige Sperrung 
dieses öffentlich gewidmeten Wanderweges beim Verwaltungsgericht Schwerin 
zur Entscheidung an. Der März-Spaziergang der 5 Angeklagten auf der 
streitbefindlichen Fläche führte nun allerdings zum ersten Mal zu einem 
Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, obwohl. Sich normalerweise monatlich 
über 50 Personen auf dem Gelände verirren, so der Objektschutzmitarbeiter. 
Grund dafür, und das bestätigte auch der diensthabende Mitarbeiter des 
Objektschutzes, dürfte der optische Eindruck der Angeklagten sein, den 
diesen dazu veranlaßte, sie gegenüber der Polizei als mutmaßliche 
G8-GegnerInnen zu melden. Eine Aussage, die den Amtsrichter Röhl aufhorchen 
ließ: Ob denn das Gelände so schlecht gegen unbeabsichtigtes Betreten  
gesichert sei und ob die Beschilderung so undeutlich sei, wollte er nun 
wissen.
Nachdem der Objektschutzwachmann und danach auch sein Vorgesetzter im 
Zeugenstand erklärten, daß es tatsächlich mehrere Möglichkeiten gäbe, 
das Fundusgelände zu betreten ohne Zäune zu übersteigen, und nachdem auch 
geäußert wurde, daß es zwar Hinweisschilder gab, auf denen erläutert 
wurde, daß dieses Gelände Privatbesitz sei, aber die darin liegenden Wege 
gemäß des Straßenbenutzungsordnung genutzt werden dürften, nahm der 
Prozess eine völlig neue Wendung. Weder war eine Umfriedeung des Geländes 
gegeben, noch gab es überhaupt ein Verbot gegen  Menschen, das Gelände zu 
betreten, damit fielen 2 wesentliche notwendige Tatbestandsmerkmale des 
Hausfriedensbruches weg. Angesichts dieser Tatsache mußte selbst der 
Staatsanwalt statt der ursprünglich beantragten 20 Tagessätze 
zähneknirschend einen Freispruch fordern, dem der Richter stattgab.
Daß selbst die Zeugen des Kempinski-Komplexes in der Verhandlung davon 
sprachen, daß dieses Verfahren  nur aufgrund der vermuteten G8 
GegnerInneneigenschaft der Angeklagten zustande gekommen sei, werten die 5 
Angeklagten als Bestätigung ihrer schweren Vorwürfe gegen die 
G8-Polizeitruppe Kavala und die Staatsanwaltschaft. Beide 
Repressionsbehörden hatten schon im Vorfeld des G8 nichts unversucht 
gelassen, selbst mit den unhaltbarsten Vorwürfen Verfahren zu eröffnen, 
die ihnen die Möglichkeit gaben, erstens Daten der Angeklagten legal zu 
speichern und  zweitens später unter dem Verweis auf das Verfahren 
Platzverweise und Ingewahsamnahmen gegen potentielle G8-GegnerInnen 
durchzusetzen. Das jetzige Urteil werten die Angeklagten als vollständige 
Schlappe der Polizeieinheit Kavala und der Staatsanwaltschaft, die die 
Folgen ihrer durchgeknallten Repressionspolitik im Vorfeld und während des 
G8  nun nicht mehr unter Kontrolle haben und vor Gericht Niederlage um 
Niederlage kassieren. Es ist absurd, daß auf Betreiben der Fundus Gruppe 
eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt wurde, obwohl von vornherein  
klar war, daß es gar kein Betretungsverbot des Kempinskigeländes gab. 
Somit mußte die Anzeige im Leeren enden.