[Pressemitteilung] G8: Landesbeauftragter für Datenschutz eingeschaltet

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Fr Mai 25 20:55:51 CEST 2007


Gipfelsoli Infogruppe 

Pressemitteilung
25. Mai 2007 

*Landesbeauftragter für Datenschutz eingeschaltet*
*Erste Petitionen gegen polizeiliche Maßnahmen zum G8* 

Mecklenburg-Vorpommerns oberster Datenschützer hat erste Petitionen gegen 
polizeiliche Maßnahmen im Umfeld der Organisatorinnen und Organisatoren von 
Protestaktionen gegen den G8-Gipfel auf dem Schreibtisch. 

Aufgrund einer Reihe telefonischer Beschwerden hatte sich der 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Mecklenburg-Vorpommerns, Karsten Neumann, am 24. Mai mit Gipfelkritikern 
getroffen. Das Treffen fand in der ehemaligen Ehm-Welk-Schule in der 
Knud-Rassmussen-Straße in Rostock statt. 

Nach umfangreicher Darlegung polizeilicher Schikanen hat Neumann eine Reihe 
von Einzelpetitionen aufgenommen. 

Alle Petitionen beziehen sich auf polizeiliche Maßnahmen, die die 
Tätigkeit der Organisatoren der Proteste gezielt behindern: 

* Permanente Personenkontrollen
* Observationen von Fahrzeugen
* Durchsuchungen von Fahrzeugen
* Verweigerung von Telefonaten 

Die ehemalige Schule ist das Büro- und Mediencenter der G8 Protestbewegung 
und beherbergt Organisations- und Informationseinrichtungen. Gleichzeitig 
werden Übernachtungsmöglichkeiten angeboten. 

Von Petenten wird angegeben, dass die Schule ständig von zivilen 
Einsatzkräften der Polizei observiert wird. Abfahrende Fahrzeuge werden 
teilweise verfolgt. 

Auch die technische Überwachung von Telefonanschlüssen wird von mehreren 
Protestorganisatoren vermutet. 

Auf dem Gelände des Camps Reddelich finden regelmäßig und manchmal 
mehrmals täglich und ohne Begründung Personenkontrollen durch die Polizei 
statt.
Die Organisatoren des Camps in Wichmannsdorf mußten Kontrollen durch schwer 
bewaffnete Polizisten über sich ergehen lassen. 

Selbst ausländische Behörden wurden von der deutschen Polizei schon um 
entsprechende Mitarbeit gebeten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und 
Informationsfreiheit läßt nun folgende Fragen prüfen: 

1. ob während dieser Maßnahmen personenbezogene Daten erhoben worden sind
2. auf welcher Rechtsgrundlage diese Maßnahmen durchgeführt worden sind
3. welche tatsächlichen Anhaltspunkte diese Maßnahmen begründeten
4. welche personenbezogenen Daten erhoben worden sind
5. ob diese Daten gespeichert worden sind und
6. wann diese erhobenen Daten gelöscht werden und wie diese Löschung 
überprüft werden kann. 

Kontakt: +49 (0)160 953 14 023 

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